Man muss sich, nur so als kleines Beispiel, eine
Plakatiergenehmigung einholen.
Nicht an Verkehrszeichen, an Bahnübergängen,
nicht auf Verkehrsinseln, Fussgänger und Radfahrer
dürfen nicht behindert werden, nicht an Einbiegungen
und Ausfahrten, keine Brücken oder sonstige Geländer usw.
Die...