Bandname ändern?

Ich habe auch unlängst nach einem Namen gesucht. Drei Leute raus, einer neu rein. Wir wollten nicht den belasteten Namen behalten (Fortunate Sons) und anderseits Ärger mit den Ausgeschiedenen vermeideden. Nachteil, wir müssen jetzt wieder neu durchstarten und uns bekannt machen. Was uns in der Region durch Mund-zu-Mund-Propaganda aber schon wieder ganz gut gelungen ist.
 

Bild davon machen kann, ob das zu einer "Kollision" kommen könnte.
ja, hilft. Wen nder Name nur zweimal vorkommt ist die Kollision eher störend als wenn ihr einen Allerweltsnamen habt und man sowieso immer schauen muss, ob ihr ihr selbst seit oder die gleichnamige Band zwei Dörfer weiter
werden wir keine Rockstars mehr
Den Bandnamen öfters mal freiwillig zu nennen wäre eventuell hilfreich dabei
individueller Name wäre schon schön, und zwar ohne legal hassles.
Gegen den legal hassle hilft nur fragen. Aber der Wunsch nach einem eindeutigen Namen scheint ja von dir selbst zu kommen. Und selbst wenn der andere keinen Hassle will ist der Name nicht mehr individuell. Insofern wäre deine Frage schon beantwortet.
 
Ich find Mund-zu-Mund-Propaganda seltsam.
"Sehr interessant, aber hören Sie bitte auf mir in den Mund zu reden!"
 
Hat da nicht mal einer "E-Klasse" schützen lassen und Mercedes muss jetzt zahlen?
 
Hat da nicht mal einer "E-Klasse" schützen lassen und Mercedes muss jetzt zahlen?
Oha, auch schon dreißig Jahre her :O!
Aber das sowas heutzutage noch geht (in Deutschland gäbe es ja auch "bösgläubige Anmeldung" als Eintragungshindernis und internationale Anmeldungen kosten immer viel Geld bei Benennung aller Länder), kann ich mir kaum vorstellen - wäre ja nicht im Sinne der "Erfinder":D des Markenrechts?
 
Bei einem reinen Souncloud Profil würde ich zumindest schonmal kein wirkliches Finanzielles Interesse seitens des US-Amerikaners vermuten. Was ich aus eigener Erfahrung sagen kann, ist, dass es immer hilft mit Leuten zu reden. Ich hatte das in meiner Musikerlaufbahn insgesamt in 3 Bands, dass wir wegen Namensgleichheiten mit anderen Bands in Kontakt waren und am Ende war immer alles OK.

Wir wurden z.B. Anfang der 00er von einer US-Band angeschrieben die sofort mit Klage, Anwalt etc. gedroht hat. Nach ein paar Deeskalierenden E-Mails hat uns die Band dann sogar angeboten uns mit auf Tour zu nehmen, sollten sie mal nach Deutschland kommen, weil sie es plötzlich super witzig fanden wenn 2 Bands mit dem gleichen Namen auf dem Plakat ständen :D - ist natürlich nie passiert, weil besagte Bands auf beiden Seiten des Atlantiks nicht länger als 1 Jahr existiert haben :D.

Ich denke es ist einfach wichtig den Richtigen Ton zu wählen und dem Gegenüber sachlich seine Ambitionen und Ziele zu vermitteln.
 
Dann bekommst du wahrscheinlich ganz schnell Ärger mit VW,Opel oder Renault.
Solange man keine Autos baut oder ähnliches auf deren Portfolio, wird wahrscheinlich nicht viel passieren. 😏
Die ersten Versuche haben alle was gefunden. Passat, Golf, Megane und Insignia gibt es schon als Bandnamen. Astra auch und sogar als Biermarke...






Es gibt noch ein Schlupfloch gefunden:
Der Name darf nicht beschreibend sein und nicht gegen die "gute Sitte" verstoßen . Ansonsten wird er nicht eingetragen (zumindest in D).

Also z.B. einfache auf versaute Art einen Geschlechtsakt beschreiben und fertig ist der Bandname. 😂
Hätte auch den Vorteil, dass ihn sich wahrscheinlich jeder sofort merkt. 😂😂😂
 
Hat da nicht mal einer "E-Klasse" schützen lassen und Mercedes muss jetzt zahlen?
Aus dem Netz.....

------Der "E-Klasse" Markenname von Mercedes-Benz war Gegenstand eines Rechtsstreits mit einem Privatmann, der sich den Begriff "Classe E" als Marke hatte schützen lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied letztendlich, dass die Anmeldung missbräuchlich war und DaimlerChrysler (heute Mercedes-Benz Group AG) die Marke "E-Klasse" weiter verwenden darf.

Der Streit entzündete sich daran, dass ein Privatmann, der sich als Markendesigner bezeichnete, etwa 50 Marken, darunter "Classe E", als Vorratsmarken hatte schützen lassen. DaimlerChrysler sah darin eine unzulässige Behinderung ihrer Markenrechte und zog vor Gericht.


Der BGH stellte klar, dass die Anmeldung einer Marke unter Umständen missbräuchlich sein kann, wenn sie dazu dient, andere am Markteintritt zu hindern oder Lizenzgebühren zu erzwingen. Im Fall "Classe E" sah das Gericht den Missbrauch darin, dass die Marke gezielt angemeldet wurde, um DaimlerChrysler zu schaden oder zu einer Lizenzzahlungen zu zwingen.

Das Urteil des BGH setzte somit Grenzen für Spekulationsmarken und bestätigte die Rechte von DaimlerChrysler an der Marke "E-Klasse". ------


.....soviel dazu. 😏
 


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