Reparaturanspruch innerhalb der Gewährleistung - aber das ist trotzdem schräg...

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  • #21
Also bei der Kaufrechtsreform vor ein paar Jahren hat sich einiges geändert (ohne jetzt groß in den Details Bescheid zu wissen). Von daher wird man da noch etwas genauer hinschauen müssen :bier:
Aber eigentlich hat man bei der Nacherfüllung grundsätzlich als Käufer die Wahl, ob man eine neue Sache oder die erworbene Sache repariert haben möchte. Steht so zumindest im § 439 BGB, aber Ausnahmen gibt's natürlich immer
 

  • #22
Da bin ich mir nicht sicher.
Ich kenns noch von früher aus dem KFZ Betrieb.
Während der 2 Jährigen Garantiezeit ging ein Steuergerät kaputt. Als das Auto 3 war wars wieder hin.
Da war es aber kein Garantiefall mehr. Die bezog sich auf die Erstzulassung des Fahrzeugs und nicht wann in der 2 jährigen Garantiezeit mal was gewechselt wurde. Wir haben dann nen Kulanzantrag gestellt und das Ding kam trotzdem neu. Aber ein Anspruch darauf bestand nicht.

Das Ganze kann sich aber auch geändert haben. Bin schon ne Zeit raus aus dem Business.
Zum Glück 😁
Gewährleistung ist allerdings etwas anderes alls eine Garantie.

Die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgegeben, allerdings hat sich das in letzter Zeit einiges verändert, daher sage ich jetzt lieber nicht, wie lange welche Phase dauert, da ich es aktuell nicht weiß.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, nach deren Bedingungen.

Nach jeinem persönlichen Verständnis, das aber nicht validiert ist, hätte bei dem oben genannten Fall aber die Gewährleistung noch greifen müssen, da das neue Gerät ja wieder 2 Jahre Gewährleistung hat.
 
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  • #23
Das steht auf diversen IHK Seiten... den trau ich mehr als KIs :

Welche Rechte können bei einer mangelhaften Kaufsache geltend gemacht werden?


Nacherfüllung:
Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, hat der Käufer zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB). Er kann damit zwischen Nachbesserung („Beseitigung des Mangels“) und Ersatzlieferung („Lieferung einer mangelfreien Sache“) wählen.…
prinzipiell ja, absr soweit ich weiß, kann der Verkäufer in den AGB festlegen, dass zuerst nachgebessert wird vor Ersatzlieferung. Es also so läuft, wie zuvor von @DeepThroat beschrieben
 

  • #24
prinzipiell ja, absr soweit ich weiß, kann der Verkäufer in den AGB festlegen, dass zuerst nachgebessert wird vor Ersatzlieferung. Es also so läuft, wie zuvor von @DeepThroat beschrieben
Das würde mich wundern. AGBs dürfen gesetzliche Vorgaben nicht einschränken, wird das Versucht sind solche Punkte nicht gültig. Das wäre so ein Fall, von daher: hast du eine Quelle, nach der das zulässig sei?
(Wirkliche Interesse)
 
  • #26
Mein Thread ist zu einer anonymen Juristen-Selbsthilfegruppe mutiert....

Naja, warum nicht ... :whistle: :evil:
 
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  • #27
Wie könnten ja auch darüber diskutieren. ob man das

TECH 21 SansAmp Street Driver 48 Frank Bello Signature Pedal​

überhaupt braucht , ob der Name nicht zu lang gewählt ist…
hoffentlich kriegst du es schnell repariert oder sonst ausgetauscht
 
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  • #28
Ja, ja und wollen wir es mal hoffen... :D
 
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  • #29
Also bei der Kaufrechtsreform vor ein paar Jahren hat sich einiges geändert (ohne jetzt groß in den Details Bescheid zu wissen). Von daher wird man da noch etwas genauer hinschauen müssen :bier:
Aber eigentlich hat man bei der Nacherfüllung grundsätzlich als Käufer die Wahl, ob man eine neue Sache oder die erworbene Sache repariert haben möchte. Steht so zumindest im § 439 BGB, aber Ausnahmen gibt's natürlich immer
was den § 439 BGB anbelangt, da hat sich nichts geändert.

Ohne hier jetzt zu viele Beispiele zu nennen und auf praktische Bedeutung der Juristentexte und weiterer Begriffsdefinitionen wie relative und absolute Unverhältnismäßigkeit zu verweisen.

Die gängige Praxis der Reparatur (Nacherfüllung) einer mangelhaften Sache, so wie man sie kennt, geht völlig in Ordnung.

Das dumme ist immer nur, liest man zu oberflächlich in den Gesetzestexten, es entsteht schnell mal der Eindruck, man hätte als Käufer doch eigentlich mehr Rechte (berechtige Ansprüche) als sie in der Praxis vom Verkäufer für gewöhnlich gehandhabt werden.

Als verhältnismäßige (noch zumutbare) Dauer für den Käufer bei einer Reparatur findet man einen zumutbaren Zeitrahmen von 1 bis 4 Wochen, je nachdem wie hoch der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand wäre. Der Gesetzesgeber nennt hier KEINE exakten Fristen, so nach dem Motto, die Reparatur eines 300,- Handy dürfe maximal Anzahl xy Tage in Anspruch nehmen, um für den Käufer als noch zumutbar zu gelten.
 
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  • #30
was den § 439 BGB anbelangt, da hat sich nichts geändert.

Ohne hier jetzt zu viele Beispiele zu nennen und auf praktische Bedeutung der Juristentexte und weiterer Begriffsdefinitionen wie relative und absolute Unverhältnismäßigkeit zu verweisen.

Die gängige Praxis der Reparatur (Nacherfüllung) einer mangelhaften Sache, so wie man sie kennt, geht völlig in Ordnung.

Das dumme ist immer nur, liest man zu oberflächlich in den Gesetzestexten, es entsteht schnell mal der Eindruck, man hätte als Käufer doch eigentlich mehr Rechte (berechtige Ansprüche) als sie in der Praxis vom Verkäufer für gewöhnlich gehandhabt werden.

Als verhältnismäßige (noch zumutbare) Dauer für den Käufer bei einer Reparatur findet man einen zumutbaren Zeitrahmen von 1 bis 4 Wochen, je nachdem wie hoch der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand wäre. Der Gesetzesgeber nennt hier KEINE exakten Fristen, so nach dem Motto, die Reparatur eines 300,- Handy dürfe maximal Anzahl xy Tage in Anspruch nehmen, um für den Käufer als noch zumutbar zu gelten.

Richtig.. Zeitlich gesehen.
"Als verhältnismäßige (noch zumutbare) Dauer für den Käufer bei einer Reparatur findet man einen zumutbaren Zeitrahmen von 1 bis 4 Wochen, je nachdem wie hoch der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand wäre. Der Gesetzesgeber nennt hier KEINE exakten Fristen, so nach dem Motto, die Reparatur eines 300,- Handy dürfe maximal Anzahl xy Tage in Anspruch nehmen, um für den Käufer als noch zumutbar zu gelten."

Meint auch auf die finanzielle Verhältnismäßigkeit ab - wenn dir Reparatur des Bodentreters 140 EUR kostet, das neue 120EUR EK hat - kann der Verkäufer das heranziehen.
Dito umgekehrt. Und das ists ja der Punkt, der nicht offensichtlich ist.

Ich hatte das bei Session Musik mal mit einem defekten neuen MetroExpress. Ich hatte angeboten, dass mit reparieren doch langt. Aber die Antwort war ganz klar: den schicken wir zurück. Bei der Gewinnspanne, ist jeder Handgriff, den man selbst macht ein Verlustgeschäft.
 
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  • #31
Mein Thread ist zu einer anonymen Juristen-Selbsthilfegruppe mutiert....
Als es noch kein Internet gab, man war eh schon völlig aufgeschmissen bei solchen "Rechtsfragen", selbst wenn man das BGB vor sich liegen hatte, oder in der Schule nicht bereits das Fach Rechtskunde zum BGB hatte.

Heutzutage kann man zumindest nachrecherchieren, welchen "praktischen Wert" haben bestimmte Formulierungen im Juristendeutsch.
Aufpassen muß man trotzdem höllisch, nicht dass man das liest und "interpretiert", was man quasi hören möchte!

Ist zwar OffTopic, aber trotzdem interessant.
Jeder kennt die Begriffe Eigentum und Besitztum. Für viele ist es ein und das selbe, wenn es beispielsweise um eine bewegliche Sache handelt.
Die Juristik und Rechtsprechung, auch im Strafrecht, sieht das ganz anders und differenziert hier klar und deutlich. Besitzer und Eigentümer einer Sache können zwar identisch sein, muß es aber nicht. In vielen Fällen im Alltag sind Eigentümer und Besitzer einer Sache zwei völlig voneinander unabhängige Personen.
Man braucht nur einen Verstärker von einem Freund leihen, z.B. für einen Auftritt, oder ein Auto mieten, schon hat man den Fall!
 
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  • #32
Update: noch is' nix...
 
  • #33
Wie könnten ja auch darüber diskutieren. ob man das

TECH 21 SansAmp Street Driver 48 Frank Bello Signature Pedal​

überhaupt braucht , ob der Name nicht zu lang gewählt ist…
hoffentlich kriegst du es schnell repariert oder sonst ausgetauscht
NIEMAND!!! will diesen Namen auf einen Reparaturschein schreiben müssen! Also wirst Du @bassocksky vermutlich ein halbes Jahr warten müssen, bis das ausgetauscht ist. (Aber ich wünsche Dir natürlich, dass Du es spätestens nächsten Montag wieder bekommst!)

Gruß :D Milo
 
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  • #34
Wenn ich seit Beginn des Internetzeitalters - glücklicherweise extremst selten - mit Verkäufern die Art der Gewährleistung "verhandeln" musste, hat es mir immer geholfen, expressis verbis auf die zugrunde liegenden Gesetze verweisen zu können.

Meist hatten die Verkäufer noch weniger Plan als ich und haben eingelenkt. Ist in deinem Fall allerdings leider wohl gelaufen. Ich drücke die Daumen für einen zufriedenstellenden Ausgang der Sache.
 
  • #35
...habe länger überlegt, ob es es überhaupt schreiben soll, weil es könnte dem Threadersteller depressiv machen:
Unser Gitarrist hat einen SansAmp Character Classic, der vor 8 - 8 Jahren einen Defekt hatte. War ordentlich in Deutschland (glaube bei dem Händler in Brilon) gekauft und der Defekt (Brummen ohne Ende) trat auch reproduzierbar auf. Der Händler hat das Pedal dann an den deutschen Vertreib gesendet mit dem Hinweis auf das dauerhaft auftretende Problem. Dieser hat sich so nach rund einem Monat dann direkt beim Bandkollegen gemeldet und gesagt, dass es keien Platine für das Produkt mehr gebe, er aber eine "Handreparatur" bekommen könnte. Hat er eingewilligt und nach rund 2 weiteren Wochen hatte er ihn wieder in der Hand. Das Pedal funktionierte gut - für mehr als ein Jahr - dann trat der gleiche Fehler wieder auf.

Nungut Kollege informiert VErtreib direkt, der sagt wieder keine neue Platine verfügbar, aber reparatur wird nicht durchgeführt, weil am Gerät manipuliert wurde. Kollege schickt Lieferschein der ersten Reparatur ein, aber Vertrieb behauptet weiterhin, dass es nicht ihre Arbeit war sondern danach noch ein "Pfuscher" drangewesen sein muss. Rechtlich würde ich mal sagen Aussage gegen Aussage.

Der Gitarrero hat sich aber dann direkt die US-Verwaltung gewandt, alles schön per Mail geschildert udngefragt, was man machen könnte. Nach kurzer ZEit hat er eine Mail bekommen, dass er ein Bild vom kaputten Pedal nebst Serial mailen soll und er bekommt kostenlos ein neues gesendet. DAs alte soll von ihm selbst dann einfach verschrottet werden
:-)
Hat was gedauert, aber problemlos funktioniert.

Ganz kostenlos war es nicht, der Kollege musste noch USt. und eine kleien Zollgebühr zahlen, hatte aber ein brandneues Pedal.
Das alles hat aber bestimmt 4 Monate gedauert.....also vom zweiten Defekt, bis das neue Pedal aus USA da war
 
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  • #36
Da ich grad vor ein paar Tagen auf der Arbeit eine Infoschulung dazu hatte. Seit 01.08. ist die EU Richtlinie zur Recht auf Reparatur ins deutsche Gesetzt eingeflossen. Im Gegensatz zum EU Entwurf (der vorgesehen hat, dass sich Kunden im Sinne der Nachhaltigkeit bevorzugt zur Reparatur entscheiden und dafür als Anreiz 12Monate Garantie auf die Reparatur bekommen sollen) bekommt man in Deutschland nach neuem Recht 12 Monate nicht auf die Reparatur angerechnet sondern im Anschluss auf die eh schon 24Monate Gewährleistung/Sachmängelhaftung angerechnet, also 12Monate on top, sprich 36 Monate insgesamt.
Heißt, hast du einen berechtigen Mangel und wird dieser Repariert, profitierst du von insgesamt 36Monaten Gewährleistung. Gilt für alle Mängel die ab 01.08. im Gewährleistungszeitraum repariert werden.

Dies bezüglich wurde auch was zur Reparaturdauer gesagt, das wohl je nach Sache etwa 4-6 Wochen noch als angemessen angesehen werden. Wenn allerdings Ersatzteile zur Reparatur nicht lieferbar sind, tut das erstmal nichts zur Sache, da die Reparaturdauer dadurch ja nicht verlängter wird, sondern einfach noch nicht stattfindet, wow... :ugly: Naja. Natürlich alles recht frisch und juristisch vermutlich wieder unterschiedlich auslegbar. Denk da wirds auch noch n paar Gerichtsurteile brauchen.

Aber bei Mängelbeseitigung durch Reparatur gibts ab jetzt immer 12 Monate Gewährleistung on Top :bier:
 
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  • #37
Eigentlich könnten sich die „richtigen“ Geschäfte mit Geschäftsräumen und lebenden Mitarbeitern von den Online-Angeboten durch persönlichen und interessierten Service unterscheiden. 🤷🏻‍♂️
Ja, genau das wäre einer der wenigen verbleibenden Vorteile, die der niedergelassene Händler gegenüber den Onlineriesen hätte. Aber wenn der Pleite geht, ist eh der Tho schuld. 😐
 
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  • #38
Hatte gerade auch vor kurzem meinen Peavey Röhren Gitarren Amp zum Musicstore in Kölle gesendet , da er nach 2,5 Jahren anfing , stark zu brummen , obwohl die Röhren in Ordnung waren...Grantieanspruch war ja nicht mehr lange , trotzdem bekam ich das Gerät dann einwandfrei von er dortigen Werkstatt repariert nach ca 5 Wochen zurück. .Ein internes .Netzteil war kaputt gewesen...
Von daher , viel Glück ..könnte ja auch schneller vonstatten gehen...
 
  • #39
Das Internet ist voll von "Kunde hat keine Lust auf Nachbesserung zu warten" Threads.

Daran ändern kannst du nichts... Freundlich sein hilft idR mehr. Erfahrungsgemäß geht sowas oft schneller.
 
  • #40
By The Way: Zu meinem StreetDriver habe ich eine Hassliebe: Ich habe bei verschiedenen Stores den insgesamt 3x zurückgeschickt und den 4. dann behalten, weil das Teil rauscht wie der Teufel. War leider bei allen so. Außerdem geht der Fußschalter manchmal nicht, man muss sauber und langsam drauftreten, damit er sicher funktioniert (war auch bei mehreren Geräten der Fall).
Aber leider klingt der halt sehr geil, den Clank-Sound den ich so liebe kriege ich so mit anderen Teilen nicht hin (habe schon viel versucht). Auch fast cleane und leicht angeraute Flea-Sounds klingen toll, auch Sounds von Steve Harris bis zu Blues Brothers, Slap-Sounds... - sehr variabel und es klingt eigentlich immer super, nur durchsetzungsfähige mittenlastige Sounds kann er nicht.
Ich habe mir extra für dieses Teil ein TC Sentry-Noise Gate gekauft :-(
 
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