Bundesgerichtsurteil zum Urheberschutz

Achim_der_2te

Der Blinde unter den Einäugigen
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Bassix
ß370
20.11.2008
[url="http://www.jurablogs.com/de/bundesgerichtshof-entscheidet-zum-tontraeger-sampling"]Auch "kleinste Tonfetzen" eines Tonträgers sind urheberrechtlich geschützt[/url].

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe auf Klage der Musikgruppe Kraftwerk. Im Streit um Auszüge aus ihrem Stück "Metall auf Metall" erzielt die Düsseldorfer Elektronik-Band damit allerdings nur einen Teilerfolg. (Az: I ZR 112/06)
 
Jo....die Pappnasen von Kraftwerk haben ja auch die Kohle um das durchfechten zu können......2 sec..... wenn ich jedes Riff einfechten würde, dass ich jemals gespielt habe und von dem ich der Meinung bin, dass es nur aus mir heraus kam......ich hätte Kohle ohne Ende.(Und dann müßte ich erstmal die Kohle haben, um einen Anwalt zu beauftragen das zu beweisen).....
Wir haben nun mal nur eine begrenzte Anzahl von Tönen zur Verfügung....
Lächerlich, sowas!!!!
 
das heißt auf kurz oder lang wird es keine neue legale musik mehr geben weil alle akkordfolgen und melodien schonmal verwendet wurden ...
 
Ich hatte neulich so n bluesschema als idee....DAS sollte ich mir schützen lassen.... [:D]
 
Akordfolgen sind ja eh nicht geschützt, nur Melodien (und Rythmen ab einem bestimmten Grad). Im genannten Fall scheint es sich zudem ja eh um ein Sample zu handeln, was aus Sicht des Urheberrechts auch anders zu handhaben ist, als etwas selbst gespieltes.
 
... nuja wenn ich mal denke wie oft "Metall auf Metall" - oder teile davon - unberechtigterweise verwendet wurden, haben die Kraftwerker sicherlich bis zu einem gewissemn Gard meine Sympathie, auch wenn man bedenkt unter welchem Aufwand damals diese Sounds hergestellt - im wahrsten Sinne des Wortes - wurden, das hat nix damit zu ton dass sich heut jeder xbeliebige Laptopartist irgendwas zusammenklickt - das war dazumals ne richtige Schweinearbeit, abgesehen von dem gerätetechnischen Aufwand
 
Zitat:Original erstellt von: operator404

... nuja wenn ich mal denke wie oft "Metall auf Metall" - oder teile davon - unberechtigterweise verwendet wurden, haben die Kraftwerker sicherlich bis zu einem gewissemn Gard meine Sympathie, auch wenn man bedenkt unter welchem Aufwand damals diese Sounds hergestellt - im wahrsten Sinne des Wortes - wurden, das hat nix damit zu ton dass sich heut jeder xbeliebige Laptopartist irgendwas zusammenklickt - das war dazumals ne richtige Schweinearbeit, abgesehen von dem gerätetechnischen Aufwand

Ich seh das genauso. Vor allem ist es in den meisten Fällen so, daß die aus geklauten Riffs zusammengebastelte Single nur deshalb erfolgreich wird, weil das gesamplete Riff so eingängig ist. Ich kann die Jungs von Kraftwerk da voll verstehen.
 
Zitat:Original erstellt von: fuzzo666

in der musikwelt gibts ja schon fast nichts mehr was es nicht schon mal gegeben hat.
wird immer schwerer was neues zu komponieren.
schön arm das ganze [xx(]

Naja, es geht hier ja nicht darum daß eine bestimmt Akkord-Folge nicht benutzt werden soll sondern um das stupide Sampeln von Musikfragmenten anderer Künstler.
Wenn Du ein Riff nachspielst und es in deinem Song unterbringst ist das rechtlich gesehen wieder ein anderer Schnack.
 

boah, macht mich halt voll fertig....[V]

in etwa 10jahren musste dir als hobby band auch noch nen rechtsanwalt beschaffen, wenn das so weitergeht[):]
 
ich weiß nicht, finde das irgendwie deprimierend...[xx(]

wie genau werden den songstrukturen usw. urheberrechtlich geschützt? nach welchem prinzip wird da vorgegangen?

wenn die samples 1 zu 1 kopiert sind versteh ich das ja aber bei von handgespielten rocksongs oder so, wie fuktioniert da das urheberrecht?
 

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