Syrer müssten jetzt wieder nach Hause, wenn die Politik die Entscheidungen der Gerichte beachten würde. OVG Münster, Urteil vom 16.07.2024, Az 14 A 2847/19.A: "Für Zivilpersonen besteht in Syrien keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge...