Band aus der EU nach Deutschland holen

Alexandros

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Moin Bassistinnen und Basser,

meine Band (und ich) sind auf die Idee gekommen eine Band aus dem EU Ausland; genauer gesagt Frankreich, nach Deutschland für den einen oder anderen Gig zu holen. Nun wollte ich mal fragen, ob das schon mal wer gemacht hat und worauf man da so achten muss.

Wir planen einen Club zu akquirieren, wie geht man das an? Also den Clubbesitzer kenne ich persönlich, dass ist nicht das Problem, aber wer ist der Veranstalter? Wie sieht das aus sobald die Frage geklärt ist mit der Gema? Die Jungs kommen ja aus Frankreich, wird (muss) da trotzdem an die Gema gezahlt?
Muss man die "Veranstaltung" irgendwo anmelden?
Wir wollen damit kein Geld verdienen (aber auch nicht drauf zahlen). Aber sofern wir die Veranstalter sind was für eine Rechtsform braucht man da? Kleingewerbe?
Das soll erst mal eine einmalige Sache werden.
Wie vertreibt man die Karten am besten? Eventim? Eigenregie? Anderen Ticketverkäufer?


Mir fällt gerade nichts mehr ein, aber vielleicht dem einem oder anderen von euch. Würde mich freuen wenn ihr uns "Rookies" eure Erfahrungen und Wissen mitteilt.

Danke!
 
Hallo,
alle Fragen die du stellst sind im Aufgabenbereich des Veranstalters. Das ihr der Veranstalter seid ist quatsch, dann müsstet ihr euch auch um eine Versicherung kümmern.
Stell dir mal vor es fngt in dem Club an zu brennen und Panik bricht aus (Worst Case Scenario) und du wirst danach dafür haftbar gemacht!

Also, Veranstalter bleiben schön die Veranstalter und wenn einer von ner Band will, dass sie das macht, dann ist das schonmal vollkommen unseriös.
Gema -> Veranstalter
Gema muss selbstverstndlich auch für Ausländer bezahlt werden.
Wenns ein Club ist, dann müsst ihr auch nichts anmelden, außer eben Gema.

Grüße,
K
 
Zitat:Original erstellt von: Alexandros

Moin Bassistinnen und Basser,

meine Band (und ich) sind auf die Idee gekommen eine Band aus dem EU Ausland; genauer gesagt Frankreich, nach Deutschland für den einen oder anderen Gig zu holen. Nun wollte ich mal fragen, ob das schon mal wer gemacht hat und worauf man da so achten muss.

Wir planen einen Club zu akquirieren, wie geht man das an? Also den Clubbesitzer kenne ich persönlich, dass ist nicht das Problem, aber wer ist der Veranstalter? Wie sieht das aus sobald die Frage geklärt ist mit der Gema? Die Jungs kommen ja aus Frankreich, wird (muss) da trotzdem an die Gema gezahlt?
Muss man die "Veranstaltung" irgendwo anmelden?
Wir wollen damit kein Geld verdienen (aber auch nicht drauf zahlen). Aber sofern wir die Veranstalter sind was für eine Rechtsform braucht man da? Kleingewerbe?
Das soll erst mal eine einmalige Sache werden.
Wie vertreibt man die Karten am besten? Eventim? Eigenregie? Anderen Ticketverkäufer?


Mir fällt gerade nichts mehr ein, aber vielleicht dem einem oder anderen von euch. Würde mich freuen wenn ihr uns "Rookies" eure Erfahrungen und Wissen mitteilt.

Danke!

Habe neulich mal die Seiten des Bundesministeriums für Finanzen durchforstet, weil ich auf der Suche nach bestimmten Gesetzesinterpretationen war. Dabei bin ich auf Unmengen Bestimmungen zum Thema "EU-Künstler in Deutschland" gestoßen - schau also mal dort nach, Du wirst die nächsten Tage zu tun haben :-)
 
Den Ausführungen von Herrn K kann ich mich nur anschliessen.
Gerade die Haftung ist eine sehr heikle Angelegenheit bei einer Veranstaltung und "Hobbyveranstalter" haben in der Regel keine Haftpflichtversicherung, die die entsprechenden Risiken abdeckt, also als Privatmann besser Finger weg von solchen Sachen. Dabei muss auch nichts abbrennen, es reicht schon wenn jemand den Kopf in die Boxen steckt und sich einen Tinnitus einfängt oder eine Box umfällt oder eine Schlägerei losgeht und ihr habt bei der Security gespart u.s.w..
Wer trotzdem was veranstalten will, sollte vorher einen gemeinnützigen Verein gründen und damit als Veranstalter auftreten. Sofern es nicht gerade um grobe Fahrlässigkeit geht, beschränkt sich die Haftung dann für gewöhnlich auf das Vereinsvermögen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi zusammen,

das mit dem Veranstalter ist richtig, allerdings muss es in der vorliegenden Konstellation von vorneherein geklärt sein, wer Veranstalter ist, am besten schriftlich. Andernfalls droht im Problemfall einfach eine unklare Situation, wer welche Verantwortung trägt und sowas wird von Clubbesitzern sehr gerne ausgenutzt . Also lieber ein Schreiben zuviel, als eins zuwenig machen...
Glaubt mir, ich rede aus Erfahrung und meine Schreibwut als Veranstalter bzw. als Musikdienstleister in verschiedenen Funktionen (Band, Beschaller, Subunternehmer für die Bandverpflichtung) hat mir mehr als einmal den Arsch gerettet, wenn es in die Hose ging.. Dann ist man froh für klar und schriftlich formulierte Absprachen.

Also: Wenn IHR den Club mietet (aquiriert), seid Ihr in der Regel Veranstalter und haftet. Wenn Ihr dem Clubinhaber nur das Bandprogramm stellt, könntet Ihr je nach Formulierung als Sub auch nur für die Bandseite verantwortlich sein (wer zahlt dann die Gema? ) ... Andererseits könnte man aber auch sagen, dass Ihr eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit dem Veranstalter eingegangen wärt, dann haftet jeder ... Also: viele Möglichkeiten: Da hilft nur eines: klare Absprachen, schriftlich festhalten, jeder unterschreibt.

Bezüglich des EU-Auslandsstatus der Gastmusiker sehe ich kein Problem.. das sollte doch unter die Freizügigkeit gemäss EU fallen..

Einen gemeinnützigen Verein zu gründen ist gar nicht so unkompliziert das bringt nur etwas wenn es wirklich dauerhaft ausgelegt ist. Ausserdem könnt Ihr dann jegliche Gewinnerzielungsabsicht (und ohne die geht es dauerhaft nicht) vergessen. Natürlich wäre die kulturelle Förderung des Europagedankens ein fördernswerter Gegenstand, aber Ihr solltet einen guten Anwalt oder Notar auf der Seite haben, der Euch wegen der Satzung berät (und beten dass keine kleingeistige Rechtspflegerin am Registergericht Euch das Leben schwermacht.. auch das kenne ich zur Genüge)..

Ihr braucht vor der Veranstaltung keinen Verein zu gründen. Eine solide Planung (Vor allem der finanziellen Seite) ist viel wichtiger...

Tickets über Eventim? So wie ich das bisher gelesen habe wird Eure Veranstaltung zmindest am Anfang wohl nicht den Umfang erreichen, der so was notwendig macht, zumal das auch nicht ganz billig ist (ichnehme an, dass die auch eine Beteiligung am Kartenumsatz wollen)... Buchgeschäfte und andere öffentliche Vorverkaufsstellen sind da eher geeignet, ist halt ein wenig Lauferei...

Security ist ein wichtiges Thema, fragt mal in Eurem Bekanntenkreis, welche Firma da empfohlen werden kann (die beste werbung ist hier immer die Zufriedenheit von ehemaligen Kunden, es gibt verdammt viele schwarze SChafe in der Branche, aber auch richtig gute Companies)-- Andererseits kosten die auch richtig Kohle, also abwägen, was Ihr an Ereignissen erwartet, ob eigenes Personal oder Fremdfirma..

Haftpflichtversicherung ist meines Erachtens ein MUSS und die beste Investition, die Ihr machen könnt.. Wenn irgendwas passiert und IHR müsst nachher blechen, wärt Ihr froh, Ihr hättet sie... Man kann auch einzelne Veranstaltungen versichern, das ist nicht sooo teuer...

Was hab ich vergessen ? eine Menge wahrscheinlich.. Wenn ich irgendwas helfen kann (Rat, nicht Tat, ich stell mcihnicht in den Bierstand) frag ruhig, hab ein wenig Erfahrung als Veranstalter kleinerer Events bis 3000 Personen....


 
Hi,

Frag doch mal den Clubbesitzer, den du persönlich kennst, der sollte das doch eigentlich wissen, wenn er nicht komplett neu im Geschäft ist.

Und da er ja ein Interesse daran haben sollte, dass der Gig gut läuft, sollte er auskunftsfreudig sein.

Wenn du dann Infos hast, kannst du ja hier nochmal nachfragen.

Wäre für mich der unmittelbare und vielleicht auch bessere Weg.

Viel Erfolg!

P.S.: Soweit ich weiß, fällt da übrigens nichts unter "Freizügigkeit". Ich "veranstalte" inzwischen auch Konzerte (aber im Rahmen eines Vereins), ich hab mir sagen lassen, dass es extra Steuern gibt, die du miteinkalkulieren musst, wenn eine Band aus dem Ausland kommt. Aber da kann ich dir (noch) nichts Konkretes sagen, da sich um den ganzen rechtlichen und steuerlichen Kram wer anders kümmert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich fällt das unter Freizügigkeit gemäss der Schengener Verträge, d.h. freie Wahl des Arbeits- und Wohnortes...

Was allerdings ggf. zu beachten ist ist die sogenannte Künstlerpauschalsteuer (de facto ist das eine Pauschale auf die Einkommenststeuer, die ein ausländischer Künstler zahlen müsste.):
Steuerabzug nach § 50a Abs.4 EStG

Ich zitier hier mal :

Handelt es sich bei den Einkünften des beschränkt steuerpflichtigen Künstlers nicht um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern beispielsweise um Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit, oder ist kein inländischer Arbeitgeber vorhanden, so wird die Einkommensteuer im Weg des Steuerabzugs nach § 50a Abs.4 EStG erhoben.

Steuersatz
Der Steuerabzug beträgt 25% der Einnahmen. Dem Steuerabzug unterliegt der volle Betrag der Einnahmen einschließlich der erstatteten Reisekosten. Abzüge, z.B. für Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben und Steuern, sind nicht zulässig.
Die maßgeblichen Berechnungssätze auch unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer mit und ohne Übernahme der Abzugssteuern nach § 50a Abs.4 EStG und des Solidaritätszuschlags durch den Schuldner der Vergütungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden und sind auf die jeweiligen Netto-Vergütungen anzuwenden. Die Berechnungssätze gelten unverändert auch bei Anwendung der umsatzsteuerlichen Null-Regelung gemäß § 52 Abs.2 UStDV (vgl. Umsatzsteuer).

Zitat Ende .

Normalerweise müsste jeder von uns Musikern Steuern auf seine Gagen zahlen, insofern als es sich dabei um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handelt. Da das Finanzamt aber nicht mehr fertig würde mit hin und herrechnen unserer armseligen Einkünfte (99% von uns) mit unseren GAS-bedingten Ausgaben wird hier mal grundsätzlich davon ausgegangen dass es sich im Regelfall um Liebhaberei handelt (d.h. keine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht besteht). Also brauchen wir keine Steuern abzuführen.

Ob man als Veranstalter das grosse Rad dreht und incl. Steuerabzug und was weiss ich alles macht, bleibt jedem selber überlassen. Ich denke mal, es kommt auch auf die Grösse der Veranstaltung an und die Personaldecke des Finanzamtes :-) . Generell besteht Steuerpflicht.

Aber das ist normale Steuerpflicht und hat mit Freizügigkeit nichts zu tun.

Schaut mal hier, das ist super beschrieben:

http://www.jasper-steuerberatung.de/Infoservice/Branchen/kuenstler/kuenstler_ausland.htm
 

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