Folgendes habe ich heute bei Heise gefunden: [URL]http://www.heise.de/newsticker/meldung/74891[/url]
Das Dokument von der GEMA findet ihr hier:
[URL]http://www.gema.de/urheber/aktuelles/mv.shtml#eigenpraesentation[/url]
Jetzt muss man den Text nur noch verstehen [):]
Nämlich speziell diese Absätze auf der 2. Seite:
Beispielhafte Erläuterungen zu den Bedingungen für die befristete Vergütungsfreiheit
Die Eigenpräsentation Ihrer Werke muß auf einer
bestimmten Website erfolgen, deren Inhaber bzw. Betreiber
Sie sind. Die Eigenpräsentation von Komponisten
und Textdichtern kann auch über die Website
eines Urheberverbandes erfolgen. Verleger dürfen auf
einer Website vergütungsfrei ausschließlich die durch
Verlagsvertrag mit Ihnen verbundenen Autoren mit
deren Werken präsentieren.
das ist ja noch verständlich...aber jetzt kommt's
Vergütungsfrei ist es gestattet, von einer weiteren
Website, bei der Sie Inhaber sind, auf der z.B. auf
Tonträgerveröffentlichungen oder auf Konzerte hingewiesen
wird, eine Verbindung zu Ihrer Website mit
Eigenpräsentation herzustellen und das Anhören Ihrer
Werke zu ermöglichen.
brauche ich jetzt etwa 2 Websites? Eine für Eigenpräsentation und dann noch eine für die Hinweise auf Konzerte und Tonträgerveröffentlichungen?
Die Lizenzierung und Vergütungszahlung ist z.B. in
folgendem Fall erforderlich:
Wenn von einer allgemeinen Website Dritter oder eine
kommerziellen Website Dritter (z.B. Internetmailordervertrieb)
eine Verbindung auf Ihre Website mit der
Eigenpräsentation Ihrer Werke möglich ist, die das
Anhören erlaubt, ist die Lizenzierung und Vergütungszahlung
vor der Einstellung der Werke auf Ihrer
Website erforderlich.
Verstehe ich nicht; es ist geradezu das Wesen des Internets, dass Websites untereinander verlinkt sind! Demnach würde doch immer Lizenzierung und Vergütungszahlung anfallen, oder????
Wer versteht dieses GEMA-Deutsch und kann mich aufklären?
Das Dokument von der GEMA findet ihr hier:
[URL]http://www.gema.de/urheber/aktuelles/mv.shtml#eigenpraesentation[/url]
Jetzt muss man den Text nur noch verstehen [):]
Nämlich speziell diese Absätze auf der 2. Seite:
Beispielhafte Erläuterungen zu den Bedingungen für die befristete Vergütungsfreiheit
Die Eigenpräsentation Ihrer Werke muß auf einer
bestimmten Website erfolgen, deren Inhaber bzw. Betreiber
Sie sind. Die Eigenpräsentation von Komponisten
und Textdichtern kann auch über die Website
eines Urheberverbandes erfolgen. Verleger dürfen auf
einer Website vergütungsfrei ausschließlich die durch
Verlagsvertrag mit Ihnen verbundenen Autoren mit
deren Werken präsentieren.
das ist ja noch verständlich...aber jetzt kommt's
Vergütungsfrei ist es gestattet, von einer weiteren
Website, bei der Sie Inhaber sind, auf der z.B. auf
Tonträgerveröffentlichungen oder auf Konzerte hingewiesen
wird, eine Verbindung zu Ihrer Website mit
Eigenpräsentation herzustellen und das Anhören Ihrer
Werke zu ermöglichen.
brauche ich jetzt etwa 2 Websites? Eine für Eigenpräsentation und dann noch eine für die Hinweise auf Konzerte und Tonträgerveröffentlichungen?
Die Lizenzierung und Vergütungszahlung ist z.B. in
folgendem Fall erforderlich:
Wenn von einer allgemeinen Website Dritter oder eine
kommerziellen Website Dritter (z.B. Internetmailordervertrieb)
eine Verbindung auf Ihre Website mit der
Eigenpräsentation Ihrer Werke möglich ist, die das
Anhören erlaubt, ist die Lizenzierung und Vergütungszahlung
vor der Einstellung der Werke auf Ihrer
Website erforderlich.
Verstehe ich nicht; es ist geradezu das Wesen des Internets, dass Websites untereinander verlinkt sind! Demnach würde doch immer Lizenzierung und Vergütungszahlung anfallen, oder????
Wer versteht dieses GEMA-Deutsch und kann mich aufklären?