Artikel 13 (der geplanten EU-Urheberrechtsrichtlinie)

Und für wilde Diskussion in diesem Forum unter Verwendung von möglichst wenig Sachkenntnis gemischt mit möglichst viel Rundumschlag und Verschwörungstheorie zur Folge haben.
Ich mach mal den Anfang:
Wird Donald Trump auch die Uploadfilter nach Artikel 13 der EU-Urheberrechtsrichtlinie als Bedrohung der nationalen Sicherheit der USofA einordnen?
Und jetzt:popcorn:

Als alternativen Nebenfaden für die Interessierten: unabhängig davon, daß diese Richtlinie Anlass für Kritik im mindestens 10fachen Umfang ihrer Selbst gibt, als Produkt un- bis halbinformierter Entscheidungsträger, unterschiedlichst strukturierter und finanzierter Pressuregroups (von Lobby zu reden verunglimpft jeden Flur) und völlig sachfremder teils nationalbezogener Schacherei, als ungeachtet dieses Disclaimers finde ich die Idee nicht schlecht, Plattformbetreiber mit in die Haftung für das zu nehmen, was sie ermöglichen.
Daß dies mit dieser Richtlinie genau nicht erreicht wird, ist gut möglich, heißt aber nicht, daß die Idee an sich doof ist.
Es sind ja im Prinzip ähnliche Mechanismen:
Amazon, E-Bay und AliBaba geben auch eine Plattform für Betrüger ab und müssen daran mitwirken, dies zu unterbinden.
Soziale Netzwerke, allen voran Facebook (lt. einem UK-Parlamentsausschuss eine "digital gangster" Organisation) ermöglicht Beleidigung, Volksverhetzung und individuelles Mobbing, un muss gesetzlich dazu verpflichtet werden, das zu verhindern.
Und daß Herr Dotcom immer noch meint, er habe ja nichts raubkopiert, dafür fährt er zu recht ein.

Daß Urheberrechte erstmal überhaupt ein Wert sind, über den man diskutieren kann oder muss, sollte in einem Musikerforum keine Frage sein. Ob man als Schöpfer verpflichet ist, seine Schöpfungen allesamt grundsätzlich und sofort unter GPL oder gleich gemeinfrei zu stellen ist eine andere.
 
im wurst käse bedeutet das dann eben eine welt wie vor 20 jahren. ohne musik auf youtube, ohne tabs von allen songs im netz zur freien verfügung...
Das ist dann aber schon Blutwurst.
Wenn bei Tutorials der üblichen Verdächtigen urheberrechtlich geschützte Songs didaktisch auseinander genommen werden müsste so ein Filter schon arg grob eingestellt sein, um das zu blocken.
Was warscheinlicher zurückgehen wird sind die unzähligen "Bass-Cover, Brass-Cover, Gitten-Cover" etc. Replays mehr oder weniger angesagter Hits deren Sehenswert sich vornehmlich am Hauptakteur festmacht.
Sicher im Einzelfall schade, aber das sind so die Dinge, die sich vielleicht auch noch im Detail klären müssen.
 
...und der Witzethread würde Mr. Mo verlieren, verwendet er doch ausschließlich fremdes Material...
... wie die meisten anderen auch.

Es gibt aber immer noch die Möglichkeit, diese Inhalte zu verlinken. Das bringt dann allerdings wieder Probleme mit der DSGVO mit sich. Und hier der betrieber bekommt Stress, weil er für die verlinkten Inhalte ein Proxy betreibt. Damit schützt er seine Nutzer zwar vor Facebook und Co., verletzt aber möglicherweise das Urheberrecht, weil er über den Proxy ja plötzlich selbst Anbieter wird. Obwohl Facebook und Google ja ebefalls Anbieter sind.

Pfiffig: da würde man ja zweimal an einem geschützten Werk verdienen...
 
Die Frage ist doch ob Bassic nicht durch Artikel 2 aussen vor ist
und alles weitere nur vorauseilender Gehorsam wäre . . .
 

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