Cities Meldepflicht

Torillo-basses

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Na prima...
Ab heute stehen alle Palisandersorten, die zur Dalbergia-Sorte gehören, unter Artenschutz und sind somit meldepflichtig.
 
Die Einstufung u.a aller Dalbergia-Arten (aber auch der für uns einschlägigen Mahagoni-Arten und der Ebenhölzer) in die zweithöchste Schutzkategorie gibt es doch schon seit Jein paar ahren. Oder hat die Cites ganz frisch was verschärft?

Das Problem sehe ich im Altbesitz - ich frage mich, ob es rechtlich wirklich zulässig sein kann, Artenschutz rückwirkend auf eine Art und Weise zu definieren, die die Besitzer der Produkte regelmäßig in (teure) Zertifikatspflicht und in Beweisnot treibt.
 
Oder hat die Cites ganz frisch was verschärft?
Bis gestern hat ja das 17. Treffen der CITES Vertragsstaatenkonferenz stattgefunden, nur konkrete ergebnisse habe ich noch nicht gefunden.
Palisander war aber - leider aus gutem Grund - mit auf dem Tisch
https://www.myscience.at/wire/palis...andlungen_ueber_weltweiten_schutz-2016-univie
https://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html

Über eine kommenden tatsächliche Meldepflicht habe ich jetzt noch nichts gefunden.
 
Das hat aber nicht viel zu sagen - früher oder später kommen die Auflagen ganz bestimmt. In meinen Augen ist das nur eine Frage der Zeit. Allein schon wegen des Raubbaus an den tropischen Regenwäldern.
 
Wie zur Hölle erkenne ich als Laie bei den Instrumenten, die schon an der Wand hängen, ob ich jetzt seit heute ein Verbrecher bin oder nicht?
Ganz einfach: wenn das tatsächlich der Fall sein sollte: wenn Du irgendeine Palisanderart in Deinem Instrument hast, bist Du "reif".

Ergänzung noch: habe gerade gelesen, dass es "nur" um die Aufnahme weiterer Arten dieser Gattun(en) in Cites-Anhang II geht. Da sind noch keine Zertifikate erforderlich, und die von mir genannten Arten sind schon seit drei Jahren drin.

Der Instrumentenbau muß jetzt aber wohl vor allem kreativ hinsichtlich der Griffbretter werden. In der Customfertigung weniger schwierig (technisch - aber es muss ja auch verkauft werden...) als in der Massenfertigung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Das hat aber nicht viel zu sagen - früher oder später kommen die Auflagen ganz bestimmt. In meinen Augen ist das nur eine Frage der Zeit. Allein schon wegen des Raubbaus an den tropischen Regenwäldern.
man findet diverse neue PDFs frisch von der Konferenz; die sind allerdings für mich schwer verständlich in ihrem Fachenglisch. Was ich bis jetzt rauslesen konnte, das es vor allem um Madagaskar und dem großen Problem des illegalen Holzschlags an Palisander und Ebenholz gibt. das wurde auch höchste Eisenbahn, da es dort massive Vernichtungen des Urwalds gibt.
Das meiste Palisander auf Serieninstrumenten ist Dalbergia latifolia. Dies wird seit über 150 Jahren auf Plantagen gezüchtet, da würde mich es wundern wenn so was Papier-pflichtig wird.
 
Zitat von der BfN-Webseite - das war der Vorschlag:

  • Dalbergia spp. (Palisander, Rosenholz), alle Arten dieser Gattung (weltweit) mit Ausnahme der in Anhang I CITES gelisteten Art


(in Anhang I Cites steht - nachvollziehbar - die Dalbergia Nigra.)

Wir sollten daher aufpassen, ob es für Plantagen-Hölzer Sonderregelungen gibt.
 
Naja, manchmal möchte man halt gerne dunkle Griffbretter haben. Und wenn sich jetzt die halbe Industrie aufs noch ungeschützte Katalox stürzt, wird das Problem nur verschoben.
 
Kann man Ahorn nicht einfach färben? DIe Griffbretter werden ja eh Lackiert - also wenn es nur um die Optik und nicht den Klang geht. Bevorzuge übrigens auch Ahorn, auch wenn ich noch 3 weitere Bässe mit Palisander habe.
 
Gibson hat das eine Zeitlang mal in gerösteter Form für die Griffbretter verwendet. Technisch wohl gut; aber die Kunden haben es ganz und gar nicht goutiert.

Übrigens werden nur Ahorngriffbretter lackiert. Die dunklen Hölzer werden in der Regel geölt. (Apfel würde ich auch eher lackieren - geölt sieht das Holz nicht mehr sehr schön aus).
 
Das Problem sehe ich im Altbesitz - ich frage mich, ob es rechtlich wirklich zulässig sein kann, Artenschutz rückwirkend auf eine Art und Weise zu definieren, die die Besitzer der Produkte regelmäßig in (teure) Zertifikatspflicht und in Beweisnot treibt.

also, liebe "gesegnete"/"glückliche":
anders geht es nicht. angenommen, du wirst am zoll mit elfenbein aufgegriffen (mein drummer ist beim zoll am frankfurter flughafen und mein vater ist beim senkenberg, der eine zieht aus dem verkehr, der andere erstellt gutachten über das zeug... ich bekomm da schon einige heiße stories mit) und behauptest dann, der stoßzahn sei von 18hunnertduppes. klar darf, was gestern legal war jetzt nicht verbrechen sein. aber in dem fall mußt du halt nachweisen, daß du kein verbrechen begangen hast - abgesehen davon hast du ja in höherem sinn ein verbrechen begangen, denn durch deinen kauf ist das betreffende material ja erst so selten geworden und mußte auf die rote liste.
 

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