Gage Rechnung ausstellen...

Christoph1985

Christoph1985

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Hallo,

entschuldigt meine Frage, aber ich habe nach etwas Recherche leider keinen Konsens gefunden. Folgende Situation: In einem Monat spielen wir auf einen großen Stadtfest, ein Künstlervertrag mit einer ausgehandelten Gage von 350€ wurde von unseren Drummer unterschrieben(dieser hatte auch den Kontakt zum Veranstalter). Um die Gage zu erhalten, sind wir daran gebunden dem Veranstalter eine Rechnung auszustellen. Gestern im Proberaum gab zunächst fragende Gesichter, daher gilt es für uns ein paar Punkte zu klären:

- wir agieren als Band/Gbr, stellt dennoch der Vertragspartner(unser Drummer) auch die Rechnung aus und setzt den Bandnahmen als Vermerk?
- intern besteht kein Bandvertrag. Wollen wir auch nicht
- muss der Satz "umsatzsteuerbefreit nach 19 ustg" aufgeführt werden?
- müssen wir das ganze auch irgendeiner Form dem Finanzamt oder Gewerbeamt melden?
- Muss diese Einnahme in der Steuererklärung aufgeführt werden?


By the way: Wir spielen überwiegend in Kneipen(ca. 8 bis 10 Gigs / Jahr). Spielen für Frikadelle, Bier und lassen anschließend den Hut rumgehen. Verträge über Gagen werden da nicht ausgehandelt. Das was wir Einnehmen bzw. eher gesagt gespendet bekommen zahlen wir auf ein Konto ein und finanzieren dadurch gemeinsame Anschaffungen.

Vielen Dank.
Gruß, Christoph
 
Bei Veranstaltungen die von der öffentlichen Hand gezahlt oder gesponsert werden ist das Usus, dass die Band eine Rechnung legt.
Der Verantwortliche muss nachweisen, dass er tatsächlich einen Betrag X an die Band gezahlt hat und sich nicht stattdessen auf Stadtkosten eine 50cm lange Line Koks gezogen hat. ;-)



Wir haben das genauso wie ihr gehandhabt:
Die Kohle kommt grundsätzlich in die Bandkassa.
Darum werden Anschaffungen (Autofahrten, Kabel, Mixer, CD-Produktion,...) getätigt.

Ganz selten gab es direkte Auszahlungen.

Solange man nicht in einer gut gebuchten Coverband oder gut verdienenden Band spielt, brauchst du dir nicht allzuviel Sorgen machen, weil ja generell ein Zuverdienst bis zu einer gewissen Summe steuerfrei ist.

Rechtlich fallen (zumindest in Ö) so Kleinbeträge in erster Linie unter "Liebhaberei". Also Hobbies, die mehr kosten als sie einbringen.
Rechne mal nach wieviel übrigbleibt wenn man von den 350 Eier Spritkosten abzieht und den betrag durch die Bandmitglieder aufteilt.

Schreibt also eine Rechnung mit z.B. Addresse des Proberaums.
Dazu "Betrag dankend erhalten + Unterschrift" oder Kontonummer des Bandmitglieds, der die Kohle verwaltet.

Den "UST-Steuer befreit blabla"-Satz kannst du auch noch schreiben...
Kann nicht schaden.
 
Seh ich wie Faka. Ist in D auch so. Empfehlenswert wäre trotzdem, daß nicht gerade ein Bandmitglied die Rechnung stellt, das selbständig/Unternehmer ist. Dann wäre zwar immernoch alles genauso, aber es kann zu doofen Nachfragen kommen warum keine USt, warum nicht angegeben in der Steuererklärung etc.
Also lieber die Angestellten vorschicken!:-P Mach ich auch immer so!:stolz:
t und sich nicht stattdessen auf Stadtkosten eine 50cm lange Line Koks gezogen hat. ;-)
Geht eh net, die Bänd hat nix übriggelassen!:D
 
Eigentlich müsstet ihr diese Gage beim Finanzamt melden. Wahrscheinlich macht das der Veranstalter auch selbst schon..

Jede Art von Umsatz mit einer längerfritigen Absicht auf Gewinnerzielung (und alle paar Monate mal Kabel kaufen kann man ja nur, wenn was übrig bleibt) zählt als unternehmerische Tätigkeit und ist meldepflichtig.
Auch wenn man Kleinunternehmer ist und somit von der Umsatzsteuer befreit, muss man sich beim FA melden.

Ich hab auf meinen Rechnungen immer den Satz: "Als Kleinunternehmer bin ich von der Mehrwertsteuer befreit, weshalb diese somit nicht ausgewiesen wird."
Damit ist man schonmal auf der sicheren Seite und solange ihr keinen Jahres-Umsatz von 17.500€ in diesem und über 50.000€ im nächsten Jahr habt, bleibt das auch so.

Wenn ihr sonst nur den Hut rumlaufen lasst, braucht ihr euch keine Gedanken machen, aber sollten sich die Rechnungen an Veranstalter häufen, dann wäre es ratsam sich mit dem ganzen Unternehmer-Unfug auseinander zu setzen. Auch wenn das am Ende nur Peanuts sind, die übrig bleiben. Wenn das Finanzamt mal auf euch auf aufmerksam wird und ihr die finanziellen Verläufe nicht nachvollziehen kann, euch also auch nicht der Liebhaberei zuweisen kann, dann könntet ihr geschätzt werden und dann ist oft mit einem zusätzlichen finanziellen Aufwand eurerseits verbunden...
 
Ich muss nochmal nach fragen, soll man nun die Rechnung als einzelne Person(Unser Schlagzeuger als Vertrags Unterzeichner. Dieser ist Hausmann und in keinen angestellten Verhältnis) ausstellen oder als GbR mit Bandnamen ausstellen wobei die Adresse des Proberaums nirgendwo eingetragen ist mit unseren Namen.

Sofern man Kontakt zum Finanzamt aufnimmt, läuft es dann nicht darauf hinaus das eine Steuernummer zugewiesen wird? Den Betrag von 17.500€ erreichen wir bei weiten nicht.

Gefühlsmäßig würde ich jetzt folgendermaßen vorgehen: Drummer stellt die Rechnung aus mit seiner Anschrift und Konto. Macht einen Vermerk vom Auftritt der Band und fügt den Satz nach UStG 19 hinzu. Ohne das wir oder der Schlagzeuger sich im Vorfeld beim Amt meldet. Rechnung wird als Kopie archiviert. Ist diese Vorgehensweise i. O oder bewegen wir uns damit auf Glatteis?

Danke

P.s. entschuldigt meinen Beitrag. Am Handy ist das sehr mühselig
 
Ist meineserachtens ok so. Wir machen es auch so. Wir reden hier ja wahrscheinlich von Beträgen von <1000€ p.a., das interessiert eh niemanden. Und wenn es doch zu einer Steuerprüfung bei irgendeinem Beteiligten kommen sollte ist alles nachvollziehbar und erklärbar.
Alle Angaben aus'm Kopf.;-) Hat keiner von euch einen Steuerberater, den man kurz anrufen könnte? Dann weißt du, anders als hier, verbindlich bescheid.;-)
 
Ich würde in jedem fall einen steuerberater fragen.

Wenn du zb 5 kollegen fragst wirst du 5 verschiedene antworten bekommen.

Alle diskussionen in den bands bzgl rechnungslegung, finanzamt, Ust., krankenversicherung....
interessieren mich nicht mehr, das führt zu nix :W

Zb.:
Sind in eurer band alle Ust. befreit ?
Wenn nicht muß in der rechnung natürlich die Ust. für das bandmitglied das Ust. pflichtig ist inkludiert sein.

Wenn jetzt euer drummer Ust. befreit ist darf er auch keine rechnung stellen in der eine Ust. inkludiert ist.

Die gesamtrechnung könnte das bandmitglied stellen das Ust. pflichtig ist.
Und jeder von euch muß ihm dann natürlich eine (sub)rechnung stellen.

Oder ihr könnt natürlich jeder eine eigene rechnung stellen - was manche veranstalter aber nicht so gern haben, muß man aber meist nur ausmachen.

So schauts zumindest in Ö aus.
 
Sind in eurer band alle Ust. befreit ?
Wenn nicht muß in der rechnung natürlich die Ust. für das bandmitglied das Ust. pflichtig ist inkludiert sein.

Nicht zwingend. Ein Arzt z.B. ist Freiberufler. Für die Erbringung seiner medizinischen Leistungen führt er keine Umsatzsteuer ab. Wenn er aber z.B. auch Schönheitsperationen durchführt, sind diese Leistungen umsatzsteuerpflichtig. Sie müssen entsprechend deklariert werden, ohne dass das die Umsatzsteuerbefreiung der medizinisch indizierten Behandlungen beeinträchtigt.
 
- intern besteht kein Bandvertrag. Wollen wir auch nicht

Klar besteht der. Ihr seid Euch dessen nur nicht bewusst, aber allein die Verabredung, gemeinsam Musik zu machen und aufzutreten ist bereits ein Vertrag. Als Band ist man automatisch eine GbR, sobald Geld fließt.
 

Welche "Sachen" sind hiermit gemeint?

Ein kleines Beispiel: Ich bin Umsatzsteuerplichter Selbstständiger. Je nach Art der Dienstleistung werden da 7 oder 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen. Wenn der gewerbliche Rechnungsempfänger in einem Drittland ist, kann ich sogar ohne Umsatzsteuer fakturieren. Und wenn ich jetzt eine sog. Privatrechnung schreibe, hat das mit meinem geschäftlichen "ich" überhaupt nichts zu tun, da ist auch eine MwSt. drauf, und auch kein Hinweis darauf - weil eben Privatrechnung.

Was hilft Dir das alles bei der Frage? Genau - nix, weil nämlich nicht ICH oder DU die Rechnung schreibst, sondern IHR. Die Band ist hier die "Firma", die die Rechnung stellt. Wie das richtig geregelt wird, sagt euch der Steuerberater. Alles andere ist hier nur wildes Herumraten und posten von möglichst falschen und sinnfreien Hinweisen. Alle Angaben sind meine persönliche Meinung und keine in irgendeiner Art und Weise gearteten Rechtsberatung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt nur eine saubere Lösung:

1. Die Band ist mit oder ohne Vertrag eine GbR, §709 ff BGB
2. Fragebogen steuerliche Erfassung für Personengesellschaften an Finanzamt. Im Fragebogen u. a. die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG in Anspruch nehmen.
3. Begleitschreiben beifügen, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, da die ausgaben inkl. Abschreibung der Instrumente nachhaltig die Einnahmen übersteigen. Gleichzeitig Befreiung von jährl. Gewinnermittlung + Steuererklärungen beantragen.
4. wenn die Steuernummer für die GBR mitgeteilt wurde, könnt ihr Rechnungen ohne Ausweis von Umsatzsteuer schreiben, auf denen ihr die Steuernummer angebt + Hinweis auf Kleinunternehmerregelung nach § 19 USTG in Rechnung nicht vergessen.

Das ist der einzige vernünftige Weg.
 
nochmal Danke an alle die sich beteiligten haben. Ich werde das demnächst mit der Kapelle besprechen.
 
Hallo,

entschuldigt meine Frage, aber ich habe nach etwas Recherche leider keinen Konsens gefunden. Folgende Situation: In einem Monat spielen wir auf einen großen Stadtfest, ein Künstlervertrag mit einer ausgehandelten Gage von 350€ wurde von unseren Drummer unterschrieben(dieser hatte auch den Kontakt zum Veranstalter). Um die Gage zu erhalten, sind wir daran gebunden dem Veranstalter eine Rechnung auszustellen. Gestern im Proberaum gab zunächst fragende Gesichter, daher gilt es für uns ein paar Punkte zu klären:

- wir agieren als Band/Gbr, stellt dennoch der Vertragspartner(unser Drummer) auch die Rechnung aus und setzt den Bandnahmen als Vermerk?
- intern besteht kein Bandvertrag. Wollen wir auch nicht
- muss der Satz "umsatzsteuerbefreit nach 19 ustg" aufgeführt werden?
- müssen wir das ganze auch irgendeiner Form dem Finanzamt oder Gewerbeamt melden?
- Muss diese Einnahme in der Steuererklärung aufgeführt werden?


By the way: Wir spielen überwiegend in Kneipen(ca. 8 bis 10 Gigs / Jahr). Spielen für Frikadelle, Bier und lassen anschließend den Hut rumgehen. Verträge über Gagen werden da nicht ausgehandelt. Das was wir Einnehmen bzw. eher gesagt gespendet bekommen zahlen wir auf ein Konto ein und finanzieren dadurch gemeinsame Anschaffungen.

Vielen Dank.
Gruß, Christoph

Hallo Christoph,

das Problem an der Sache (was hier auch schon angeschrieben wurde) ist, dass jede Konstellation anders aussehen kann. Und je nach Einkünften Deiner Kollegen oder Vertragssituation innerhalb der Band (alle in der GbR, freiberuflich nur auf Gage oder oder oder) sieht auch die steuerliche Erfassung in der Band jeweils anders aus. Zudem die Frage der Umsatzsteuer die teilweise sogar vorteilhaft für eine Band sein könnte wenn man Umsatzsteuer ausweist. Weiterhin kommt auch ggf. noch das Problem der Künstlersozialversicherung auf, wenn ein Mitglied den Vertrag unterschreibt und es keine GbR, sondern nur individuelle Gagenzahlungen weitergezahlt werden. Daher bekommst Du auch wie beim Arzt 5 Meinungen auf eine Frage... :-)

Wenn Du willst, kontaktiere mich gerne per PN, dann könnte ich Dir vielleicht ein paar Hinweise geben. Würde mich gerne öfters hier bei solchen Themen beteiligen, allerdings ist die Gefahr vor falschen Antworten gerade bei diesem Thema sehr groß, wenn man nicht die jeweiligen Details kennt.

Ich biete das gerne an, allerdings nicht im Thread um keine Verwirrung zu stiften.

VG
Chris
 
P.S. das Angebot gilt auch für andere hier im Forum, sollte jemand Fragen zu diesen Themen (Gewerbeanmeldung, Gewinnermittlung, Umsatzsteuer, IHK-Beiträge etc.) haben und ich diese beantworten kann.
 

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