Demos von Coverband veröffentlichen - wie macht ihr's? (Legal Content)

OK, es gibt nur eine sinnvolle Lösung, die mMn Gema frei sein müsste, aber das lass ich mich beraten:

Besorgt Euch irgendwo ein bisserl WebSpace, da macht Ihr einen schönen öffentlichen Werbeauftritt. Zusätzlich gibt es einen "Mitglieder-Bereich" in den nur geladene, kostenlose, Freunde und Gäste hineindürfen (User: Wirt; Pass: Bier) und dort stellt ihr (also unöffentlich) so viel Material ein wie ihr wollt. Dem Kneipier mailst Du Link und Zugangsdaten und gut ist.
 
Weil wir gerade beim rechtlichen sind: dazu benötigst Du (streng genommen) zusätzlich zur Gema-Lizenz die Erlaubnis der Autoren.
und wieder: Nein!

Cover im Rechtssinn bedeutet notengetreu covern.
und wieder: Nein!

Gerade unser deutschen Urheberrecht ist kreativitätstötend.
und wieder: Nein!

Ja aber wenn du die Noten transponierst und einen anderen Rhytmus nimmst gilt das meines Wissens nach nicht mehr als covern.
und wieder: Nein!

OK, es gibt nur eine sinnvolle Lösung, die mMn Gema frei sein müsste, aber das lass ich mich beraten:
und wieder: Nein!

Sorry, aber ich hab keine Lust das schon wieder zu erklären. Mein Tipp: Ruft einfach bei der GEMA an. Die sind freundlich und auskunftfreudig. Ausserdem hatte ich den Eindruck, es freut sie, wenn sich ein potentieller Freiwilligzahler bei ihnen meldet.
Ist vielleicht nachvollziehbar, wenn man es sonst nur mit Nachforderungen, Abmahnungen und Strafanzeigen zu tun hat und kaum Gelegenheit den schlechten Ruf zu verbessern.

Zum Thema: Wir haben es einfach bei YT reingestellt. Bis jetzt hat sich keiner gemeldet. Hat bestimmt mit dem von @beate erwähnten Rechtstreit zu tun.
Auch so ein Fakt, der mir die GEMA sympathisch macht: Sie wendet sich an die richtigen Geldscheffler - reicht schon, dass Google kaum Steuern zahlt.
 
Ruft einfach bei der GEMA an. Die sind freundlich und auskunftfreudig. Ausserdem hatte ich den Eindruck, es freut sie, wenn sich ein potentieller Freiwilligzahler bei ihnen meldet.
Geile Idee, die sagen Dir bestimmt auf welche Art und Weise Du sie legal umgehen kannst???!?

Nein im Ernst, ich habe da ehrlich nicht viel Ahnung von, also lass Dich ruhig ein bisserl beraten. Von mir aus ruf da auch an, aber ich würde nicht erwarten, dass die Dir eine rechtsverbindliche Lösung anbieten. Soweit ich weiss (und nochmal, ich geb's zu, ich weiss nicht viel) sind generell nur öffentliche Aufführungen zu verGema'ern. Wenn Du Deine Aufführung also "unöffentlich" hast, also nur geladenen Freunden aus "nicht kommerziellen Gründen", sprich unendgeldlich, dann sollte das ganze Gema frei sein. Nun könnte man argumentieren, dass eine Bewerbung beim Kneipier ja Gig-Werbung und damit sehr wohl kommerziell ist. Das stimmt zwar, aber das sollte hingegen wieder kein Problem sein, da der Wirt den Gig zum Schluss ja sowieso verGema'ern wird. Ausserdem hat meine Idee den wunderbaren Vorteil, dass Euer Video auch wirklich nur denen zugänglich ist, die Ihr in der Frage für integer haltet. Und die alte Weisheit bleibt, wo kein Kläger...
 
Geile Idee, die sagen Dir bestimmt auf welche Art und Weise Du sie legal umgehen kannst???!?
Ja, das sagen die dir. Bzw. schilderst du ihnen dein Szenario und die sagen, obs was kostet.
Oh Mann, ich habs - ihr denkt wohl, die haben euch nach eurer Nachfrage für die nächsten zwei Jahre unter besonderer Beobachtung - im Sinne von schlafende Hunde wecken...:facepalm1:

Ihr könnt natürlich weiterhin darüber spekulieren, ob oder ob nicht. Aber dann lest am besten die 1000 anderen Threads zum Thema durch, die auch nie zu einem Ergebnis geführt haben.
 

So, getz fass ich datt nochmal zusammen:

1. Es gib zwei Arten Urheberecht des Künstlers an seinem Werk:
Wirtschaftlich: Wer mit seinem Werk etwas tun will, muss es bezahlen. Dafür hat der Künstler meistens dieses Recht an die GEMA abgetreten, die das Geld eintreibt und ungerecht an die Künstler verteilt.
Ideell: Man darf ein Kunstwerk wie eine Komposition nicht ohne Einverständnis des Urhebers abändern. Genau wie die Stadt eine hingestellte Plastik nicht einfach lila färben darf weil es besser zur Umgebung passt, wenn der Bildhauer es nicht möchte. Also: Deutlich abwandeln usw. erfordert eine Anfrage beim Urheber. Das mehr oder weniger notengetreue Nachspielen ist hingegen ohne Nachfrage grundsätzlich erlaubt, sofern der Song einmal veröffentlicht, also auf den Markt geschmissen, wurde. Das darf der Komponist also nicht verbieten. Aber angemessen Geld dafür verlangen, spätestens wenn damit verdient wird, siehe oben (GEMA). Das Einverständnis zum Abwandeln muss beim Künstler selbst angefragt werden und nicht bei der GEMA.

2. Die unter 30sek ist alles erlaubt-Gerüchte sind Kwatsch.

3. GEMA zahlen muss der Veranstalter einer Aufführung. Zum Beispiel ein Wirt. Wenn es auf der Website der Band passiert, ist die Band der Veranstalter, die GEMA verlangt dann ca 170 Euro im Jahr für eine Handvoll Songs. Oder man überlässt der Google-Tochter Youtube die Veröffentlichung, dann ist man fein raus, weil veranstalten tut das dann Youtube. Will man damit Reklame machen, sollte man ein Stück wählen, für das kein Streit zwischen Youtube und GEMA besteht, sonst kann sich das hier kaum einer ankucken, da gesperrt.

4. Für Super olle Songs und Traditionals (zu deutsch: Volksweisen) ist das Urheberecht oft abgelaufen, zumindest wirtschaftlich.

5. Einen Stick zu erstellen/eine CD zu brennen und als Reklame zu verteilen ohne GEMA zu zahlen ist vielleicht ok, vielleicht auch nicht, jedenfalls merkts ja keiner.

6. Persönliche Bemerkung: Was soll ich mit dem Tonträger einer Coverband, die Songs kenne ich doch. Ich will ein Live-Video sehen, ob die eine Party zum Brennen kriegen. Siehe Anmerkung von @TheBass.

Wiederholung von Punkt 1: Wer ein Stück öffentlich abändert, vermeidet nicht die GEMA sondern holt sich evt. noch mehr Ärger mit dem Urheber ins Haus.
 
ein kleiner Hinweis noch: Youtube bestreitet in dem Prozess die Veranstalter-Eigenschaft. Leider haben sie zweitinstanzlich darin Recht bekommen (depperter Richter...). Weil die Gema weiterklagt, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Wer eigene Videos von Cover-Songs auf Youtube hat, sollte also den Gang des Verfahrens im Auge behalten, um die Videos löschen zu können, bevor irgendwann mal etwas anbrennt.
 
Bis auf die Irish-Folk Band (wo ich weiß, dass der Urheber lange tot, oder schlichtweg unbekannt ist) gibt's von meinen Coverbands offiziell nichts mehr online.
Ja, bei YouTube wird es im Zweifelsfall nur gesperrt. Auf Dauer ist das aber trotzdem nervig und irgendwann ist man es auch leid, ständig mit einem Bein im Knast zu stehen. Auch offizielle Webseiten gibt es aufgrund der Rechtsunsicherheit nicht mehr.

Facebook-Page ersetzt die Website (wenn ich dort abgemahnt werde zieht es wenigstens einen Rattenschwanz an Berichterstattung nach sich) und Demos nur noch auf Anfrage per eMail.

Funktioniert ganz gut. Und ganz im Ernst: Die meisten Gigs kriegt man ja doch weil der Veranstalter auf 'nem Gig war, oder man von jemandem, der auf 'nem Gig empfohlen wurde. Da ist der Kontakt dann schon gemacht und es ist völlig egal, ob man nun auf einen YouTube-Kanal verlinkt, oder die mp3s direkt verschickt.
 
Bei eigener Musik gibt es das Problem nicht und um als Newcomer im hart umkämpften Covergeschäft Fuß zu fassen ist man ohnehin auf Empfehlungen angewiesen. Da sind die ersten Gigs in der Regel als Vorgruppe etablierter Gruppen. Also denke ich, dass es auch für Newcomer zutrifft.
 
Bei eigener Musik gibt es das Problem nicht und um als Newcomer im hart umkämpften Covergeschäft Fuß zu fassen ist man ohnehin auf Empfehlungen

...ich bin zwar neu in der Band, aber die "Kernband" spielt schon seit rund 12 Jahren Gigs - allerdings immer bei den gleichen Verdächtigen. Im Moment würden wir gerne neue Locations hinzugewinnen, auch einfach mal, weil man (Zitat Gitarrist) "nicht immer die gleichen Nasen mit der gleichen Biersorte vor der Bühne sehen will"

Neue Locations heißt in diesem Fall nicht immer in Duisburg....
Nur in Essen, Krefeld, Dinslaken, OB, etc, haben wir halt keine Connections und müssen Kaltakquise betreiben.
 
(Zitat Gitarrist) "nicht immer die gleichen Nasen mit der gleichen Biersorte vor der Bühne sehen will"
Sowas ähnliches hat unser Gitarrist auch mal von sich gegeben - jetzt ist er Ex-Gitarrist.
Sich in irgendeiner Art abfällig übers Publikum zu äussern, geht in meinen Augen gar nicht - ausser es gehört zum künstlerischen Ausdruck ( Beispiel Kinski).
Wir können höchstens die falsche Band an diesem Ort sein.
 

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