Reparaturanspruch innerhalb der Gewährleistung - aber das ist trotzdem schräg...

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One Prick Tony
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Das kannte ich schon länger so nicht mehr. Rechtlich einwandfrei, aber da bin ich mal auf das Ergebnis gespannt.

Im Januar '26 beim Store das tech21 Frank Bello Street Driver Pedal gekauft.
Vor Ort als "Mitnahme".

Jetzt fängt das Pedal leider immer mehr an zu zicken und fiept anfangs teilweise ohrenbetäubend, wenn man es aktiviert oder einen der kleinen Push-Buttons drückt.
Abhilfe ist immer: vom Netz trennen, wieder anschliessen und ein paar mal den On/Off-Schalter betätigen. Dann ist meistens Ruhe.
Ist aber eigentlich nicht im Sinne des Erfinders.

Anruf beim Store: Einschicken?
Antwort: besser direkt in der Reparaturabteilung vorstellig werden.

Gut, ist jetzt keine grosse Reise für mich.

Weil ich aber weiss, dass das Problem nur sporadisch auftritt, habe ich ein Video von dem Gefiepe zur Fehlerdokumentation aufgenommen.
Am Tresen der Store'schen Reparaturabteilung habe ich auch brav das Video abgespielt.

Erste Reaktion: "das kennen wir, das ist bei digitalen Geräten meistens....." gefolgt von der Bezeichnung der digitalen Komponente.
Meine Antwort darauf, dass laut Produktspezifikation das Pedal voll analog sei, wurde quittiert mit "egal, das müssen wir an den Lieferanten zurückschicken, die prüfen das dann und je nach Ergebnis wird das dort repariert oder ausgetauscht. Fünf bis sechs Wochen wird das aber dauern."

Da war ich dann doch leicht überrascht.

Ich: "Da wird in Deutschland kein Mensch irgendwas reparieren - das ist eine Platine. Ich dachte an Austausch...?"

Antwort: "Nö, das schicken wir ein. Austausch nur in den ersten 30 Tagen."

Die Frage, ob ich zur Dokumentation das Video übermitteln sollte wurde ebenfalls verneint.

So, und jetzt gehe ich mal starkt davon aus, dass ich in 5 oder 6 Wochen genau dasselbe Pedal mit der lapidaren Meldung "Kein Fehler feststellbar" zurück bekomme.
Und dann der ganze Kram von vorne los geht.

Ganz prima. :-/
 
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Eigentlich könnten sich die „richtigen“ Geschäfte mit Geschäftsräumen und lebenden Mitarbeitern von den Online-Angeboten durch persönlichen und interessierten Service unterscheiden. 🤷🏻‍♂️
 
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dass ich in 5 oder 6 Wochen genau dasselbe Pedal mit der lapidaren Meldung "Kein Fehler feststellbar" zurück bekomme.
Ja, das kann passieren. Je nachdem was für Könner da sitzen, ist das sogar die Standardreaktion. WEnn das Problem weiter besteht, kannst Du es nur noch postwendend zurückschicken und den zweiten Reparaturversuch starten. Wenn das wieder nix bringt, müssen die ein anderes Teil liefern oder die Kohle zurückgeben. Spätestens von diesem Zeitpunkt an werden die nicht mehr so nett sein.

DT
 

...

So, und jetzt gehe ich mal starkt davon aus, dass ich in 5 oder 6 Wochen genau dasselbe Pedal mit der lapidaren Meldung "Kein Fehler feststellbar" zurück bekomme.
Und dann der ganze Kram von vorne los geht.

...
Das weißt du doch nicht. Vielleicht wirst du positiv überrascht und der Hersteller findert das Problem oder tauscht einfach.
 
Warte mal ab, was die Reparatur-Werkstatt des Herstellers sagt oder macht. Die Wartezeit ist natürlich ärgerlich. Auf der anderen Seite möchte ich nicht wissen, wieviel Leute täglich beim MS mit Teilen auflaufen, die vermeintlichen oder selbst beigebrachten Defekten an Geräten aufweisen. Womit ich dir in keinster Weise etwas unterstellen möchte! Bislang habe ich mit Reklamationen beim MS keine Probleme gehabt. Die sind manchmal ein bisschen läppsch in ihrer Art, womit ich aber gut umgehen kann. Mein Mesa Boogie* Amp wurde übrigens in der Garantiezeit auch mal eingeschickt, da wurde eine Platine getauscht und fertig war die Laube.
 
Dem Store selber mache ich keinen Vorwurf, die Jungs sind ganz ok da und haben eben ihre Vorgaben. Das Pedal geht ja zur weiteren Begutachtung nicht an den Hersteller (die sitzen in den USA und dann würde ich da mindestens ein halbes Jahr nix von hören), sondern an den deutschen Vertrieb. Und das macht mir eher zeitliche Sorgen, das ist wohl sound-service in Berlin als Distributor für (u.a.) tech21-Produkte.

Weiss also der Henker, welche Kreise das dann dreht... :confused:

Mir fehlt das Ding im Setup --> weil einfach sehr gut und passig.
Aber nochmal 300 Euronen für ein Backup raushauen ist mir dann doch etwas zu viel....

Man wird sehen.
Bis dahin heule ich halt ins Kissen....
 
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Das hier sagt die KI zu deinem Problem (und das ist auch gemäß meiner Erinnerung so - ich habe bis vor 15 Jahren im Einzelhandel gearbeitet):


Bei einem Premium-Effektpedal wie dem Tech 21 SansAmp Street Driver 48 Frank Bello Signature für 299 Euro stehen Ihre Chancen gut, dass Sie ein Neugerät (Austausch) verlangen können, anstatt eine Reparatur akzeptieren zu müssen.

Warum ein Austausch hier gerechtfertigt ist
  • Keine Unverhältnismäßigkeit: Bei einem Preis von 299 Euro ist der Austausch für den Händler wirtschaftlich in der Regel zumutbar. Da es sich um ein standardisiertes, kompaktes Elektronikprodukt handelt, verursacht der Versand eines Neugeräts keinen extremen logistischen Mehraufwand.
  • Komplexität des Fehlers ("fiept manchmal"): Sporadische Fehler (Gerät fiept nur manchmal) sind bei Reparaturen extrem schwer zu lokalisieren. Ein Techniker müsste das Pedal stundenlang testen, um das Fiepen überhaupt zu reproduzieren. Diese Arbeitszeit ist für den Händler oft teurer als der direkte Austausch gegen ein Neugerät.
  • Beweislast zu Ihren Gunsten: Da der Kauf weniger als 6 Monate her ist, greift die gesetzliche Vermutung, dass der Fehler im Schaltkreis oder Bauteil von Anfang an angelegt war. Der Händler muss Ihnen das Gegenteil beweisen.

Wichtige Ausnahme: Liegt es wirklich am Pedal?
Bevor Sie den Austausch fordern, prüfen Sie penibel die Fehlerquelle. Wenn das Fiepen an Ihrer Umgebung liegt, darf der Händler die Reklamation komplett ablehnen:
  • Stromversorgung: SansAmp-Pedale reagieren extrem empfindlich auf billige Netzteile. Nutzen Sie ein hochwertiges, isoliertes Netzteil (z.B. von Voodoo Lab oder Strymon) oder testen Sie das Pedal versuchsweise mit einer frischen Batterie.
  • Nebengeräusche: Tritt das Fiepen auch auf, wenn Sie das Pedal alleine (ohne andere Pedale in der Kette) direkt zwischen Bass und Verstärker betreiben?

So gehen Sie jetzt vor
  1. Mangel dokumentieren: Versuchen Sie, das Fiepen mit dem Smartphone als kurzes Video oder Audioaufnahme aufzunehmen. Da der Fehler nur "manchmal" auftritt, haben Sie so einen klaren Beweis für den Support.
  2. Händler kontaktieren: Schreiben Sie dem Musikhaus, bei dem Sie das Pedal gekauft haben.
  3. Austausch fordern: Formulieren Sie klar, dass Sie von Ihrem Wahlrecht nach § 439 BGB Gebrauch machen und den Austausch gegen ein mangelfreies Neugerät wünschen, da eine Reparatur bei sporadischen Audiofehlern unzumutbar lang dauern würde.
 
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...aber die wollten ja mein Fiepeo nicht ;-)
Ich habe schon alles an äusseren Störeinflüssen ausgeschlossen: AUCH mit NUR Orginalnetzteil dasselbe ...
Wir warten jetzt mal ...

Oder ich beschwere mich explizit bei Herrn Bello - er hat das Ding ja mit-designed und hält seinen guten (?) Namen dagegen.

Beim nächsten Anthrax-Konzert das Pedal mit einem "Ey, das funzt nicht!" auf die Bühne werfen.
Ich rechne mit vollsten Verständnis für mein Problem...
 
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Das Pedal geht ja zur weiteren Begutachtung nicht an den Hersteller (die sitzen in den USA und dann würde ich da mindestens ein halbes Jahr nix von hören), sondern an den deutschen Vertrieb.
ist schon klar. War bei meinem Mesa damals auch so. War irgendeine Firma in Süddeutschland, den Namen habe ich vergessen. Das Ding war binnen vier Wochen wieder da.
Mir fehlt das Ding im Setup --> weil einfach sehr gut und passig.
Das ist natürlich echt Mist. Wenn es für mich um eine unverzichtbare Komponente für den Live-Sound ginge, würde ich in den sauren Apfel beissen und Backup kaufen. :nix:
 
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  • #10
Das steht auf diversen IHK Seiten... den trau ich mehr als KIs :

Welche Rechte können bei einer mangelhaften Kaufsache geltend gemacht werden?


Nacherfüllung:
Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, hat der Käufer zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB). Er kann damit zwischen Nachbesserung („Beseitigung des Mangels“) und Ersatzlieferung („Lieferung einer mangelfreien Sache“) wählen. Unter Nachbesserung fällt zum Beispiel die Reparatur eines Toasters, während die Ersatzlieferung die Lieferung eines neuen Toasters der gleichen Serie gegen Rückgabe des fehlerhaften Toasters wäre. Der Verkäufer darf die gewählte Art der Nacherfüllung nur verweigern, wenn sie unmöglich ist (wie zum Beispiel die Nachlieferung eines Unikates) oder wenn sie für ihn mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Der Verkäufer hat bei Ersatzlieferung gegen den Käufer einen Anspruch auf Herausgabe der fehlerhaften Sache.

D.h. er kann dir innerhalb der Gewährleistungszeit einen Tausch nicht verwähren - es sei denn es gibt Gründe. wenn er das Ding allerdings zurückschickt und dafür ein neues bekommt und es ihn nicht kostet, dann sind auch keine hohen Kosten da. d.h. er muss austauschen. Wenn er denn noch eins da hat.
Meisten wissen das die Händler aber nicht und denken, sie könnten vorgeben wie es gelöst wird. Geh aber nicht mit einem ChatGPT Ausdruck hin... schon was handfestes
 
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  • #11
Mir war bisher unbekannt, dass ich auf einen Tausch bestehen kann, wenn nicht unverhältnismäßig, weil die Reparatur recht einfach oder kostengünstig durchzuführen ist - was ja der Fall zu sein scheint.

Die Reparaturdauer ist natürlich die Krux. In der Rechtsprechung anerkannt ist eine Reparaturdauer von einer Woche bis zu einem Monat. Die muss man aber wohl erstmal abwarten, bevor man dann vom Kauf zurücktreten oder Schadensersatz gelten machen kann. Egal wie... es bleibt unnötiger Aufwand
 
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  • #13
Die Wartezeit ist natürlich ärgerlich.
Stimmt, allerdings verlängert sich die Gewährleistungsfrist um genau die Zeit die das Gerät in Reparatur war.
Das sollte man sich entsprechend dokumentieren lassen, von wann bis wann genau war das Gerät zur Reparatur.
 
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  • #14
Meisten wissen das die Händler aber nicht und denken, sie könnten vorgeben wie es gelöst wird. Geh aber nicht mit einem ChatGPT Ausdruck hin... schon was handfestes
Auf Streit läuft es aber trotzdem hinaus. Gerät kaputt und funktioniert nicht, wie bestimmt man an Ort und Stelle, ob eine Reparatur von den entstehenden Kosten her unverhältnismäßig zum Wert des kaputten Gerätes stehen. Zumal man schon nicht weiss, was ist kaputt.
Angenommen teurer Fernseher bei dem gar nix geht, kann Totalschaden die Ursache sein, kann eine kaputte Sicherung sein warum das Teil nicht will.

Am besten verdienen immer noch Rechtsanwälte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige an solchen Formulierungen im BGB
 
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  • #15
Mit juristischen Formulierungen und profanen Wörtern die man im BGB oder StG liest, man muß höllisch aufpassen was sie wirklich bedeuten. Zuweilen ist die juristische Bedeutung eine etwas andere, als die welche man glaubt mit gesundem Menschenverstand darunter zu verstehen.
Ich stand bzw. stehe rein steuerrechtlich (ebenfalls Juristendeutsch) vor der Frage, wie ist die Formulierung "für gewöhnlich" rein juristisch zu interpretieren. Die Formulierung "für gewöhnlich" ist nicht gleichzusetzen mit "grundsätzlich", da unterscheidet die juristische Auslegung, was bedeutet was, schon deutlich. Allerdings war es in meinem speziellen Fall, ob ich für die Gebäudewertermittlung "grundsätzlich" einen vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen benötige, oder auch ein Architekt das erforderliche Wertgutachten erstellen könne, dann trotzdem Jacke wie Hose.
 
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  • #16
Ja, deswegen ist der beste Weg doch eine Einigung zu finden und miteinander zu reden. :) Da man als Kunde auch nicht weiß, wie die Konditionen zwischen Einzelhandel und Vertrieb sind... kann man da Pauschal nix sagen.
Und wegen eines Effektgeräts ein (juristisches) Fass aufzumachen, ist in der Tat fraglich. :) Man könnte mit dem Hinweis das er eigentlich austauschen müsste, mal fragen, ob man in der Zeit nicht das Ausstellungsstück haben kann. Oder sowas.
Oder einfach warten. :)
 
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  • #17
Ich will keine Auseinandersetzung - ich will ein funktionierendes Pedal, mehr nicht ;-)
Noch ist es ja nur die Zwangspause.

Stäi Tjunt
 
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  • #18
Stimmt, allerdings verlängert sich die Gewährleistungsfrist um genau die Zeit die das Gerät in Reparatur war.
Da bin ich mir nicht sicher.
Ich kenns noch von früher aus dem KFZ Betrieb.
Während der 2 Jährigen Garantiezeit ging ein Steuergerät kaputt. Als das Auto 3 war wars wieder hin.
Da war es aber kein Garantiefall mehr. Die bezog sich auf die Erstzulassung des Fahrzeugs und nicht wann in der 2 jährigen Garantiezeit mal was gewechselt wurde. Wir haben dann nen Kulanzantrag gestellt und das Ding kam trotzdem neu. Aber ein Anspruch darauf bestand nicht.

Das Ganze kann sich aber auch geändert haben. Bin schon ne Zeit raus aus dem Business.
Zum Glück 😁
 
  • #19
Da bin ich mir nicht sicher.
So habe ich es mal gelernt, in Rechtskunde zum BgB.
Allerdings zu einer Zeit, als die gesetzliche Gewährleistungsfrist noch 6 Monate betrug.
War ja auch sinnvoll, weil angenommen ein Gerät war 1 Monat zur Reparatur weg, dann fehlt hinterher im praktischen Gebrauch 1 Monat in dem das Gerät andere Ausfallerscheinungen bei "gewöhnlicher Nutzung" zeigen kann.
 
  • #20
Ich hab’s anders verstanden 😂
Klar, wenn das Gerät zur Reparatur aus dem Verkehr gezogen wird, gibts die Zeit hinten drauf.
Ich hatte ja nen ganz anderen Ansatz.
Das lag wahrscheinlich daran das ich nicht sorgfältig genug gelesen habe.
Wär das Ding jetzt im Store, die würden vor Ort zB einen neuen Taster einbauen würde sich demnach nichts verlängern.
 
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