Marcus Miller Z-Series — Meinungen?

Ist die 3/1 Anordnung wirklich so fix geschützt von EBMM? So lange man die Kopfplatte abändert sollte das doch kein Problem sein.
Würde mich interessieren, ob das überhaupt der Fall ist, also ein expliziter Schutz dafür eingetragen werden konnte.
Reines Urheberrecht ist unsicherer als Marken oder sogar Patentrecht. Viele Möchtegern-Patente scheitern an der Anforderung der Schöpfungshöhe und der technischen Neuheit.
Auch die Eintragung einer Marke (früher Gebrauchs-/Geschmacksmuster) erfordert ja ein wenig schöpferische Exklusivität. Das ist zwar erstmal egal, aber es finden sich schnell Leute, die das per Klage auskegeln lassen.
Dagegen wird die Einzigartigkeit von urheberrechtlichen Ansprüchen im Prinzip erst in Plagiatsverfahren geklärt.
So zumindest mein Rudimentäres Wissen über die europäischen Regulierungen. Die Amis sind da teilweise anders drauf, was Stefan Heß allerdings ziemlich egal sein dürfte, ich nehme an, seine Exportvolumina in die Staaten halten sich in Grenzen.
 
Falls die Z Serie erfolgreich ist, wäre zwischen Z3 und Z7 noch Platz für eine (passive ?) Z5 Serie. Eine (Highend) Z10 Serie wäre ebenfalls möglich.
 

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