M-Audio Fast Track - Quittung gesucht

Mr_Mxlptlk

Mr_Mxlptlk

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Hallo Forum,

mein Anliegen ist etwas delikat: mein geliebtes Fast Track [URL]http://www.musikland-online.de/pix/onlineshop/M-Audio-Fast-Track-USB-Audio-Interface.jpg[/url] von m-audio hat den Geist aufgegeben; Garantie habe ich noch theoretisch bis Dezember diesen Jahres. Wie das so ist, habe natürlich die Quittung nicht mehr und AVID will nur kostenfrei reparieren/tauschen, wenn ich den Zettel vorlege.

Äh: hat jemand noch so eine Quittung (von Dezember 2008 oder neuer) und sein Gerät vielleicht nicht mehr. Dies ist also ein Hilfegesuch an all die, die nicht so schlampig sind wie ich... (schäm...) [:I]
--
Thx, Tom
 
Zitat:Original erstellt von: Rhino

"delikat" ist aber noch geschönt ausgedrückt...
...ist mir ja bewusst (ich schrieb dazu), aber vielleicht gibt es ja einen netten Menschen, der sein Gerät nicht mehr benutzt/hat aber die Quittung sauber abgeheftet hat. Man kann ja mal fragen.
 
wende dich an den Händler, bei dem du das Teil gekauft hast und lass dir die Rechnung noch mal ausdrucken.

Buuummmm,
Paul
 
Zitat:Original erstellt von: Paulito

wende dich an den Händler, bei dem du das Teil gekauft hast und lass dir die Rechnung noch mal ausdrucken.

Buuummmm,
Paul
Daran hab’ ich auch schon gedacht - eigentlich ganz einfach, wenn man weiß, bei welchem ebay-Kistenschieber man das Teil gekauft hat. Es ist doch so, dass man da keinen festen Anbieter hat, sondern dort kauft, wo es am günstigsten erscheint. Leider lassen sich die Transaktionen in der Bucht nicht so lange zurückverfolgen. (Wahrscheinlich sagt gleich einer, dass man ja auch im Fachgeschäft kaufen sollte... )[;-)]
 
Dann sieh zu und lerne für's Leben:
1.: auch als Künstler ist ein gewisser Grad an Organisation hilfreich - wenn du Pech hast, überlebenswichtig - oder es spart einfach Nervereien, wie du ja jetzt selbst feststellst.
2.: eine "Geiz-ist-geil-Mentalität" ist nicht immer sinnvoll. Auch wenn du's von einem Berliner Berufslustigen noch so oft um die Ohren gehauen bekommst.
Stell dir mal vor, du hättest das Interface für vielleicht 10 € mehr bei deinem lokalen Händler gekauft - du wärst jetzt einfach hingegangen und hättest um den Ausdruck der Rechnung gebeten. Das Teil wäre auf Garantie repariert worden und alles wäre gut gewesen.

So rufst du jetzt noch zu ner Straftat auf (auch wenn du's als Lappalie ansiehst - Betrug IST ne Straftat, guck mal hier:http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html - und guck mal, was es dafür gibt...). Das hat mit nem "delikaten Anliegen" absolut nix zu tun.
Auch wenn ich jetzt der bin, der dir das in deinem letzten Post befürchtete schreibt: Mein Mitleid für dich hält sich in Grenzen...[):][):]
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:Original erstellt von: coloradoklaus

2.: eine "Geiz-ist-geil-Mentalität" ist nicht immer sinnvoll. Auch wenn du's von einem Berliner Berufslustigen noch so oft um die Ohren gehauen bekommst.
War der Kotzbrocken schon jemals lustig? ...den 1 "Gag" muss ich verpasst haben!
Ick höa imma nua Froinnnnndinnnn!....Frooooooooonidin...vaschtehste?
Zitat:
So rufst du jetzt noch zu ner Straftat auf (auch wenn du's als Lappalie ansiehst - Betrug IST ne Straftat, guck mal hier:http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Nnnjain - solange das Ding noch in der Frist ist real...wirds zB schwer, einen Schaden zu beziffern, zumalder Anspruch ja unabhängig von der Quittung existiert.
 
Hm, eine Quittung brauchst du eigentlich nicht, sondern du musst dich an den Händler wenden.
Also solltest du versuchen über ebay irgendwie den Händler herauszufinden. Ich denke das ist machbar.
Man sieht doch seine Geschäfte alle noch ne ganze Zeit.
Achja, das ist echt keine Lapalie, sondern Betrug und dann im Internet noch zu fragen ist auch nicht das Beste.
Woher sollten wir überhaupt wissen, ob du nicht lügst? Kennt dich ja keiner hier.

Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an. Kauf das nächste mal im Einzelhandel oder beim großen T oder Ähnlichem...

Grüße,
K
 
Hm. Nochmal für alle: ich habe nicht vor, jemanden (in diesem Falle die Herstellerfirma) zu schädigen. Eine Straftat besteht ja erst dann, wenn jemand zu Schaden kommt oder wenn das Entstehen eines Schadens 'billigend in Kauf' genommen wäre. Das wäre hier ja nicht der Fall, da der Hersteller bzw. der Händler gesetzlich in der Pflicht ist.

Der einzige, der einen Schaden hat, ist meine Wenigkeit. Wegen Schlamperei oder was auch immer.

Es geht lediglich um den Nachweis des Kaufs - also bei Licht gesehen um einen Streifen Papier, den derjenige, der das Gerät nicht mehr besitzt möglicherweise nicht mehr braucht. Es sei denn, er ist Berufsmusiker und hat das Gerät steuermindernd abgeschrieben. Wenn er im Falle einer Prüfung den Beleg nicht nachweisen kann, kann es zu einer Nachzahlung kommen - oder wenn der Prüfer einen schlechten Tag hat - zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

Außerdem wird hier keine Leistung erschlichen: ich habe ein unbrauchbares Gerät, jemand anderes eventuell einen unbrauchbaren Streifen Papier. Zusammengenommen handelt es sich um EINE Einheit. Wenn dasselbe Papier dafür hergenommen würde, um den Kauf für mehr als EIN Gerät zu nachzuweisen, würde ich den Kritikern in diesem Thread Recht geben. Sonst nicht.

Schließlich rufe ich nicht zu kollektivem Ungehorsam und Arglist auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:Original erstellt von: dumbopop

du musst ja nicht unbedingt bei ibäh suchen. also ich bekomme immer bestätigungsmails von ibäh. "sie haben folgenden Artikel..." usw. weil ich solche mails nicht lösche, kann ich meine transaktionenn noch nach jahren zurückverfolgen [;-)].
Vielen Dank dumbopop, dank Deines Hinweises konnte ich so vorgehen:
ebay speichert nur die Einkäufe der letzten 31 Tage; bei einer 23 Monate zurückliegenden Transaktion kann man trotzdem fündig werden: ich habe mein Bewertungsprofil 23 Monate in der Vergangenheit angesehen, da ist mir ein Händler aufgefallen, der den Begriff 'audio' im Namen trägt. Das war ziemlich der Einzige, auf den ein solcher Kauf passen könnte.

Diesen Betrieb habe ich angeschrieben, mein Problem geschildert und ganze 10 (sic!!) Minuten später hatte ich eine 'neue' Rechnung als PDF in meinem Maileingang. Unglaublich.

Ansonsten auch vielen Dank an die, die mich vor einer Straftat schützen wollten. Nicht auszudenken, wenn das jeder machen würde, was ich vorhatte. Oh Gott, ich kriminelles Element. [):] [):]

Thread kann geschlossen werden.
--
Tom
 

Zitat:Original erstellt von: Mr_Mxlptlk

Zitat:Original erstellt von: dumbopop

du musst ja nicht unbedingt bei ibäh suchen. also ich bekomme immer bestätigungsmails von ibäh. "sie haben folgenden Artikel..." usw. weil ich solche mails nicht lösche, kann ich meine transaktionenn noch nach jahren zurückverfolgen [;-)].
Vielen Dank dumbopop, dank Deines Hinweises konnte ich so vorgehen:
ebay speichert nur die Einkäufe der letzten 31 Tage; bei einer 23 Monate zurückliegenden Transaktion kann man trotzdem fündig werden: ich habe mein Bewertungsprofil 23 Monate in der Vergangenheit angesehen, da ist mir ein Händler aufgefallen, der den Begriff 'audio' im Namen trägt. Das war ziemlich der Einzige, auf den ein solcher Kauf passen könnte.

Diesen Betrieb habe ich angeschrieben, mein Problem geschildert und ganze 10 (sic!!) Minuten später hatte ich eine 'neue' Rechnung als PDF in meinem Maileingang. Unglaublich.

Ansonsten auch vielen Dank an die, die mich vor einer Straftat schützen wollten. Nicht auszudenken, wenn das jeder machen würde, was ich vorhatte. Oh Gott, ich kriminelles Element. [):] [):]

Thread kann geschlossen werden.
--
Tom

Naja, es ging vor allem auch darum, dass du es öffentlich für jederman einsichtlich machst!
Und es konnte dir ja auch so geholfen werden.

Schönen Tag auch,
K
 
Auch wenn viele Händler das gerne hätten und behaupten, ist für die Inanspruchnahme einer Garantie keine Quittung und kein Einkaufsbeleg nötig. Es sollte genügen wenn du nachweisen kannst, dass du den Gegenstand im fraglichen Zeitraum erworben hast.
Kein Gericht wird den Händler oder Hersteller von der Garantie entbinden weil du die Quittung verloren hast
 
Zitat:Original erstellt von: FDragon

Auch wenn viele Händler das gerne hätten und behaupten, ist für die Inanspruchnahme einer Garantie keine Quittung und kein Einkaufsbeleg nötig. Es sollte genügen wenn du nachweisen kannst, dass du den Gegenstand im fraglichen Zeitraum erworben hast.
Kein Gericht wird den Händler oder Hersteller von der Garantie entbinden weil du die Quittung verloren hast
Sprich "Freund" und tritt ein...

Interessant an diesem Fred ist, dass hier soviel Meinungen vertreten sind, dass im Durchschnitt doch noch eine Lösung entstanden ist. Der Händler, der mir die Quittung nachgeschickt hat, war übrigens der Meinung, dass das von mir vorgeschlagene Konstrukt eigentlich kein Problem darstellen würde, Sa sogar gängige Praxis sei. Tja.
 
Zitat:Original erstellt von: dumbopop


wie aber willst du das nachweisen, wenn du keinen beleg mehr hast?
Musst du ja nicht. Der Händler muss das Gegenteil beweisen.

Zitat:
bei persönlicher barzahlung im laden hast du später ohne beleg keine chance.
Klar, du sagst dem Verkäufer, dass du es dort gekauft hast.
Habe ich auch schon des öfteren gemacht. Dann sagst du den ungefähren Zeitraum und sie können es nachprüfen. Die heben ja alles ziemlich lange auf.

Zitat:
kein händler wird dir gewähr leisten. könntest das teil ja auch in einem anderen laden gekauft haben, oder sogar gebraucht.
Dann wäre das aber vor Gericht eine Lüge oder gar Meineid und somit eine Straftat.


Grüße,
K
 
Zitat:Original erstellt von: dumbopop
oder sogar gebraucht.

"gebraucht" ist einklich unerheblich zumal die Gewährleistung/Garantie ja an das Produkt gebunden ist

Zitat:
man darf nicht vergessen der händler bietet die gewährleistung dem endkunden, fordert die erbrachte garantieleistung aber i.d.r. beim hersteller zurück! also ist der händler gegenüber dem hersteller auch zur vorlage eines belegs verpflichtet, sonst kriegt er die leistung nämlich nicht erstattet und zahlt drauf.

Hmmh - ob oder wie der Händler ggf an sein Geld kommt ist sein Problem, relevant alleine ist die Beweispflicht zwischen Kunde und Händler.
 

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