Gema und Demo CDs

Muesliman

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ß200
Hi, ich hab da mal ne Frage. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Und zwar gehts es darum, dass wir eine Demo CD mit unserer Band aufgenommen haben um sie an verschiedene Veranstalter zu verschicken. Allerdings handelt es sich bei den Lieder ausschließlich um gecoverte Songs, die meisten davon sind zu dem sehr abgeändert (sowohl von Ablauf als auch vom Arangement). Nun wissen wir nicht ob wir dies der Gema melden müssen. Und wenn ja was wir dabei beachten müssen. [:-(]
Vielleicht hat da ja jmd Erfahrung un kann mir weiterhelfen. [:-)]

 

Ich nehme an, dass das bei euch ähnlich läuft wie in der Schweiz mit der SUISA. Da muss man auch Demo CDs anmelden und dafür bezahlen.

 
Das schlimmste ist das abgeänderte...... da ist meines wissens gar nicht die gema für zuständig, sondern der Künstler selbst.... ob ihr das überhaupt dürft. 1 zu 1 covern ist ja die gema zuständig... gehts hier eigentlich nur um die damo-cd, oder auch um die daraus resultierenden Veranstaltungen?
 

Es muss unterschieden werden zwischen der GEMA und dem Urheberrecht. Die GEMA ist eigentlich nichts anderes als eine Inkassostelle. Wenn man bei ihr einen eigenen Song anmeldet prüfen sie nicht, ob es diesen Song schon gibt, und wenn man ein Cover spielt, untersuchen sie nicht, ob es sich dabei um eine Bearbeitung handelt. Letzteres interssiert den Uhrheber bzw. seinen Verleger bzw. dessen Anwalt.

Ein Exklusivrecht des Urhebers ist die Schaffung eines abgeleiteten Werks (Bearbeitung). Er kann jemandem die Erlaubnis zu solch einer Bearbeitung erteilen. Wieviel abgeändert sein muss, dass es sich um eine Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne handelt, ist Juristenfutter. Transponieren zählt da bestimmt nicht und das Hinzufügen oder Weglassen einzelner Stimmen auch nicht. Auch wenn man einen Refrain doppelt so lange spielt, gilt das noch als Cover im herkömmlichen Sinn. Ausschlaggebend ist, ob durch die Bearbeitung ein neues Werk im urheberrechtlichen Sinn entstanden ist, welches dann selbst wieder ein Urheberrecht generiert. (Ein sehr heisses Eisen sind da eigene Texte zu bekannten Songs!)
Zulässig ohne Genehmigung des Urhebers ist eine Parodie. Das Problem dabei ist, dass ausgerechnet Juristen, also Menschen ohne Humor, darüber befinden müssen, ob eine Parodie vorliegt.

Vor juristischen Komplikationen rettet euch das Abändern also nicht - eher im Gegenteil! Ich würde an eurer Stelle die GEMA ruhig stellen und die Gebühren zahlen, als ob es sich um ganz gewöhnliche Covers handelt. Bezüglich der Abänderung würde ich darauf spekulieren, dass der Anwalt des Urhebers wichtigeres zu tun hat, als eine unbekannte Amateurband wegen ein paar geänderter Akkorde zu verklagen. (Erst muss er auf euch aufmerksam werden, dann muss es sich wirklich um eine Bearbeitung handeln und dann muss sich der Aufwand für ihn und seinen Klienten lohnen)

@sKu: Das nicht-Anfragen ist genauso ein Verbot wie eine Absage. Wenn es wirklich zu einer Klage kommt, ist das Argument "Das hab ich nicht gewusst" ohne Wirkung. Ich gebe dir aber insofern recht, dass eine Anfrage die Aufmerkamkeit des Urhebers auf sich zieht und so eine Klage bei nichtbeachten Wahrscheinlicher wird.

 
Danke erstmal für die Antworten. Hab inzwischen auch ein bischen selbst recherchiert und bin auch fündig geworden.
Wir (also die Band) haben beschlossen (um auf der sicheren Seite zu sein), die Demos, die an größere Festivals gehen sollen (bei kleinen Kneipen machen wir uns da weniger gedanken) von der GEMA lizenzieren zu lassen.
Allerdings waren wir uns unsicher ob die GEMA eine Kopie haben will um die Demo zu kontrollieren. Denn dann würden sie ja merken, dass es sich bei den Stücken um Bearbeitungen handelt. Bei der Gema anrufen und nachfragen kommt da auch ein bisschen blöd: "Wir wollten wissen, ob sie unsere Demo kontrollieren, da es sich bei den Stücken um unerlaubte Bearbeitungen handelt." [:D]

Wenn ich das jetzt richtig bei rabarvek verstanden habe, kontrolliert die GEMA nicht ob es sich um eine Bearbeitung handelt, sondern der Anwalt des Urhebers ist dafür zuständig.
Würde heißen, dass es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass dieser Anwalt von uns Wind bekommen wird, und wir ohne Angst die Demos uns lizenzieren können.

Dieses Rechtswesen macht mich noch ganz verrückt. [xx(]
 

Ja, das heisst es. Als wir unsere Demo CD anmeldeten, wollte die SUISA bloss ein ausgefülltes Formular mit den Songtiteln und den Komponisten und Textautoren.
Der Rest beruht auf dem Prinzip "ohne Kläger kein Richter".

Da eine Bearbeitung selbst wieder ein Urheberrecht generiert, hätte man ja im Prinzip ein Interesse, diese anzumelden. Dann flössen die Abgaben einer Band, die eure Bearbeitung covert an euch.

Edit: Als ich im Vorfeld die Abklärungen mit der SUISA machte, machte ich das übrigens von einem Fake Emailaccount aus, für den Fall, dass ich entscheiden würde nicht zu zahlen um sie nicht auf meine Fährte zu locken. Nur so als Tipp.

 
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Zitat:Original erstellt von: Muesliman

Danke erstmal für die Antworten. Hab inzwischen auch ein bischen selbst recherchiert und bin auch fündig geworden.
Wir (also die Band) haben beschlossen (um auf der sicheren Seite zu sein), die Demos, die an größere Festivals gehen sollen (bei kleinen Kneipen machen wir uns da weniger gedanken) von der GEMA lizenzieren zu lassen.
Allerdings waren wir uns unsicher ob die GEMA eine Kopie haben will um die Demo zu kontrollieren. Denn dann würden sie ja merken, dass es sich bei den Stücken um Bearbeitungen handelt. Bei der Gema anrufen und nachfragen kommt da auch ein bisschen blöd: "Wir wollten wissen, ob sie unsere Demo kontrollieren, da es sich bei den Stücken um unerlaubte Bearbeitungen handelt." [:D]

Wenn ich das jetzt richtig bei rabarvek verstanden habe, kontrolliert die GEMA nicht ob es sich um eine Bearbeitung handelt, sondern der Anwalt des Urhebers ist dafür zuständig.
Würde heißen, dass es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass dieser Anwalt von uns Wind bekommen wird, und wir ohne Angst die Demos uns lizenzieren können.

Dieses Rechtswesen macht mich noch ganz verrückt. [xx(]

Das ist absolut nicht notwendig. Für Promo und nicht-Kommerziellen Gebrauch darf jeder Demo-CDs verschicken wie er will.

Hab mich da auch mal schlau gemacht und bin da über ein GEMA-Dokument gestolpert (hab ich leider nicht parat), die genau das abdeckte.

Keine Panik, behaltet das Geld!

Bei den Gigs müsst ihr/der Veranstalter GEMA-Gebühren bezahlen. Für die Promo-CD allerdings nichts.
 
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