Hallo ihrs.... ich blick bei diesem Urheberrechtedschungel (auch hier im Forum) nicht mehr durch.. - sind denn nun Veröffentlichungen (Coversongs) auf Youtube von Live-Konzert-Mitschnitten (bei denen der Veranstalter natürlich die Gemagebühren bezahlt hat) erlaubt oder nicht oder ist das ne Grauzone?
Auch interessant - die Verlinkung auf die Youtubeseite von der Bandhomepage aus.
Oder eben die Veröffentlichung von Bassläufen bekannter Lieder.... [ooo]
(Fast) Jeder machts aber das will ja nix heißen...
Dank euch schonmal
Gruß
Les
Auch interessant - die Verlinkung auf die Youtubeseite von der Bandhomepage aus.
Oder eben die Veröffentlichung von Bassläufen bekannter Lieder.... [ooo]
(Fast) Jeder machts aber das will ja nix heißen...
Dank euch schonmal
Gruß
Les