Hätte gerne noch mal nach Erfahrungen bzw. Rat von Fachkundigen gefragt:
Nicht Allen ist klar, dass eine Band ganz automatisch eine BGB-Gesellschaft bildet - ohne dass es dazu irgendwelcher formeller Schritte bedarf, die Juristen nennen das "konkludent" - für die dann eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften gelten. Das Wichtigste dabei ist, dass jeder einzelne für eine Verbindlichkeit gegenüber Dritten, also einen Haftpflichtschaden oder auch eine Konventionalstrafe wg. geplatztem Gig, in voller Höhe gradezustehen hat. So eine "GbR" ist keine Firma, wird immer gerne so gesehen, und hat schon gar nichts mit Gewerbe zu tun - (bezahlte) Musik ist eine freiberufliche Tätigkeit.
Man muss keinen Vertrag schreiben, an der Haftung im Außenverhältnis kann man nicht viel ändern. Im Innenverhältnis kann das sinnvoll sein, obwohl die Mehrzahl der Amateurbands gut "auf Zuruf" funktionieren.
Machen einem die Haftungsrisiken Sorgen - wie schnell ist ein PA-Top auf Ständer umgefallen, ein Bein durch Sturz über Kabel gebrochen, seid Ihr wirklich sicher, dass Euer Equipment elektrisch über jeden Zweifel erhaben ist ? - kann man sich versichern. Dann sollte es aber auch die ganze Band tun, das kostet in der Summe schon mal richtig Geld.
Wenn ihr mal einen Kollegen als Aushilfe braucht, ist der kein Bandmitglied, also nicht in der GbR. Damit ist er aus der gesamtschuldnerischen Haftung erst mal raus. Also kleiner Zuschlag bei der Versicherung für Aushilfskräfte. Wer aber nicht fest in der GbR ist, für den muss die Band den Arbeitgeberanteil der KSK bezahlen. Zusätzlich zu den KSK-Abgaben durch den Veranstalter, also doppelt ! Wirklich war, habs nicht glauben wollen und dort angerufen. Die behandeln das wie den (legalen aber m.M.n. illegitimen) "Bandleader Fall".
Wenn man jetzt einen gelegentlichen Kollegen zum Teil der GbR macht - das geht ganz einfach durch Erklärung - ist er wieder im Club und im Sinne der KSK ein "Selbstvermarkter". Versichern sollte er sich dann auch selbst. Jetzt kommt der Witz: Der Sub ist in der GbR, sitzt aber zu Hause, weil ein Anderer den Gig spielt. Ein Haftungsfall tritt ein und der Sub zu Hause haftet als Teil der GbR mit. Aber: Die Versicherung zahlt nicht, weil er am Schadensfall gar nicht beteiligt war.
Bin ich jetzt bescheuert oder ist das eine Aufforderung, gesetzlichen Anforderungen wegen offensichtlichen Unsinns mit zivilem Ungehorsam zu begegnen ?
Nicht Allen ist klar, dass eine Band ganz automatisch eine BGB-Gesellschaft bildet - ohne dass es dazu irgendwelcher formeller Schritte bedarf, die Juristen nennen das "konkludent" - für die dann eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften gelten. Das Wichtigste dabei ist, dass jeder einzelne für eine Verbindlichkeit gegenüber Dritten, also einen Haftpflichtschaden oder auch eine Konventionalstrafe wg. geplatztem Gig, in voller Höhe gradezustehen hat. So eine "GbR" ist keine Firma, wird immer gerne so gesehen, und hat schon gar nichts mit Gewerbe zu tun - (bezahlte) Musik ist eine freiberufliche Tätigkeit.
Man muss keinen Vertrag schreiben, an der Haftung im Außenverhältnis kann man nicht viel ändern. Im Innenverhältnis kann das sinnvoll sein, obwohl die Mehrzahl der Amateurbands gut "auf Zuruf" funktionieren.
Machen einem die Haftungsrisiken Sorgen - wie schnell ist ein PA-Top auf Ständer umgefallen, ein Bein durch Sturz über Kabel gebrochen, seid Ihr wirklich sicher, dass Euer Equipment elektrisch über jeden Zweifel erhaben ist ? - kann man sich versichern. Dann sollte es aber auch die ganze Band tun, das kostet in der Summe schon mal richtig Geld.
Wenn ihr mal einen Kollegen als Aushilfe braucht, ist der kein Bandmitglied, also nicht in der GbR. Damit ist er aus der gesamtschuldnerischen Haftung erst mal raus. Also kleiner Zuschlag bei der Versicherung für Aushilfskräfte. Wer aber nicht fest in der GbR ist, für den muss die Band den Arbeitgeberanteil der KSK bezahlen. Zusätzlich zu den KSK-Abgaben durch den Veranstalter, also doppelt ! Wirklich war, habs nicht glauben wollen und dort angerufen. Die behandeln das wie den (legalen aber m.M.n. illegitimen) "Bandleader Fall".
Wenn man jetzt einen gelegentlichen Kollegen zum Teil der GbR macht - das geht ganz einfach durch Erklärung - ist er wieder im Club und im Sinne der KSK ein "Selbstvermarkter". Versichern sollte er sich dann auch selbst. Jetzt kommt der Witz: Der Sub ist in der GbR, sitzt aber zu Hause, weil ein Anderer den Gig spielt. Ein Haftungsfall tritt ein und der Sub zu Hause haftet als Teil der GbR mit. Aber: Die Versicherung zahlt nicht, weil er am Schadensfall gar nicht beteiligt war.
Bin ich jetzt bescheuert oder ist das eine Aufforderung, gesetzlichen Anforderungen wegen offensichtlichen Unsinns mit zivilem Ungehorsam zu begegnen ?