Band als Gewerbe

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Gustav Gargoyle

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Hi!

Uns wurde neulich ans Herz gelegt, uns als Gewerbe anzumelden, damit wir beispielsweise CDs verkaufen können ohne vom Finanzamt aufs Dach zu bekommen. Ich habe aber auch schon mit einigen Bands gesprochen, die nicht angemeldet sind und nie Probleme hatten. Jetzt ist die Frage: lohnt es sich? Wo liegen Vor- und Nachteile. Was sicherlich noch wichtig ist: Wir sind keine Profis, sondern Schüler/ab Herbst Studenten. Die Einnahmen fließen eigentlich in eine Bandkasse, die dann halt für Bandsachen wie Aufnahmen geplündert wird. Wir hoffen aber, uns zu etablieren, so dass auch noch "was übrig bleibt".

Danke,

Dr.G.
 
Lasst es sein. Es lohnt sich sowieso nur wenn die Grenze zur Liebhaberei überschritten wird und das bedeutet dann auch Gewerbesteuerpflicht usw. Das nmacht nur Sinn wenn ihr regelmäßig erhebliche Einnahmen erzielt...
 
Gewerbe ist Quatsch, wenn, dann GbR mit Steuernummer. Ich empfehle Euch aber, mal die 20 € (oder so) Erstberatungshonorar zu investieren, und bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt (Wirtschafts-, Vertrags- oder Musikrecht) mal vorbeizuschauen.
Tiefgründigere Antworten wird Euch im Netz keiner geben, weil das gegen das Steuerberatungs- bzw. Rechtsberatungsgesetz (oder so) verstösst. Ich habs auch probiert und bin noch nicht wirklich weiter gekommen. Gang zum Steuerberater wird wohl zwingend sein . . .
 
Ok. Ihr schreibt ja beide, dass es Quatsch ist. Wieso?
Bekommt man irgendwann Stress vom Finanzamt, wenn man sozusagen "schwarz" spielt?
@JimmyZee: Was ist GbR? Das klingt gerade passend. Ich habe nämlich gerade ein Formular vor mir liegen, in dem ein Veranstalter unserer Steuernummer haben will...
 
An Besten wird es sein, Ihr wendet Euch ganz konkret sofort ans Finanzamt (kein Witz!). Die sind nämlich auch zur (kostenlosen) Beratung verpflichtet und machen das i.d.R. auch gerne.

Also macht mal einen lustigen Ausflug dorthin, meldet Euch vielleicht noch vorher telefonisch an und beschreibt genau, was Ihr tut und wieso ihr Euch überhaupt Gedanken um so was macht. Dann weisen die Euch schon ein. Ich könnte mir in diesem Staat auch gut vorstellen, daß es für eine Schülerband sogar eine Verwaltungsvorschrift gibt. Wenn ihr Euch telefonisch einen Termin geben lasst und schon vorher kurz beschreibt, worum es geht, kann sich der freundliche Finanzbeamte Eures Vertrauens sogar noch etwas vorbereiten bzw. geratet ihr dann vielleicht in die richtige Abteilung.

Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) müsst Ihr übrigens nicht erst irgendwie gründen. Indem ihr miteinander Musik macht und Auftritte spielt, seid ihr das wahrscheinlich bereits... Das hat aber nicht notwendig etwas mit dem Finanzamt zu tun.

Wenn der Veranstalter eine Steuernummer verlangt, kann das eigentlich nur den Sinn haben, bei einer Buchprüfung durch das Finanzamt belegen zu können, Euch nicht "schwarz" bezahlt zu haben. Das hat dann aber die Kehrseite, daß das Finanzamt umgekehrt beim Inhaber der Steuernummer überprüfen kann (dafür gibt es einen Fachausdruck, der mir im Moment nicht einfällt; "Querprüfen" oder so...), ob der seinerseits die Einnahmen nicht verschwiegen hat.

Daher mein Rat: Wo es irgend geht, solchen Sachen planmässig aus dem Wege gehen (damit meine ich jetzt, mit der Musik "Kohle zu machen"), andernfalls siehe oben; Ehrlichkeit währt auch hier am längsten...
 
Danke für die Tipps! Wir werden dann mal demnächst beim Amt vorbeischauen. Aber aufgrund der Kleinunternehmerregelung, müssen wir, wenn ich es richtig verstanden habe sowieso nichts an Vater Staat abführen. Ich habe nochmal mit dem Veranstalter gesprochen, denen war die Steuernummer nicht wichtig, wenn für uns die Kleinunternehmerregelung gilt.


 
Vorsicht: Das, was du mit Kleinunternehmerregelung meinst, bezieht sich auf §19 Umsatzsteuergesetz. Dieser besagt, daß du dich von der Umsatzsteuer (=Mwst) befreien lassen kannst, wenn dein vergangener Umsatz nicht mehr als 17.500€ war bzw. im laufenden Jahr 50.000€ nicht übersteigen wird. Dieses wäre unbedingt zu empfehlen, da ihr erstens nicht genug gemeinsame Anschaffungen habt, um genug Mwst. gegenzurechnen und zweitens, weil es die Steuererklärung immens vereinfacht. Das heißt aber auch: Niemals auf irgendeiner Rechnung Mwst. ausweisen - wer Mehrwertsteuer ausweist, muß sie auch abführen und ist dann für 5 Jahre daran gebunden!

Die Kleinunternehmerregelung hat nichts mit der Einkommenssteuer zu tun! Die wird in jedem Falle fällig, wenn das Einkommen den Steuerfreibetrag übersteigt. Ob das allerdings so ist, wage ich zu bezweifeln. Ich schätze, daß sich die "Umsätze" eher mit Aufwandsentschädigung "erklären" lassen. Schließlich habt ihr ja für jeden Gig auch Spritkosten, Merchandise-Kosten, Bühnenklamotten-Kosten (ja, auch das Waschpulver dafür), neue Plecs, neue Saiten und, und, und . . .

Ob das so ist, und wo die tatsächlichen Umsatzgrenzen bei euch sind, etc., wird euch aber auf jeden Fall euer Finanzbeamter gern erklären. Der ist in gewissem Umfang (" . . . bei großen Lücken im Wissen . . .") sogar dazu verpflichtet. Schließlich wird sein Arbeitsplatz auch durch eure Steuer-Abgaben finanziert.

Eine GbR, Harley hat das schon gut erklärt, ist die einfachste Rechtsform einer Wirtschafts-Gemeinschaft zur Erzielung von Gewinn. Sie entsteht in dem Moment, wenn zwei oder mehr Leute gemeinsam wirtschaftlich tätig werden, um Einkommen bzw. Gewinn zu erzielen. Die muß man nicht erst gründen - sie wird einem im Zweifelsfall vom Finanzamt unterstellt.

Für alle spezifischen und genauen Auskünfte wende dich bitte an die entsprechenden Fachleute, das ist anfangs etwas unangenehm - man muß Zeit investieren und sich mit Dingen weit außerhalb der eigenen Kernkompetenz rumschlagen. Aber man hat nachher hoffentlich das gute Gefühl, alles richtig gemacht zu haben . . .
 
Wobei die Bürokratie leider immer mehr zur Kernkompetenz wird...

Was JimmyZee hinsichtlich der Kleinunternehmerregel schreibt, stimmt auch. Das ist kein Freifahrtschein sondern nur eine Erleichterung, die es kleinen Unternehmern ersparen soll, von 2 Steuererklärungen (Einkommenssteuer (pro Nase oder 1 x für Band? Das würde ich beim Amt nachfragen) + Umsatzsteuer (wahrsch. nur 1 x pro Band)) letztere Erklärung zu ersparen. Also nur 1/2 der Bürokratie. Außerdem wollen Auftraggeber Rechnungen mit Umsatzsteuer, weil das ihre eigene Zahllast mindert. Kann also sein, damit schließt dann niemand (gern) Verträge mit Euch ab.

Letztlich bindet Ihr Euch da jedenfalls trotz Kleinunternehmerregelung immer noch ne Mange ans Bein. Für eine Veranlagung als Band bzw. die Steuernummer wird das Amt sicher einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag verlangen! Also überlegt Euch noch mal, ob Ihr für ein Hobby dem Monster Steuerstaat gegenüber treten wollt (Es sei denn, ein Mitglied studiert BWL oder so, dann ist es Praxis/ Übung...).

Das Absurde ist ja: Am Ende werdet Ihr wahrscheinlich tatsächlich keine Steuern zahlen. Um das aber verbindlich festzustellen, werdet ihr so viel Bürokratie am Hacken haben, daß Ihr den Tag verfluchen werdet, an dem Ihr Euch dazu entschlossen habt, die Hobbyebene verlassen zu haben. Und nicht mitmachen ist dann auch keine Lösung mehr: Zur Not kann das Amt euren Umsatz auch mal schätzen... Wenn ihr zu dem Ganzen überhaupt keinen Draht habt, werdet ihr (wie viele Selbständige) dann noch einen Steuerberater brauchen, der Euch noch kostet, nur um auszurechnen, daß ihr zu wenig verdient, um Steuern zu zahlen...

Zu "Gewerbe" fällt mir noch ein, daß Musizieren keines ist, sondern freiberufliche Tätigkeit (Kunst). Deshalb kann es hier auch nicht um "Anmeldung eines Gewerbes", sondern nur um Anmeldung einer selbständigen freiberuflichen Tätigkeit gehen.

Und das mit der Steuernummer: Wenn ihr keine habt, wäre Eure Rechnung vermutlich nicht vollständig. Der Veranstalter könnte sich berechtigt weigern, sie zu akzeptieren (und zu bezahlen).

Ein weites Feld!
 
Entscheident bei der ganzen Sache ist die Absicht Gewinn zu erwirtschaften.
Tut ihr das nicht ist es reines Privatvergnügen, ein Hobby sozusagen.
Die Bezahlte Gage stellt lediglich eine Aufwandsentschädigung da für Reisekosten ect.

Es ist auch gar nicht so leicht dem FA (Finanzamt) klar zu machen das man Gewinn erzielen will wen man als Freiberuflicher Musiker arbeiten will. In der Regel sagen die. Nix gibts - das ist ein Hobby. Nur mit ner genauen Aufstellung über alle Gigs und sonstigen Einnahmequellen durch die Musik kommt man überhaupt dazu als Freiberuflicher Musiker anerkannt zu werden.

Wenn ihr vorhabt ne vernünftige GBR zu gründen dann wirds sicher nicht einfacher. Wenn ihr die Vorzüge nutzen wollt sollte Equipment über die GbR gekauft werden. Da jeder aber sein eigenes Equipment hat wird das nicht ganz einfach, vor allem wenn leute ausscheiden.

Lasst euch deshalb auf jedenfall beraten.
Schaut mal hier vorbei http://www.pop-netz.de/ (Rockbüro Süd) die bieten Seminare an bezüglich GbR Gema ect.

Gruß nfm
 
Zitat:Original erstellt von: JimmyZee



Eine GbR, Harley hat das schon gut erklärt, ist die einfachste Rechtsform einer Wirtschafts-Gemeinschaft zur Erzielung von Gewinn. Sie entsteht in dem Moment, wenn zwei oder mehr Leute gemeinsam wirtschaftlich tätig werden, um Einkommen bzw. Gewinn zu erzielen. Die muß man nicht erst gründen - sie wird einem im Zweifelsfall vom Finanzamt unterstellt.

Nicht ganz. Eine GbR (=Gesellschaft bürgerlichen Rechts) setzt eben gerade keine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Dann befindet man sich vielmehr im Bereich gewerblicher Tätigkeit. Die GbR entsteht bereits in dem moment, in dem sich 2 oder mehr PErsonen zusammentun, um einen gemeinsamen Zweck zu fördern (z.B. Kanninchenzucht, Tippgemeinschaft und eben auch Band). Daher ist jede Band mehr oder minder eine GbR und als solche rein rechtlich sogar selbst rechts- und parteifähig. Damit ergibt sich aber dann auch die Falle, den alle "Gesellschafter" haften für eventuelle Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt persönlich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Zitat:Original erstellt von: nofutureman

Entscheident bei der ganzen Sache ist die Absicht Gewinn zu erwirtschaften.
Tut ihr das nicht ist es reines Privatvergnügen, ein Hobby sozusagen.
Die Bezahlte Gage stellt lediglich eine Aufwandsentschädigung da für Reisekosten ect.

Weißt du, wie es beim CD-Verkauf ist? Da wäre es ja schwer dem Amt klar zu machen, dass wir einfach Spaß am verkaufen haben und gar keinen Gewinn machen wollen?!
Danke nochmal für eure Tipps - der Finanzamtmensch wird dann richten (falls endlich mal Zeit dafür ist...)
[xx(]
 
Du musst extrem viele CD`S verkaufen um die Produktionskosten erstmal zu amortisieren. Bis da ein Gewinn rauskommt wird des ewig dauern
 
Wir haben uns für die Rechtsform "eingetragener nicht allgemeinnütziger Verein" entschieden. Dazu benötigt man mindestens sieben Mitglieder. Der Verein kann MwSt-Abzugsfähig sein oder auch nicht. Der Verein kann Gage an die Mitglieder ausschütten, die diese Einnahmen versteuern oder das Vereinsvermögen halten. Eine Steuererklärung muss natürlich sein. Der große Vorteil ist die Haftung und die Möglichkeit einer "legalen" Bandkasse.

Wir fahren sehr gut damit. Das Modell ist zu empfehlen - Hier gibts also einen Funky Site e.V. "Verein zur Förderung hochwertiger Popularmusik" - ohne Witz
 
Wir sind auch ne GbR. Aber mehr aus dem Grund, damit das Bafögamt nicht das Bafög streicht, weil Geld auf dem Bandkonto ist, an das man nicht ran darf, was das Bafögamt aber trotzdem mitbekommen hat. Aber sowas ist auch erst bei größeren Geldbeträgen nötig.

Bei den Cd-Verkäufen kommt es eben drauf an, wieviel ihr damit verdient. Wenn ihr nur die Kosten deckt, sagen die vom Finanzamt nichts. Und wenn ihr Schüler/ Studenten seid, dürft ihr ja im Monat soundso viel nebenbei verdiesen. Ordentlich Buchführen und beweisen, dass dieser Betrag nicht überschritten wird, dann werden die auch nichts sagen.
 

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