GEMA gestattet Künstlern kostenloses Streaming für

Susanne

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Bassix
ß200
Folgendes habe ich heute bei Heise gefunden: [URL]http://www.heise.de/newsticker/meldung/74891[/url]

Das Dokument von der GEMA findet ihr hier:
[URL]http://www.gema.de/urheber/aktuelles/mv.shtml#eigenpraesentation[/url]

Jetzt muss man den Text nur noch verstehen [):]
Nämlich speziell diese Absätze auf der 2. Seite:

Beispielhafte Erläuterungen zu den Bedingungen für die befristete Vergütungsfreiheit
Die Eigenpräsentation Ihrer Werke muß auf einer
bestimmten Website erfolgen, deren Inhaber bzw. Betreiber
Sie sind. Die Eigenpräsentation von Komponisten
und Textdichtern kann auch über die Website
eines Urheberverbandes erfolgen. Verleger dürfen auf
einer Website vergütungsfrei ausschließlich die durch
Verlagsvertrag mit Ihnen verbundenen Autoren mit
deren Werken präsentieren.
das ist ja noch verständlich...aber jetzt kommt's

Vergütungsfrei ist es gestattet, von einer weiteren
Website, bei der Sie Inhaber sind, auf der z.B. auf
Tonträgerveröffentlichungen oder auf Konzerte hingewiesen
wird, eine Verbindung zu Ihrer Website mit
Eigenpräsentation herzustellen und das Anhören Ihrer
Werke zu ermöglichen.
brauche ich jetzt etwa 2 Websites? Eine für Eigenpräsentation und dann noch eine für die Hinweise auf Konzerte und Tonträgerveröffentlichungen?

Die Lizenzierung und Vergütungszahlung ist z.B. in
folgendem Fall erforderlich:
Wenn von einer allgemeinen Website Dritter oder eine
kommerziellen Website Dritter (z.B. Internetmailordervertrieb)
eine Verbindung auf Ihre Website mit der
Eigenpräsentation Ihrer Werke möglich ist, die das
Anhören erlaubt, ist die Lizenzierung und Vergütungszahlung
vor der Einstellung der Werke auf Ihrer
Website erforderlich.
Verstehe ich nicht; es ist geradezu das Wesen des Internets, dass Websites untereinander verlinkt sind! Demnach würde doch immer Lizenzierung und Vergütungszahlung anfallen, oder????

Wer versteht dieses GEMA-Deutsch und kann mich aufklären?



 
na das ist doch ganz klar.
Du darfst deine GEMA-Stücke auf deiner Webseite veröffntlichen. also zum anhören zur verfügung stellen..
Solltest du noch eine zweite haben, darfst du hier keine stücke veröffentlichen, aber du darfst von der zweiten seite auf die Inhalte der ersten zurückgreifen. über diesen umweg kannst du dann auf seite 2 auch stücke veröffentlichen ohne dass lizenzgebühren anfallen.
Sollte aber ein dritter, auf den selben gedanken kommen, nämlich auf die stücke auf deiner 1. seite zu verweise, dann fallen lizenzgebühren an.

denke ich ;-)
 
ich kopier mal was bei HEISE.DE die leute so als komentar dazu
schreiben......

Schon unglaublich oder?

Es ist doch der Gipfel der Unverschaemtheit, dass ein Kuenstler fuer
die Benutzung seiner eigenen Werke bezahlen muss. Die grosszuegige
Genehmigung, die eigene Arbeit nun temporaer kostenlos benutzen zu
duerfen, ist schon fast wie ein Tritt in die Nuesse. Da hilft nur
eines: Sofort aus dem Verein austreten und ihn somit zugrunde
richten.
Schultzi

oder den hier
[URL]http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10704225&forum_id=100017[/url]
 
Also heißt das jetzt, wenn jemand Musik von uns bei sagen wir mal....Myspace auf sein Profil läadt, was ja dann bekanntlich im hintergrund abläuft, muss diese Person Lizenzgebühren zahlen????
Wie soll man da als junge Band weiterkommen
 
tja, nicht bei der gema anmelden^^ urheberrechtlich geschützt sind eigene stücke sowieso... zB wenn du bei der gema angemeldet bist und mit eigenen sachen auftrittst musst du auch gemagebühren bezahlen. bei kleinen veranstaltungen weniger, bei großen mehr. am ende des jahres kriegt man dann schotter wieder. die höhe richtet sich danach, wie oft die lieder gespielt wurden (von euch und anderen) etc pp... genau kann ichs dir auch nicht sagen, weiß nur, dass es ne tierischste schweinerei ist.
 
Gibt es irgendwo ein Buch "GEMA for Dummies"?

Wenn ich mich durch deren Website wühle, habe ich den Eindruck, dass ich selbst daheim, wenn ich meiner Freundin eine CD vorspiele, schon GEMA-Gebühren zahlen darf.
[):]
Na ja, mal etwas überspitzt gesehen.
 

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