Gecoverte Songs im Internet/Facebook - Rechtlich ok?

Der_Schroeder

Der_Schroeder

Well-Known Member
Beiträge
900
Ort
Herne, Ruhrpott
Bassix
ß21.066
Hallo zusammen, eine Frage an die Experten:
Beim lesen der eventuell passenden Beiträge, verwirrts meine Birne nur noch mehr:rolleyes:...
Deshalb hätte ich gerne eine einfache Aussage (Ja / Nein / Vielleicht).

Ist es rechtlich ok, wenn man Songs covert und sie dann bei Youtube,Facebook, Homepage,etc. zu "Werbezwecken" zu veröffentlichen? In der Band sind wir uns da nicht wirklich sicher.
Beim stöbern auf den Seiten der "Kollegen" gibts mal welche und bei anderen wiederum nicht.
Danke im voraus :-)
 
Beate bringt es auf den Punkt. Wenn ihr es bei der Gema angemeldet habt, dann ist es in Ordnung, ansonsten gaaanz heiße Kiste. Als ich in meiner derzeiten Band angefangen habe, war mit die erste Handlung die Covers von der Homepage zu entfernen.
 
Gibt es denn überhaupt jemand, der mal von der GEMA belangt wurde? Ich teile die Meinung der beiden Vorgänger und mache das selbst auch nicht. Aber manche stellen Videos und Songs ihrer Bands auf die Homepage, Facebook, Youtube ohne Rücksicht auf Verluste. Manch einer kommt da sogar etwas in Zugzwang was den Wettbewerb betrifft. "Band X hat aber was auf der Homepage und was habt ihr? Habt ihr nix???"....
Ich bin gewohnt mich gesetzes und moralkonform zu verhalten, so wurde ich erzogen. Aber was so manche da hochladen, da kann ich auch nur mit den Ohren schlackern. Die lassen es entweder drauf ankommen oder machen sich keinen Kopf.... :-)
 
Angeblich hatte die GEMA in 2005 schon mal Anwälte damit beauftragt Homepages von Musikern auf Covers zu überprüfen. Gerüchteweise standen da Strafen bis 25000 EUR im Raum. Ich gehe schon davon aus, dass da wieder mal was kommen wird und wenn es auf Drängen der Labels erfolgt.
Exakt für Demosongs die als Stream (also nicht downloadbar) eingestellt werden und 45 sec. nicht überschreiten dürfen, gibt es einen Sondertarif von der GEMA.
 
Ok. Das bezieht sich ja m.M. nach auf Videos, die eine Band/Künstler auf seiner Homepage online stellt. Klar, einen Download anbieten ist nicht wirklich GEMA-konform.

Aber wie sieht es bei Facebook oder YouTube und bei Bassic aus? Wenn Fans ( ok, wäre bei uns nicht der Fall ;-) ) ihre selbstgedrehten Smartphone-Videos auf einer Plattform bzw. Forum der Öffentlichkeit zugänglich machen?
Ist so etwas vergleichbar mit dem Video auf der eigenen Hommepage?
 
..
Exakt für Demosongs die als Stream (also nicht downloadbar) eingestellt werden und 45 sec. nicht überschreiten dürfen, gibt es einen Sondertarif von der GEMA.

wenn ich richtig informiert bin, kosten 10 clips von max je 1 minute ca. 170 € pro jahr. Was ich durchaus als raubrittertum empfinde. Ganz streng genommen muß ja auch jede Demo-CD angemeldet werden, weil die Weitergabe an Dritte eine Veröffentlichung ist.

Für Amateurbands, die bei weitem nicht mal ihre laufenden Kosten einspielen, untragbar.
 
Ergänzung: bei einer Bandwebseite wären das vermutlich entweder Kategorie 3 oder Kategorie 3a (die o.a. ca. 170,-, bzw. 100,- netto) , wobei mir die Abgrenzung im Einzelfall nicht immer klar zu sein scheint.
 
wir haben nur eigenkompositionen als demo, fäddisch.
(die dreggelische gema kann mich da lecken, wo die ganze woch kei sonn hinkommt!)
 

Gibt es denn überhaupt jemand, der mal von der GEMA belangt wurde?

ja, hier.

Aber wie sieht es bei Facebook oder YouTube und bei Bassic aus? Wenn Fans ( ok, wäre bei uns nicht der Fall ;-) ) ihre selbstgedrehten Smartphone-Videos auf einer Plattform bzw. Forum der Öffentlichkeit zugänglich machen?
Ist so etwas vergleichbar mit dem Video auf der eigenen Hommepage?

der fall bei uns war in etwa so gelagert. mein gitarrist filmt alle unsere auftritte und was ihm dann davon gefällt, stellt er auf youtube mit einem kleinen text, daß wir das sind und zwar in der netten kneipe xy. also eine art werbung für beide seiten. verlinkt wird das auf facebook von unserem bandaccount.
ich hab mehrfach darauf hingewiesen, daß cover da sehr kritisch sind. und in der regel halten wir uns problemlos dran. wir haben nur 1/4 unseres repertoires cover, die meisten sind stark verfremdet und meist kommen die nur als zugabe.
unsere reichweite bei facebook sind heftige 50 leute, unser meistgesehenes video bei youtube hat es glaub ich auf 500 views geschafft. ganz schön hardcore...

der fall war dann so gelagert:
der eine wirt hat uns angesprochen, wir sollten zu allen auftritten bei ihm mal rückwirkend die gema-liste ausfüllen. die jungs hätten wegen dieser youtube-videos bei ihm angeklopft...
wir hatten glaube ich exakt einen coversong drin, natürlich mit kneipenname. den wirt haben sie dann gefickt, bei uns kam nichts an, das video haben wir auch postwendend gelöscht.
die gema ging uns dann ewigkeiten auf den sack. die liste war denen nicht genau genug ausgefüllt (wir haben das eine cover zugegeben und ansonsten pauschal gesagt, daß wir nur gemafreie eigenkompositionen gespielt haben). das gab zig schreiben hin und her. dann wollten sie, daß wir uns bei dem drecksladen anmelden...

(die dreggelische gema kann mich da lecken, wo die ganze woch kei sonn hinkommt!)

da ich fkk-anhänger bin, kommt da das dem ritter götz von berlichingen von goethe in den mund gelegte zitat zur anwendung: ...IM arsche...
die können mir mit der zunge nach voranmeldung (damit ich gaaanz leckere sachen essen kann) mal bis zum blinddarm hoch.
 
Zu genau dem Thema habe ich mich durch die gesamte GEMA telefoniert.
Auf einer eigenen Homepage seid ihr GEMA-pflichtig. Auf einer Plattform die von dritten betrieben wird, ist der Anbieter in der Pflicht.
Wie das jetzt bei Facebook z.b. ist konnten die mir konkret auch nicht sagen. Prinzipiell ist es nicht eure Homepage sondern Facebook ist der Betreiber.
Ich fänds cool wenn nochmal ein Bassicer die Warteschleifenodysse auf sich nimmt. Vllt kriegen wir das ja noch konkreter.
 

Zurück
Oben Unten