Urheberrecht sichern

Wickerman

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Moin Kinners,

hab ma ne Frage: und zwar ham ein Freund und ich jetzt n par Lieder geschrieben und aufgenommen. Ich würde gerne anfangen die Songs zu verkaufen oder anderen zu zeigen. Mein Freund (der die Musik komponiert hat) will aber erst die Urheberrechte sichern lassen.

Wir haben jetzt überlegt, ob wir das beim Notar hinterlegen. Allerdings is das teuer und ich hab von anderen Leuten gehört, dass es reicht, wenn ich die Songs bei youtube hochlade. (also zeitpunkt des hochgeladenen videos als verifizierung).

Is da was dran?

Was kennt ihr als möglichst kostengünstige Möglichkeit die Urheberrechte zu sichern?
 
Ich weiß nicht ob das juristisch ausreicht, aber wir (meine Ex-Band und ich) haben das mal so gemacht, dass wir Noten, Texte, CD ect. von unseren Sachen in ein Päckchen gesteckt haben. Dieses Päckchen haben wir dann einem von uns zugeschickt und es dann nicht mehr geöffnet. Wenn die Post dann ordentlich abgestempelt hat, kannst Du den Zusendetag /Datum ja beweisen. Ist auf jeden Fall billiger als beim Notar zu hinterlegen.
 
Zitat:Original erstellt von: allerbest

Ich weiß nicht ob das juristisch ausreicht, aber wir (meine Ex-Band und ich) haben das mal so gemacht, dass wir Noten, Texte, CD ect. von unseren Sachen in ein Päckchen gesteckt haben. Dieses Päckchen haben wir dann einem von uns zugeschickt und es dann nicht mehr geöffnet. Wenn die Post dann ordentlich abgestempelt hat, kannst Du den Zusendetag /Datum ja beweisen. Ist auf jeden Fall billiger als beim Notar zu hinterlegen.

Nein! Wir ham mal mit nem Anwalt für Medienrecht gesprochen, der meinte dass das nicht geht! Man könnte sich ja einen offenen Brief schicken und das Zeug nachträglich reintun!
 
Zitat:Original erstellt von: Thassilo

Das einzige was wirklich absolut sicher ist, ist die notarielle Geschichte. ....alles andere ist bloß kalter Kaffee ;-)

So hab ich das damals auch erklärt bekommen! Das einzige was hilft ist n bisschen Geld für nen Notar zu investieren! Kostet ja auch nicht die Welt!
 
Falsch! Wenn du ein Paket, Päckchen, Brief per "Einwurfeinschreiben" an dich sendest, hast du ungeöffnet ein vor Gericht als Beweis zugelassenes Mittel, soweit ich da up-to-date bin.
Ist wohl die billigste Variante, aber natürlich - falls jemand deine Kompositionen klaut - streßiger, da erstmal ein Prozess kommt. Mit nem Notar kannst du sofort sagen, "Hier ich bins! Ich habe große Eier."
Müsst ihr euch halt die Frage stellen, obs euch Wert ist, das ganze beim Notar zu machen. Kostet schon so um die 150€ oder?
 
also danke erst ma für die antworten. also ich hab s bisher auch von fast allen gsacht gekriegt, dass die notarvariante zwar weng teuer, dafür halt auch hieb und stichfest ist. wie s preislich aussieht weiß ich selber nicht, weil sich da mein kumpel noch drum kümmert.

wie würde denn das ganze bei der gema ausschaun?
 
Hab nochwas dazu im Inet gefunden, ist allerdings auch nur ein anderes Forum: http://www.musikforum.de/showthread.php?t=3915

Im letzten Beitrag sagt ein User etwa folgendes:
Notar zählt vor Gericht als Beweis, ein Einwurfeinschreiben lediglich als Indiz. Also es hilft schon,
aber ist nicht 100%. Kommt halt drauf an, wie professionell ihr das jetzt macht.

Übrigens, sobald ihr eine CD-Pressen lasst, habt ihr mehr oder weniger die Rechte, da ja im Presswerk genaue Daten auf
den Verträgen vorliegen.

Die GEMA ist ein ganz anderer Schuh! Die ist dafür da, dir Geld dafür zu geben, wenn jemand dein Material verwertet.
Bsp: Du machst den Discohit 2009, die Discos zahlen um ihn zu spielen an die GEMA, die GEMA zahlt dann an dich als Urheber.
Die Rechte sichert sie dir aber nicht. Sie sorgt lediglich dafür, dass du Geld für die Verwertung bekommst!

Edith ist gerade eingefallen, dass im letzten Jahr ne Reihe über Musiker und Rechte im BassProfessor bei den Workshops war. Falls du die BPs hast, dann schau doch da mal rein. Sonst kann ich das auch machen oder vielleicht jemand anderes, der viel Zeit hat? :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Notar-Geschichte kostet, wenn ich mich recht erinnere 60-70 Euro und nennt sich Prioritätsfeststellung.
Wie Herr K. richtig sagte: GEMA ist nicht Urheberrechtsgedöns, sondern eine Verwertungsgesellschaft.
Und das Einwurfeinschreiben... wie schon oben gesagt, der Umschlag kann ja offen verschickt worden sein um erst später richtig verschlossen zu werden.
Das mit dem Presswerk ist auch eher ein Indiz als ein Beweis.
 

Theoretisch ist man im Besitz des Copyrights, sobald das Werk in greifbarer Form (Noten, Aufnahme) vorliegt.
Komplitziert wird es, wenn einem jemand dieses Recht streitig machen will und behauptet, er habe das gleiche Werk vorher geschrieben. Das kommt in der Regel aber erst dann zum tragen, wenn es um richtiges Geld geht. Dann kannst du dich aber mit deinem Einwurfeinschreiben schnell mal einer Horde Urheberrechtsanwälten im Sold der Gegenpartei gegenüber sehen. Wie die Geschichte ausgeht, brauch ich wohl nicht auszuschmücken, schliesslich glauben wir doch alle an eine faire, gerechte Welt. [xx(]

Der Notar ist daher sicher keine schlechte Idee; wenn dir jemand deinen Welthit wegschnappt, wirst du dich ins Bein beissen, diese 100 Euro; gespart zu haben.

Eine Alternative kommt aus dem Land des verklagens und verklagt werdens: Beim US Copyright office kann man seine Werke registrieren lassen und bekommt die Eintragung dokumentiert. Was das kostet und ob das von Europa aus auch geht, kann ich nicht genau sagen, da kannst du diesen Link selbst durchforsten: http://www.copyright.gov/title17/92chap4.html

 
Zuletzt bearbeitet:

Zitat:Original erstellt von: Maik_Reishaus

60-70 euro pro song oder könnte man auch gleich n ganzen batzen stücke hinbringen und nur eben diesen betrag zahlen?

Pro Ding das du hinschleppst.
Der Notar macht das gleiche wie Einwurfeinschreiben.

Dem ist egal was da drin ist mehr oder weniger. Du kommst mit nem Umschlag zu ihm, er schreibt ein Datum drauf und macht ein Siegel auf den Umschlag (wo dann eine CD oder ähnliches drinnen ist) und gibt dir den Umschlag mit Heim und du darfst ihn sicher aufbewahren.

Alles verstanden? Sonst nochmal fragen.
 
Um an rabarvek anzuschliessen: Es gibt meines Wissens in D kein "Register" für Kunstwerke. D.h., eine Komposition, oder ein Text kann nirgends "angemeldet" oder das Urheberrecht daran irgendwo "gesichert" werden, also auch nicht beim Notar.

Nur mal schnell etwas Grundsätzliches zum Verständnis: Wenn ich jetzt meinen Bass nehme und ein Musikstück komponiere, das "eine gewisse Schöpfungshöhe" erreicht (d.h. nicht so primitiv ist, daß es von Kinderlallen oder Verkehrsgeräuschen nicht zu unterscheiden ist, sondern als "Kunst-Werk" durchgeht), habe ich im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ein "Werk" geschaffen, dessen Urheber ich bin. Deshalb steht mir das Urheberrecht daran ohne weiteres zu.

Davon zu trennen ist die rein verfahrensrechtliche Frage, wie der Urheber im Streitfall sein Urheberrecht bzw. seine Urheberschaft beweisen kann, z.B. um erfolgreich vor Gericht gegen Verletzungen seines Urheberrechts vorgehen zu können.

Höre ich also nach einiger Zeit mein Stück, von wem anders geklaut, im Radio, spielt die Musik im 2. Abschnitt des Urheberrechtsgesetzes "Rechtsverletzungen", ab Paragraf 97:

http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html

Und nur, damit ich hier weiterkomme, also ich die Sendung meines Stücks untersagen und Schadensersatz fordern kann usw. kommt es darauf an, daß ich zuerst mal meine Behauptung, ich sei Urheber meines Stückes und damit Inhaber der aus meinem Urheberrecht folgenden Rechte, beweisen kann und ist die Frage Notar oder verschlossener Brief oder Freundin, der ich das Werk vorgespielt habe usw. von Bedeutung, nämlich als stinknormales Beweismittel.

Der beim Notar hinterlegte Brief würde z.B. zwei relativ starke Beweismittel in sich vereinen: Einmal die Urkunde (das, was man hinterlegt hat) und der Zeuge (Notar), der bezeugen kann, wann und in welchem Zustand. Das ist ein ziemlich starkes Beweisangebot. Dazu muss der Notar den Umschlag natürlich verwahren und möglichst vorher seinen Inhalt beurkunden.

Beim Brief, den ich an mich selbst schicke, wäre es warscheinlich nur die Urkunde, deren Echtheit unter Umständen angezweifelt werden könnte, deshalb wäre dieses Beweismittel halt "schwächer", aber nicht von vorn herein wertlos. Das Gericht hat dann die Beweise zu würdigen und zu entscheiden, wer Urheber ist und deshalb die Rechte des Urhebers gegen den "Störer" ausspielen darf.

Eine Veröffentlichung, auf der Meine Urheberschft dokumentiert ist, spricht auch bis zum Beweis des Gegenteils erst mal für mich.

So, das mal nur als kurzer (stark vereinfachter) Einstieg ins Urheberrecht.

Wir merken uns: Kein Register für Musikstücke oder Texte; es geht nur um ein möglichst starkes Beweismittel für die eigene Urheberschaft, um Störungen abzuwehren... ;-)

Grüße

HB
 
Jo. Was Harley Benton da sagt is auch meines Erachtens richtig.
Ein Notar ist halt als Beweis besser als ein Brief an einen selsbt geschickt.
Soweit ich aber weiß, muss der Notar es nicht bei sich selbst aufbewahren, ist zwar vermutlich besserer Beweis, aber sicherlich auch wensentlich teurer, wegen Lagerungskosten etc.

@Maik: Du kannst ihm einen ganzen Ordner geben. Der muss dann halt irgendwie verschlossen und versiegelt werden, so dass man nur durch einen Bruch des Siegels an den Inhalt kommt. Oder halt ne DVD mit über 4000 deiner Songs. Am besten einfach mal bei nem Notar telefonisch Anfragen, wenn es soweit ist.

BTW: Vergesst nicht schön zu klagen, wenn ihr irgendwo drei Töne wieder erkennt, die ihr so oder so ähnlich selbst schonmal gespielt habt!
Hier gehts ja schließlich um Recht und Ordnung und nicht um die Musik.
(nur eine kleine Randnotiz zum grübeln)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:Original erstellt von: Harley Benton

Eine Veröffentlichung, auf der Meine Urheberschaft dokumentiert ist, spricht auch bis zum Beweis des Gegenteils erst mal für mich.
mit anderen worten: eine einigermaßen professionell gemachte und gepresste CD reicht also?
 
Zitat:Original erstellt von: lukke

Zitat:Original erstellt von: Harley Benton

Eine Veröffentlichung, auf der Meine Urheberschaft dokumentiert ist, spricht auch bis zum Beweis des Gegenteils erst mal für mich.
mit anderen worten: eine einigermaßen professionell gemachte und gepresste CD reicht also?

Wenn du es selbst machst nicht!!! Wie willst du denn Nachweisen, von wann die CD ist? (außer du druckst auf die CD's ein Bild der aktuellen Tageszeitung....das könnte dann in die Richtung Beweismittel gehen [8D] ).

Wenn du es bei einem Presswerk machen lässt, dann haben die ja auch eine Kopie deines Datenträgers und es gibt offizielle Verträge mit Datum etc., das ist dann schon eher ein Beweis!

@ Maik, das meinte ich gar nicht :-)
Sondern das ganze rumgeklage der Prominenz wegen 3 Geklauten Tönen...aktuelles Beispiel Coldplay vs. Satriani...
wobei es da natürlich schon meines Erachtens ein krasser Fall von Diebstahl ist.
ABER ein gutes Beispiel: Bitter Sweet Symphony von The Verve...das Streichersample ist von Rolling Stones soweit ich weiß. The Verve haben KEINEN CENT an diesem Lied verdient...das ist lächerlich!!! Das Sample steht in einem ganz anderen Zusammenhang als bei den Rolling Stones!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meine, in einem dieser Ich-verklag-dich-Copyright-Threads war ein wichtiges Kriterium, dass der Beklagte die Möglichkeit gehabt haben muss, das Urheberstück überhaupt mal gehört zu haben. Also dürfte eintüten und vermotten lassen nicht wirklich reichen, um die Rechte zu sichern.

Und ich dachte auch, Post würde reichen, wenn man den Schaltermann bittet, 'n Xtra-Stempel auf die Klebenaht zu machen.
 
Am besten, wir fragen da mal den Dieter Bohlen. Der weiß, glaub ich, wie man mit Urheberrechten am besten bescheißt!![8D][...]
 
Zitat:Original erstellt von: allerbest

Am besten, wir fragen da mal den Dieter Bohlen. Der weiß, glaub ich, wie man mit Urheberrechten am besten bescheißt!![8D][...]

Oder "Snap"!!!!!!!



Ach ne, die haben ja ihren eigenen Hit immer wieder geklaut :-)
 

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