bassmansemi
Well-Known Member
wär ja alles nich so dramatisch, hätte der HR einfach den Schnipsel aus deinem Video mit Quellenangabe gekennzeichnet (natürlich nachdem er bei dir angefragt hätte, ob die Nutzung ok is
)
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Hm, ich habe ein passenderes Unterforum gesucht, aber nicht gefunden, denn mein neues Video hat nichts mit Bass-Spielen zu tun:
Naja, man muss das Lager nicht in Öl malen, oder künstlerisch verarbeiten, um das Urheberrecht in Anspruch nehmen zu können!Aber ehrlich: "Urheberrecht, ja", aber doch nicht für eine "Versandabteilung"......(denn "geistiges Eigentum" wurde dir ja nicht entwendet)...
Aber ehrlich: "Urheberrecht, ja", aber doch nicht für eine "Versandabteilung"......(denn "geistiges Eigentum" wurde dir ja nicht entwendet)...
Naja, man muss das Lager nicht in Öl malen, oder künstlerisch verarbeiten, um das Urheberrecht in Anspruch nehmen zu können!
Danke @crystalgreen! Ich weiß nicht, ob es mit meinem Gang an die Öffentlichkeit zu tun hat, aber vor wenigen Stunden wurde auf YouTube mein Kommentar unter Hans Thomanns Kommentar so kommentiert:Irgendwie hoffe ich, dass sie sich noch "fangen" und Dir noch schreiben.
Nach der aktuellen Rechtslage braucht man für ein Zitat noch nichtmal eine Erlaubnis. Aber klar, mit Anfrage ist es auf jeden Fall höflicher und es beugt Missverständnissen vor.wär ja alles nich so dramatisch, hätte der HR einfach den Schnipsel aus deinem Video mit Quellenangabe gekennzeichnet (natürlich nachdem er bei dir angefragt hätte, ob die Nutzung ok is)
Ja doch, gerade das wurde mir entwendet, denn als Urheber liegt die Entscheidung alleine bei mir, ob, wo und in welchem Umfang ich mein Werk veröffentliche. Weißt du, wie viel Arbeit in so einem Video steckt? Termin mit Thomann ausmachen, Erlaubnis einholen, Reise und Unterkunft organisieren, vor Ort mehrere Takes aus verschiedenen Winkeln mit verschiedenen Einstellungen machen, zu Hause Material sichten und die besten Takes auswählen, Manuskript schreiben, Video schneiden und editieren. Konkret in diesem Ausschnitt habe ich einen langsamen digitalen Zoom darüber gelegt, was es etwas interessanter macht. Das hat dem verantwortlichen Redakteur wahrscheinlich besonders gut gefallen, weshalb er sich dafür entschied, diesen Ausschnitt zu senden. Ich habe das aufgenommen und kreativ gestaltet, sicher nicht auf dem Niveau einer Dokumentation der BBC, aber das tut nichts zur Sache. Das Urheberrecht gilt für alle Urheber, oder wie es manche Rechtsanwälte den Laien erklären: Auch ein unscharfer Schnappschuss unterliegt dem Urheberrecht.Aber ehrlich: "Urheberrecht, ja", aber doch nicht für eine "Versandabteilung"......(denn "geistiges Eigentum" wurde dir ja nicht entwendet)...
DankeNaja, man muss das Lager nicht in Öl malen, oder künstlerisch verarbeiten, um das Urheberrecht in Anspruch nehmen zu können!
Ich komme aus einer Juristenfamilie, aber jetzt speziell in diesem Fall habe ich mich von einer auf Medienrecht spezialisierten Anwältin beraten lassenDa @AndreBas sich ja schon mit einem Anwalt beraten hat (so habe ich das im Video zumindest verstanden), denke ich schon, dass es Hand und Fuss hat, was er zum Thema Urheberrecht in seinem Fall berichtet hat.
Mag sein, aber dann muss das bestimmt zwingend als Zitat gekennzeichnet seinNach der aktuellen Rechtslage braucht man für ein Zitat noch nichtmal eine Erlaubnis. Aber klar, mit Anfrage ist es auf jeden Fall höflicher und es beugt Missverständnissen vor.
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