A S S O Z I A T I O N S S P I E L !

  • Ersteller Ersteller Rauschy
  • Erstellt am Erstellt am


  • #50.624
Zitat:
Tatbestand
Betäubungsmittel im Sinne des BtMG und Drogen sind nicht gleichzustellen. Alkohol, Nikotin und Coffein werden vom BtMG, weil sie nicht in die Anlagen aufgenommen wurden, nicht erfasst. Sie sind daher in Deutschland legale Drogen.


*Quark*
 

Beliebte Themen

Zurück
Oben Unten