Ob man damit durchkommt?

Zitat:Original erstellt von: MachoMan

http://www.ebay.de/itm/1-x-Music-Man-Bongo-6-String-Saiter-HS-/200772515912

"Ich behalte mir vor, den Bass erst ab Gebot von 1750,00 € zu verkaufen.

Darunter nicht. Sonst nicht mitbieten."

Bei einer Auktion ab 1 Euro ohne Mindestpreisoption...
Naja, den Regeln nach klappt das natürlich nicht. Aber, was sollste machen, wenn der Verkäufer das Teil nicht rausrückt für "weniger Geld"?
Verklagen?
Ich hab da schon schlechte Erfahrungen gemacht.
Bei mir hat auch mal ein Tscheche mitgeboten (obwohl die Auktion nur für Deutschland aufgesetzt war). Und: Er hatte auch noch das Höchstgebot. Nur: Mehr als eine Mail, dass er "das Teil" nicht mehr habe möchte kam nicht.
Ergebnis Gebühren ich, Käufer nix...
Naja... [**/]
 
Es ist durchaus schon vorgekommen, und mit einer Klage hat man da sicherlich beste Chancen, wenn man den Verkäufer ausfindig machen kann, und er nicht über einen Strohmann/falsche Adresse angemeldet ist.

Persönlich verkaufe ich bei eBay seit Beginn des Jahres nichts mehr, da Gebühren zu hoch und unausgegorene Neuerungen wie das Bezahlsystem direkt an eBay ärgerlich sind.
 
Zitat:Original erstellt von: MachoMan

Es ist durchaus schon vorgekommen, und mit einer Klage hat man da sicherlich beste Chancen, wenn man den Verkäufer ausfindig machen kann, und er nicht über einen Strohmann/falsche Adresse angemeldet ist.

Persönlich verkaufe ich bei eBay seit Beginn des Jahres nichts mehr, da Gebühren zu hoch und unausgegorene Neuerungen wie das Bezahlsystem direkt an eBay ärgerlich sind.

Mmmmm, also: mitbieten?
Anwalt hab ich sowieso (bei meiner Ex braucht Mann das [ooo])
 
Mitbieten lohnt nur, wenn man den Bass auch haben will.

Wenn man Höchstbietender ist, hat man eben einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen. Da der Bass sehr wahrscheinlich unter 1700 bei eBay weggeht, kann man gegebenenfalls darauf bestehen den Bass zum niedrigeren Preis zu bekommen oder auch einen anderen Weg einschlagen, wie hier beschrieben:

http://www.123recht.net/Ebay-Verkaeufer-verweigert-Lieferung-Kaufpreis-zu-niedrig-__f12377.html

"Lohnen" wird sich das nicht.
 
Viel mehr ärgerts den doch, wenn ihn zB hier ein paar Leutz bei ebay melden - die kicken ihm die Auktion - im Wiederholungsfalle den account.

man kanns auch mittem Schrottaccount mal abschirmen lassen und rückziehen...

 
Zitat:Original erstellt von: MachoMan

http://www.ebay.de/itm/1-x-Music-Man-Bongo-6-String-Saiter-HS-/200772515912

"Ich behalte mir vor, den Bass erst ab Gebot von 1750,00 € zu verkaufen.

Darunter nicht. Sonst nicht mitbieten."

Bei einer Auktion ab 1 Euro ohne Mindestpreisoption...

was regt man sich so auf? in UK und USA ist das usus. ab 1 pfund/dollar aber mit "mindestpreis" noch nicht erreicht. kräht kein hahn nach und regt sich auf.
er hier macht seinen mindestpreis gleich öffentlich und spart sich aber dabei die hohen gebühren durch die "ab 1 €" auktion.
finde ich nix verwerfliches dran.

ebay ist defintiv unverschämt geworden, was gebühren und co angeht. wenn es allerdings wirkliche probleme gibt, wird keine verantwortung übernommen und mit vorgefertigten mails abgespeißt. hilfe bekommste da nicht!!!!!!!(hatte gerade eine langwierige erfahrung diesbezüglich)

so what? der kerl schlägt den "laden" mit seinen eigenen waffen und jedem ist klar, was er will und was nicht. muss man ja nicht mitbieten, is ja freiwillig.

man kann sich auch über sachen aufregen...[;-)]
 
Zuletzt bearbeitet:
Das verstößt gegen die Ebay-Statuten und sollte gemeldet werden. Die Auktion dürfte gleichwohl zu einem wirksamen Kaufvertrag führen, auch bei einem niedrigeren erfolgreichen Gebot als 1.750,- €. Ein Rücktrittsrecht wird der Anbieter wegen des Verstoßes gegen die Statuten dann nicht haben, er wäre also zur Übergabe/Übereignung verpflichtet.

 
Zitat:Original erstellt von: sandmann

Das verstößt gegen die Ebay-Statuten und sollte gemeldet werden. Die Auktion dürfte gleichwohl zu einem wirksamen Kaufvertrag führen, auch bei einem niedrigeren erfolgreichen Gebot als 1.750,- €. Ein Rücktrittsrecht wird der Anbieter wegen des Verstoßes gegen die Statuten dann nicht haben, er wäre also zur Übergabe/Übereignung verpflichtet.

wahrscheinlich für deutschland formal richtig. wobei er ja genau angiet, was er beabsichtig. wie sich EBAY da positioniert bleibt aber trotzdem offen (siehe hinweis oben). es stellt sich aber auch die frage, ob er dann bei seinen absichten die richtige "plattform" gewählt hat für seinen verkauf. aber ganz ehrlich: es wäre mir latte. ich brauch ja nicht darauf bieten und mich in eine mögliche grauzone begeben.
 

Zitat:Original erstellt von: lowfreqMM5

Komisch, die Auktion wurde durch den Anbieter beendet, 'da der Artikel nicht mehr verfügbar ist'.... [...][;-)]
Muß jetzt zwar nicht der Auslöser sein, aber ich habe den Anbieter gestern auf seinen "problematischen Vorbehalt" hingewiesen, und er hat darauf "dankbar für den Hinweis" reagiert...

Naja, es jibt nüscht Jutes, außer man tut es, oder so? [8D]
 
Der zum Zeitpunkt des Beendes der Auktion Höchstbietenste hat jetzt ein Anrecht darauf, den Bass zu seinem Gebot einzufordern, wenn die Ware nicht wirklich zerstört wurde.

Das mit dem Mindestpreis bei einer Auktion ist m. E. der größte Witz seit Menschengedenken. Der Mindestpreis einer jedwedigen Auktion sollte der Startpreis sein. So ist es auch bei "realen" (nicht online und ebay) Auktionen. Dort wird einem keiner sagen: "Sorry, dein Gebot ist mir nicht hoch genug, du hast Pech gehabt."
Wenn man eine Auktion zu einem Euro erstellt, muss man sich auch im klaren sein, dass in dummen Fällen eben der Erwartungswert weit unterschritten ist, man aber trotzdem einen rechtskräftigen Verkauf ausgeführt hat.
Wem die Gebühren bei ebay zu hoch sind und wer sowieso eine feste Preisvorstellung hat kann sehr gute kostenlose Angebote wie Kleinanzeigen oder z. B. hood.de nutzen. Personen, die 1-Euro-Startpreis-Auktionen mit einem Mindestpreis versehen. wegen zu geringen Ertragsaussichten die Auktion abbrechen oder durch Selbstmitbieten den Preis treiben sind in meinem Augen Betrüger und keinen Deut besser, als andere Vertreter diese Zunft.

Früher war ebay noch gut, da konnte man auf Schnäppchenjagd gehen, wie im Flohmarkt. Mittlerweile ist das einfach nur eine Verkaufsplattform, wie Amazon. Günstig bekommt man da nur ein paar Dinge, die keiner kennt, aber das ist die Ausnahme. Dank Höchstgebot ist es praktisch ausgeschlossen, dass man eine gewöhnliche Auktion zu einem guten Preis abschließt.
 
Im Zweifelsfall hat doch jeder einen Kumpel der mitbietet. Dann hat man zwar die Gebüren aber seinen Bongo nicht für 432,50 verkauft.
 
Zitat:Original erstellt von: HenrySalayne

Der zum Zeitpunkt des Beendes der Auktion Höchstbietenste hat jetzt ein Anrecht darauf, den Bass zu seinem Gebot einzufordern, wenn die Ware nicht wirklich zerstört wurde.

PS: Ich habe geboten, und war mit 1 Euro zum Zeitpunkt der Beendigung der Angebotslaufzeit der Höchstbietende.

Locker könnte ich den auf 1500 Euro und mehr verklagen, mache ich aber nicht. Ich find es eher schade. Einen realistischen Preis hätte ich nämlich gern gezahlt, da ich die Bongos ziemlich gut finde!
 
Zitat:Original erstellt von: MachoMan

Zitat:Original erstellt von: HenrySalayne

Der zum Zeitpunkt des Beendes der Auktion Höchstbietenste hat jetzt ein Anrecht darauf, den Bass zu seinem Gebot einzufordern, wenn die Ware nicht wirklich zerstört wurde.

PS: Ich habe geboten, und war mit 1 Euro zum Zeitpunkt der Beendigung der Angebotslaufzeit der Höchstbietende.

Locker könnte ich den auf 1500 Euro und mehr verklagen, mache ich aber nicht. Ich find es eher schade. Einen realistischen Preis hätte ich nämlich gern gezahlt, da ich die Bongos ziemlich gut finde!

Wo steht das in den Bucht-AGB?
 
Das steht nicht in der AGB, sondern ist eine Konsequenz aus der deutschen Rechtsprechung:
Zitat:[url="http://www.internet-law.de/2012/01/schadensersatz-bei-vorzeitigem-abbruch-von-ebay-auktion.html"]Quelle[/url]
Das Amtsgericht Nürtingen hat entschieden (Urteil vom 16.1.2012, 11 C 1881/11), dass der anderweitige Verkauf einer bei eBay eingestellten Sache nicht zum Abbruch der eBay-Auktion berechtigt. Die Folge ist, dass der Kaufvertrag trotz Abbruch durch den Verkäufer mit dem Höchstbietenden zu Stande kommt. Da der Verkäufer aber nicht mehr liefern kann, führt dies zu einem Schadensersatzanspruch des Höchstbietenden. {...}

Gut, dass mit dem Einfordern ist so eine Sache, die sich mir persönlich daraus erschloss, dass die Ware ja noch verfügbar ist. Letztlich muss man aber Ersatz leisten; ob man nun den Bass herausrückt (und dafür das Höchstgebot kassiert, sich also an den ursprünglichen Kaufvertrag hält) oder den Differenzbetrag zu einem gleichwertigen Produkt erstattet.
 
Zuletzt bearbeitet:

Zurück
Oben Unten