Nur zur Sicherheit würde ich gern eine Frage eindeutig klären... :P
wenn ich das richtig sehe, gilt das Urheberrecht für "musikalische Schöpfungen" für 70 Jahre nach dem Tod des/der Schöpfer:in..?!?!
Wenn man also jetzt ein Stück aus der Klassik -meinetwegen Beethoven oder so- selbst einspielt...