Das schlimmste ist das abgeänderte...... da ist meines wissens gar nicht die gema für zuständig, sondern der Künstler selbst.... ob ihr das überhaupt dürft. 1 zu 1 covern ist ja die gema zuständig... gehts hier eigentlich nur um die damo-cd, oder auch um die daraus resultierenden Veranstaltungen?