@ Chuck : gewerbsmäßig durchgeführte Fahrdienste unterliegen dem PBefG (Personenbeförderungsgesetz) damit ist ein entsprechender Personenbeförderungsschein erforderlich. - Sofern Kranken,- bzw Behindertenfahrten gewerbsmäßig durchgeführt werden ist der entsprechende P-Schein ebenso nachzuweisen.