Bass vor verkauf zerlegen?

Ich meine bei Privatpersonen gilt das gute alte Bürgerliche Gesetzbuch, wonach es schon stimmen würde, was Nymi sagt
(war mir ehrlich gesagt gar nicht so sicher bzw. bewusst)
BGB 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
 
Zitat:Original erstellt von: manbinichgut:-)
wonach es schon stimmen würde, was Nymi sagt
Ach, ihr da oben im Norden haltet doch alle zusammen[:D]
Schurz beiseite - deine BGB-§§ so wie du sie zitierst sagen aber nix drüber aus, wer für den ordunungsgemäßen Versand verantwortlich ist?
 
Bis zum Erreichen des Paketes an der Haustüre der Verkäufer. Deshalb sollte man (in der Theorie) in Gegenwart des Boten die Ware auspacken und auf auf (sichtbare) Beschädigungen überprüfen.
 

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