AGB´s? MwSt? HILFE!!!

Dabeerdrinker

Dabeerdrinker

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Bassix
ß248
Servus Zusammen,

ich brauch da mal eure Hilfe... Wir (Luxusmüll) haben eine kleine CD aufgenommen und wollen die jetzt unter die Leute bringen, jetzt ist die Frage: Wenn ich das ganze über unsere Website auch verticken möchte, muss ich dann AGB´s und so was auch haben oder reicht es wenn ich sag: "4 € + Porto"?
Weil gewerblich sind wer ja nich, die CD wird gerade so zum Unkostenbeitrag verkauft. Märchensteuer und co. haben wer ja auch nich.
 
Hallo.
Genaues kann ich dazu jetzt auch nicht sagen.
Ihr müsstet aber schon ein Impressum und AGBs haben.

Alternativ würde ich euch vorschlagen (wenns sowieso nur zum Selbstkostenpreis ist) die Lieder
als kostenlosen Download anzubieten, das ist Zeitgemäß und die CDs kann man immernoch auf euren Konzerten kaufen.
Selbstverständlich nicht ohne Mehrwertsteuer gell [8D]
 
Zuletzt bearbeitet:
Eure Band ist eine GbR. Da Ihr nicht im größeren Umfang gemeinschaftlich Waren einkaufen werdet, solltet ihr auch keine MwSt ausweisen. (Wenn Ihr das einmal macht, müsst Ihr das immer machen). Unter 17.500 € (hoffe die Grenze hat sich nicht verändert) Umsatz könnt Ihr die Befreiungsoption wählen. Die Materialkosten für die CD werden bei der Steuererklärung gegen den Erlös gegengerechnet und -da es ja der Selbstkostenpreis ist- weil kein Gewinn anfällt, werdet Ihr auch keinen versteuern müssen.
Deklariert den CD-Handel als Promotion-Aktion/Marketingkosten.

4 € + Porto ist ein fairer Deal, da solltet Ihr wenig Ärger haben.
Trotzdem macht es Sinn, kurz zu erwähnen, dass Ihr nicht haftet, wenn der Silberling während des Transportes verloren geht oder beschädigt wird.
Und natürlich, wie Ihr Euch die Abwicklung des Rechtsgeschäftes vorstellt.
 
also AGBs muss grundsätzlich gar niemand haben, solange einem die gesetzlichen regelungen ausreichen - nur wenn ihr davon abweichen wollt, braucht ihr AGB
 
Zitat:Original erstellt von: E-A-D-G

Zumal ihr damit natürlich Aufwendungen für Proben usw. steuerlich mindernd auf eure eigene Einkommensteuer geltend machen könnt.
[:O!] Ehrlich ? Das ist ja geil [:-)]

Dann kann ich Probeanfahrt, Miete, Strom, gekaufte Bässe [:-P] und so in meine Einkommenssteuer einbringen ?! [:-P]

Zählen dazu auch Ausgaben zur Dehydrationsprävention ? [:o)] [:D]
 
wenn Ihr richtig Kohle mit der Band macht und Du glaubhaft machen kannst, dass es ohne den Flüssigkeitsnachschub nie zu solch lukrativen Kompositionen gekommen wäre, dann sind das doch Investitionskosten.
Bewusstseinserweiterung durch Alkohol. Bewirtungsbeleg? Weiterbildung? Oder doch außerordentliche Gesundheitsausgaben?
 
Zitat:Original erstellt von: Achim_der_2te

Zählen dazu auch Ausgaben zur Dehydrationsprävention ? [:o)] [:D]

Das war dein Bester seit langem, Achim! [:D][:D][:D]
 
Zuletzt bearbeitet:
[ooo] Muss man dann als quasi Unternehmer doch wissen.

So 'n "durchlaufender Posten" muss doch steuerlich irgendwo eingebracht werden können [ooo]
 

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