Wann "Neu" und wann "Gebraucht"?

J.K.

J.K.

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Bassix
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Hallo!

Ich habe ein Anliegen juristischer Art.
Vor kurzem wollte ich mir in einem Laden ein neues Instrument zulegen und hatte auch schon seit einigen Monaten einen bestimmten Bass ins Auge gefasst.
Der Verkäufer wollte mir dieses Teil aber zum Neuwert als Neuteil verkaufen, obwohl ich genau wusste, daß der Bass schon mindestens mehrere Monate zum freien Antesten im Laden gestanden hatte. Deshalb habe ich ihn auch nicht gekauft.
Hierzu meine Frage:
Darf ein Händler in so einem Fall eine Ware überhaupt als "neu" verkaufen?
Ich habe da so meine Zweifel, weil ja viele große Versandshops ihre Ausstellungsinstrumente zum erheblich reduzierten Preis anbieten.
Hat jemand von euch 'ne Ahnung, wie so eine Sache streng juristisch aussieht?
 
Ich glaube, er darf es als Neuware verkaufen, was allerdings kaum jemand macht. Bin mir aber nicht ganz sicher.
 
Ich könnte mir mit meinem bescheidenem juristischen Wissen vorstellen, dass man den Bass als "neu" verkaufen kann, da er ja keinen Vorbesitzer hat. Bei einem Musikgeschäft (gerade bei kleineren) gibt es oft Schwierigkeiten mit der Lagerung, daher sind die meisten Instrumente oft im Verkaufsraum und somit jederman zugänglich. Aber mit einem guten Händler kann man auch vernünftig über den Preis reden[;-)]
 
da das deutsche recht wie das ch-recht auf dem römischen recht bassiert (das war absicht..[:D]..) hier folgender hinweis abgeleitet aus dem obligationen recht der schweiz (vertragsrecht)

"zum abschluss eines vetrages die übereinstimmende gegenseitige willensäusserung der parteien erforderlich."

dass heist - die definition von "neuwertig" ist relativ. fabrikneu/ungebraucht hingegen nicht. hat der bass keine abnützunsspuren darf er ohne weiteres als neuwertig verkauft werden. alles weitere ist verhandlungssache - bis die willensäusserungen wirklich übereinstimmend sind.

überleg dir mal, ob du ein instrument "ungebraucht" kaufen würdest.. ohne es anzutesten! nie und nimmer - oder? daher kann es eine usanz (ist in dieser branche so üblich ) darstellen, dass die instrumente neuwertig aber halt schon x-mal angefasst und getestet sind.

viel spass beim feilschen.
 
wenn er ihn zum neuwert verkauft wirst wohl nix dran ändern können, ausser natürlich er lässt mit sich reden. wenn nicht hast leider pech gehabt fürcht ich...
 
Is doch eigentlich egal, ob schon länger im Laden oder nicht.
1. Siehe thal
und 2. §125 BGB Verträge sind frei aushandelbar.

Stell Dir vor, Du wüsstest nicht, dass der Bass schon länger im Laden steht. Sehen die Saiten nicht gut aus, hat er Kratzer etc. wirst Du den Preis drücken. Ist er tip top, so wird es Dir egal sein, wie oft er betatscht wurde. Garantie/Gewährleistung hast Du voll.
Abgesehen davon ist es schwierig festzulegen, ob ein Instrument nun als gebraucht zu kennzeichnen ist, wenn es nur zweimal -dafür aber stundenlang- oder zig mal ganz kurz angetestet wurde.
Komm dem Händler am besten nicht mit streng juristisch - er muss nämlich überhaupt nicht an Dich verkaufen!
Einfach handeln, Vergleichsangebote raussuchen, Gebrauchsspuren erkennen, vielleicht will er den Ladenhüter ja loswerden, um sich etwas Aktuelles hinzuhängen. By the way: Händler geben immer lieber Rabatt in Form von Naturalien wie Koffer, Gurte, Saiten etc..
Dann noch mal andeuten, was Du in Zukunft so alles an Teilen brauchst - vielleicht wittert er einen neuen Kunden für viele Transaktionen.[;-)]
 
genau gebe mojoe recht schau dir dass teil genau an dann kannste entscheiden...wenn dir der händler dann noch freudndlich entgegen kommt ist doch alles prima!!
 

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