Frage: Was gehört in den Disclaimer auf einer CD?

Funk.Joker

Funk.Joker

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Moinsen,

wir wollen gerade unsere erste CD pressen lassen. Abgesehen von dem netten GEMA Bogen, was muss denn in den Disclaimer rein? Also quasi in das Kleingedruckte auf der CD?

- Wer der Urheber ist?
- Wer das Zeug gemischt hat und wo wurde es recorded?
- Vermarktung?
- Label? (Bei uns nicht vorhanden)

Vielleicht kennt da wer ein Muster?



LG
 
OK, ernsthaft. Ihr habt kein Label, meldet den Kram bei der GEMA als Sonderproduktion, also "gemafrei" an?
Dann MUSS da gar nix drauf.
Ist aber natürlich praktisch und höflich, ein paar Infos hinzuzutun, also wer, wie, was, wann, wo, von wem, welche URL, CreativeCommons-Lizenz.
 
Also alles nur Show, weil das Urheberrecht ja ohnehin nach Entwicklung des Musikstücks dem Schreiber zusteht? Aber ein Datum wäre doch bestimmt wichtig, um nachweisen zu können, wann das Ganze entstanden ist?
 
Nein, nix Show, es kommt halt darauf an, was Ihr damit vorhabt. Also wer das zu welchem Zwecke bekommen soll.
Kommt der Kram in irgendeiner Form in den Handel? Also per HÄNDLER?
Ist das Album, sind die Songs, sind die Urheber der Songs bei der GEMA angemeldet? Dann sollte man möglichst viele konkrete Infos draufschreiben, damit der Mensch der ARD-Sendeanstalt, der Diskothek, der kommerziellen Dorftanzveranstaltung oder der Herrenboutique bei Aufführung des Werkes die richtigen Daten in die Liste eintragen kann, damit die Urheber der Musik und der Texte Ihre Kohle bekommen.

Als Datum würde ich 1966 draufschreiben, dann seid Ihr auf der sicheren Seite, falls Euch wer Ideenklau vorwirft.
*stöhn* ok, ernsthaft, was da auf nem Stück Plastik oder dem Papier in einem Stück Plastik draufsteht, zählt vor Gericht nen Scheiß, zumindest wenn es um 10.000€ geht.
Der Nachweis, wann das Ganze entstanden ist, ist die Rechnung des Studios, gegebenenfalls mit Master-Dateien, Aufnahmeprotokoll und Aussage des Pult-Peters.
 
Mal als Beispiel, unsere CD ist GEMAfrei und wird nur von uns selber direkt verkauft bzw. als Promo verteilt, GVL interessiert uns nicht, wir haben kein Label und keinen Labelcode.
Auf der CD steht "Bandname - ©2016 - CC-Symbole"
Im Digipackfolder stehen unsere Namen/Instrument und "music written by XY".
Als Impressum im Tray dann:
vfdfh.PNG
 
Klugscheissmodus_on: "Disclaimer" ist übrigens das falsche Wort für das kleingedruckte auf einer CD. "Disclaimer" steht für Haftungsauschluss. Das gibts bei ner CD nicht. Wird ne Regel gebrochen dann haftet ihr, egal was ihr draufschreibt.

Als Datum würde ich 1966 draufschreiben, dann seid Ihr auf der sicheren Seite, falls Euch wer Ideenklau vorwirft.
*stöhn* ok, ernsthaft, was da auf nem Stück Plastik oder dem Papier in einem Stück Plastik draufsteht, zählt vor Gericht nen Scheiß, zumindest wenn es um 10.000€ geht.
Der Nachweis, wann das Ganze entstanden ist, ist die Rechnung des Studios, gegebenenfalls mit Master-Dateien, Aufnahmeprotokoll und Aussage des Pult-Peters.

So kompliziert muss das gar nicht sein. Es reicht schon das Datumstag von Wav-Dateien oder wenn man sich selbst eine E-Mail mit der MP3-Version schickt, so dass man das Datum im Zusammenhang mit dem Song hat. Kann auch eine Rohe Version sein, selbst wenn man den selben Song nochmal aufnimmt ist man gegen "Ideenklau" gewappnet.

Wichtig beim Aufdruck ist GEMA + Labelcode (macht mögliche Abrechnungsszenarien leichter) falls vorhanden, Copyright Statement: "Urheberrechte vorbehalten... Keine unerlaubte Aufführung, Vervielfältigung..."

Beides am besten auf Case und CD-Label selbst.

Tracklist und dass der Interpret/Herausgeber erkennbar sind kann übrigens auch rechtliche Relevanz haben.

Rest ist Bonus.
 
Es reicht schon das Datumstag von Wav-Dateien oder wenn man sich selbst eine E-Mail mit der MP3-Version schickt, so dass man das Datum im Zusammenhang mit dem Song hat.
Du meinst das Tag der Datei, die ich mit meinem Rechner erstellt habe, bei dem die Systemuhr in 1957 läuft? Die ich mit dem Mailserver meines Kindergartenkumpelhosters verschickt habe, der mir da weiß Gott was für'n Scheiß reischreiben kann?
Das funktioniert so leider nicht vor Gericht, so doof sind die auch nicht mehr und wenn doch werden sie von den Anwälten der Gegenseite schon drauf hingewiesen. In der Regel geht es bei solchen Aktionen ja nicht um 100€.
 

Du meinst das Tag der Datei, die ich mit meinem Rechner erstellt habe, bei dem die Systemuhr in 1957 läuft?

Ja da hast du recht.

Die ich mit dem Mailserver meines Kindergartenkumpelhosters verschickt habe, der mir da weiß Gott was für'n Scheiß reischreiben kann?
Das ist wiederum Quatsch. Da fände ich "Rechnung des Studios, gegebenenfalls mit Master-Dateien, Aufnahmeprotokoll und Aussage des Pult-Peters (nix wert)" viel verdächtiger weil Kanonen auf Spatzen. Realistischer ist einfach die Hilfe eines Notars in Anspruch zu nehmen. Die Frage war ja nicht wie man hier am besten betrügt, die Frage war wie man sich absichert. Und dann nehm ich natürlich nicht irgendwelche Wegwerfmailadressen oder ominöse Mail-Hoster.

Das wichtige ist auf irgendeine fälschungssichere Art und Weise ein Datum in Verbindung mit dem Werk festzuhalten. Copyright gilt immer, nachweisen muss mans nur.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage war ja nicht wie man hier am besten betrügt,
richtig
Aber ein Datum wäre doch bestimmt wichtig, um nachweisen zu können, wann das Ganze entstanden ist?
NACHWEISBARKEIT war hier die Frage. Und das bedeutet in letzter Konsequenz halt eben gerichtsfest nachweisen zu können. Und da taugt das von Dir Vorgebrachte leider nicht. Da lacht die Rechtsabteilung von Sony noch nicht mal, das kriegt der Praktikant zum Frühstück. Da packt der kleine Mucker halt ein und unterschreibt die Unterlassung, das ist in der privaten Rechtsschutzversicherung nicht drin.
Ich sage nicht, daß man sich bei jeglicher Albumproduktion schonmal proforma ne Eidesstattliche des Mischers mit der aktuellen Tageszeitung auf Video sichern sollte, wobei das jetzt nicht so schwer ist und meistens ja eh gefilmt wird.
Aber die Frage ist doch: Gegen wen oder was will man sich eigentlich absichern? Was will man wem gegenüber nachweisen können?
 

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