bassilisk

Seid lieb!
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Eine befreundete Band hat gerade ein Posaunisten-Problem. Glückes Geschick, hat sich ein guter und williger Aushelfer gefunden, der auch gut integriert wird.
Aber: Der Junge ist gerade mal 15 Jahre alt! :nix: Das ist menschlich und musikalisch kein Problem, aber vom Jugendschutz her durchaus.:opa:

Wie geht Ihr mit solchen Situationen um?
Tatsache ist, dass das wohl "Tanzveranstaltungen" sind, da wird Alkohol ausgeschenkt, das alles findet meist nach 22h statt.

Demnächst steht ein Gig an in Bern, das ist ja nicht mal EU... da gelten nochmal andere Gesetze?

Natürlich wird einer der "erwachsenen" Musiker irgend einen Wisch unterschreiben müssen, aber das will ja keiner, dass der dann im Worst Case der gef****e ist.:-/
 
Was heißt hier der gef*****.
Verantwortung übernehmen, ja oder nein?
So einfach ist das.
Lasst euch von den Eltern zur Aufsichtsperson erklären.
Schreibt ihr da offiziell eine Rechnung? Muss der 15-Jährige eine Rechnung stellen?
 
Ich kann mich auch erinnern, dass bei DSDS (jaaa, ich habs ab und zu mal mit meinen Kindern angeguckt) die Teilnehmer unter 18 ab 23 Uhr nicht mehr auf die Bühne durften.
 
Was heißt hier der gef*****.
Verantwortung übernehmen, ja oder nein?
So einfach ist das.
Lasst euch von den Eltern zur Aufsichtsperson erklären.
Schreibt ihr da offiziell eine Rechnung? Muss der 15-Jährige eine Rechnung stellen?
1. Es geht nicht um mich.
2. Das ist reines Hobby.
3. Selbstverständlich muss jemand die Aufsichtsperson sein und Verantwortung übernehmen.
3. Gefickt heißt in diesem Zusammenhang, dass die Aufsichtsperson einen Gesetzesbruch begeht, wenn die Band um 23:01h noch auf der Bühne steht (in diesem Zusammenhang einen Dank an @stoneface für den hilfreichen Link).
4. Klar: So einfach ist das. Gesetze müssen befolgt werden. Falschparken ist verboten. Gagen werden immer versteuert. Keiner von uns würde jemals ein Gesetz übertreten...
...oder?
:gruebel:
 
Na dann kommt er halt mit und spielt nur bis 23h... Ich persönlich habe auch noch nie ein Gesetz übertreten. Die Aufsichtsperson kommt mit Sicherheit direkt ins Gefängnis und ist danach vorbestraft. ;-)
 
...Natürlich wird einer der "erwachsenen" Musiker irgend einen Wisch unterschreiben müssen, aber das will ja keiner, dass der dann im Worst Case der gef****e ist.:-/

Wenn dieser 15 jährige posaunist sozial auffällig ist,
zum komasaufen neigt, unter alkoholeinfluss gewalttätig wird
und zu grapschattacken neigt
würde ich keinesfalls einen aufsichts-wisch unterschreiben :D:bier:
 
Wer auf der sicheren Seite sein will, lässt sich vom Jugendschutzbeauftragten der Kommune beraten, wo der Jugendliche wohnt. Der Jugendschutzbeauftrage ist in der Regel ein Mitarbeiter des Jugendamtes.
Dem erklärt man alles (z.B., was der Sinn des Auftritts ist, wie lange der Gig dauert etc.).

Es gibt auch Ausnahmen und der Jugendschutzbeauftragte könnte hierfür ein Schreiben ausstellen.

Zitat auf https://www.jugendschutz-aktiv.de/i...de-und-veranstalter/fragen-und-antworten.html:

"Von manchen Regelungen des Jugendschutzgesetzes können die zuständigen Behörden Ausnahmen genehmigen und damit die Umsetzung der Regelung lockern oder verschärfen. So kann Jugendlichen unter 16 Jahren erlaubt werden, länger als gesetzlich vorgesehen auf bestimmten Veranstaltungen zu bleiben, oder es können Kinder und Jugendliche vom Aufenthalt ausgeschlossen werden. Die Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen hängt immer von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab und hat unter gewissenhafter sachlicher Prüfung auf der Grundlage des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu erfolgen."
 
Grundsätzlich finde ich es sehr gut, daß du dich so verantwortungsvoll zeigst :great: Ich würde vielleicht mal beim Jugendamt oder der Polizei direkt nachfragen, aber vermutlich ist da wohl kaum Ärger zu erwarten. Die Polizei läßt ja sogar Zuhälter auf dem Baby-Strich weitestgehend in Ruhe was ich in keinster Weise verstehen kann und will und ich vermute mal die stehen auch nach 22:00 irgendwo an der Straße herum. :igitt:
 
Jo, danke.:-)
Grundsätzlich scheinen sich hier Wenige Gedanken über das Thema zu machen.
In meinem Einflussbereich weiß ich durchaus mit dem Thema umzugehen; ich finde es auch durchaus wichtig, sich damit zu befassen, da ich viel mit Kindern und Jugendlichen musiziere und meine eigenen so langsam in diese Verantwortung geraten.

Ich reiche das alles mal so weiter...:great:
 

1.) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren darf die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht gestattet werden.

Ausnahmen:

Wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient, darf die Anwesenheit

  • Kindern bis 22 Uhr und
  • Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen vom Jugendschutz genehmigen.
 

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