Gig in Clubs - wer ist Veranstalter ?

TomM

Old Fart
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Wie sind Eure Erfahrungen ?

Man sollte annehmen, die Rollen wären klar: eine Band ist eine Band und ein Veranstalter ein Veranstalter. Ein Club bzw. Musikkneipe mit regelmäßigem Programm ist nach meinem Empfinden auch ein Veranstalter, ähnlich einer Konzertagentur. Bisher haben wir das nicht weiter in Frage gestellt und sind davon ausgegangen, dass sich der Wirt ggf. um Dinge wie Gema Anmeldung der Veranstaltung kümmert. Schließlich gibts für so was auch Abos und die die ganzen Fragen der rechtlichen Konsequenzen z.B. für die Richtlinien und Haftungen können wir als Gäste der Location überhaupt nicht übersehen. Jetzt fiel mir in den Bedingungen des recht aktiven und mit vielen Terminen im Angebot versehenen Consortium in Hamburg-Harburg der Spruch auf: "Generell ist der Künstler auch gleichzeitig Veranstalter. Also füllen wir auch keine Titellisten aus oder unterschreiben selbige." Der Laden weiß genau, was er tut. Die übrigen Vorschriften seiner AGBs sind detailliert und er verweist zum Stichwort Lärmschutz auf die einschlägigen Paragraphen. Ist das normal ? Ist das fair ? Soll ich das akzeptieren ?
 
Niemals! Eine Band kann fast unmöglich Veranstalter sein,
denn: DER VERANSTALTER HAFTET FÜR TAUSEND DINGE UND HAT SPEZIALVERSICHERUNGEN!

Also wenn du Veranstalter sein willst,
1) Hast du an Brandschutzversicherung gedacht? Stell dir mal vor irgendwelche Kabel schmelzen und
es gibt einen Brand in dem Club, ohne Versicherung wird das dein privater Ruin.
2) noch schlimmer, beim Feuer (oder auch so) bricht Panik aus, es wird jemand schwer verletzt, willst du dafür die
Verantwortung tragen, weil du keine entsprechende Versicherung hattest?

Dir ist wohl jetzt klar, was ich meine und du kannst dir die Liste alleine weiterspinnen, was auf Veranstalter noch alles
an Pflichten zukommt.
 
Machs nicht oder streicht den Teil der AGBs komplett raus. Entweder er will Euch oder nicht. Das ganze ist natürlich hart für alle bands die die AGB nicht gelesen haben, zumal Du als Band schnell mal als Unternehmen gelten kannst, wenn Du ein bisschen was umsetzt.
 
Also,

was Brandschutz, Lärm, etc. angeht so ist immer der Betreiber verantwortlich! Da kann er schreiben was er will, gültig ist das vor Gericht nicht. Bei Gema und co. muss ich passen..
 
Was ist der Unterschied zwischen Betreiber und Veranstalter?
Ist der Veranstalter nicht für den Abend dann auch der Betreiber?
 
Mal wieder so ein juristisches Thema...

Also, mal meine laienhaften Vermutungen und lückenhaften Erinnerungsfetzen:
Der Ladenbesitzer vermietet mindestens den Laden an den Veranstalter für die Veranstaltung. Der Laden muss zum Zeitpunkt der Vermietung in einwandfreiem Zustand sein, wovon sich der Veranstalter vergewissern muss (Kontrollgang - natürlich in einem gewissen Rahmen). Über die sonstigen Haftungsregelungen sollte man sich einigen (sinnigerweise im Mietvertrag).
Was Lärm angeht: Es ist im ureigenen Interesse des Besitzers, keine Probleme zu kriegen. Deshalb wird er da auch drauf achten.

Unterschied Betreiber - Veranstalter:
Betreiber ist der Inhaber des Ladens, Verunstalter letzlich derjenige, der die Kosten trägt (und die Einnahmen einsackt[;-)]).
 
Nicht unterschreiben.
Als Veranstalter bist du für die korrekte Gemabwicklung verantwortlich und haftest auch wenn z.B. Werbeplakate an unerlaubten Flächen angebracht werden oder für andere Verstöße, die du zum Teil gar nicht überblicken kannst in einer fremden Location.

Ich veranstalte nur dann selber Gigs wenn ich wirklich alles unter Kontrolle habe und auch über das Personal Weisungsbefugnis habe, wie wenn ich z.B. eine Halle miete und unsere Freundinnen dort Bier verkaufen und den Eintritt kassieren [8D] . Bei einem Club mit regelmässigem Programm ist das ein billiger Versuch die Risiken und Kosten auf die Bands abzuschieben.
 
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