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MegaSexGod

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Bassix
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ich habe mal gehört, dass ein konzertveranstalter in !!österreich!! sowieso mal an austria mechana kohle abdrückt, womit es rechtlich gesichert ist, wenn bands coverversionen spielen? stimmt das?

und wenn ein song gecovert aber dabei verändert wird?

und wenn man im hintergrund videos abspielt (zusammengeschnippselte filmausschnitte), wie sieht es bei denen rechtlich aus?

lg
stefan
 
Ich denke mal es ist ähnlich, wie in Deutschland.
Ein normaler Veranstalter zahlt pauschal Gema-Gebühren und deckt damit pauschal alles ab.
Ob die Lieder verändert werden ist dabei egal, es bleibt ja trotzdem geistiges Eigentum des Künstlers.
Es gibt natürlich auch Stufen, wo die Veränderung so groß ist, das es als eigenständiges Werk gilt, davon gehe ich jetzt aber bei euch mal nicht aus,
so wie du die Frage stellst.

Wenn ihr urheberrechtlich geschütztes Filmmaterial zeigt, müssen dafür genauso Gelder an entsprechende Personen gezahlt werden,
ob das die Gema macht weiß ich nicht. Wenn das Bildmaterial eigenes ist gibts keine Probleme.
 

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