Bassvideo-Tutorials von Eddi Andreas


Unser Drummer (wir hatten heute Probe) findet das von denen sehr unprofessionell. Er geht davon aus, dass die gewusst haben, dass sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, und deshalb Deine erste Kontaktaufnahme nicht beantwortet haben, in der Hoffnung, dass es versandet.
 
Hm, ich habe ein passenderes Unterforum gesucht, aber nicht gefunden, denn mein neues Video hat nichts mit Bass-Spielen zu tun:

...tja, knifflig. Nun: Ich bin kein "Rechtsanwalt", aber mein "Rechtsempfinden" sagt mir, dass das offensichtlich identische "Videomaterial" nur als Unterlegung eines "eigenen Textes" diente. Nichtsdestotrotz hätte man dich darüber informieren müssen und nachfragen müssen, ob das denn OK wäre, dein Videomaterial zu nutzen.

Das Problem ist, dass, wenn auf eine (noch so geringe Urheberrechtsverletzung) nicht reagiert wird, es weiterhin praktiziert wird... :gruebel: ...

Um den "HR" aufgrund seiner Widerstandshaltung auf die gesetzlichen Sprünge zu helfen, ist es sicherlich hilfreich, sich anwaltlich beraten zu lassen. Und ich halte es auch für absolut legitim, das Video mit "deinem Namen" als Urheber zu nennen.

Wie heisst es so schön: Man trifft sich immer zweimal... - ...an deiner Stelle würde ich dem "HR" eine anwaltliche Frist zur Nachbesserung setzen... - ...sollte es dem "HR" nicht als notwendig erscheinen, darauf zu reagieren, hätte zumindest ich keine Bedenken, dann "die grosse Glocke" zu rufen...

Aber ehrlich: "Urheberrecht, ja", aber doch nicht für eine "Versandabteilung"...:nix:...(denn "geistiges Eigentum" wurde dir ja nicht entwendet)...

P.:-):bier:
 
Aber ehrlich: "Urheberrecht, ja", aber doch nicht für eine "Versandabteilung"...:nix:...(denn "geistiges Eigentum" wurde dir ja nicht entwendet)...
Naja, man muss das Lager nicht in Öl malen, oder künstlerisch verarbeiten, um das Urheberrecht in Anspruch nehmen zu können!

Da @AndreBas sich ja schon mit einem Anwalt beraten hat (so habe ich das im Video zumindest verstanden), denke ich schon, dass es Hand und Fuss hat, was er zum Thema Urheberrecht in seinem Fall berichtet hat.

Die Aussitztaktik des HR ist aber echt unverschämt, und zeugt von einer Arroganz, die vielen großen Firmen anhängt, wenn sie Fehler machen...
 
Irgendwie hoffe ich, dass sie sich noch "fangen" und Dir noch schreiben.
Danke @crystalgreen! Ich weiß nicht, ob es mit meinem Gang an die Öffentlichkeit zu tun hat, aber vor wenigen Stunden wurde auf YouTube mein Kommentar unter Hans Thomanns Kommentar so kommentiert:

@hessischerRundfunkARD
5 hours ago
@BassVideoAcademyDE Wir bekommen die Videos für unseren Kanal in der fertigen Fassung von der Redaktion angeliefert, daher war uns leider nicht bewusst, dass die Redaktion anscheinend einen Ausschnitt aus deinem YouTube Video verwendet hat. Sonst hätten wir auf jeden Fall mindestens eine Quellenangabe eingeblendet. Es sieht aber auch für uns so aus als wäre es genau der Ausschnitt aus deinem Video. Wir haben bei der Redaktion von nachgefragt und würden uns noch mal melden, wenn wir Genaueres wissen. Wenn es bestätigt ist, dass die Ausschnitte aus deinem YouTube Video gezeigt wurden oder wir nicht in den nächsten Tagen eine Antwort von der Redaktion bekommen, dann können wir den Beitrag, wenn du das möchtest, auch gerne offline nehmen.Es ist definitiv nicht unser Standard, sich einfach an fremden Material zu bedienen, ohne um eine Erlaubnis zu bitten oder eine Quellenangabe zu machen.Liebe Grüße,Daniel aus dem Social Media Team


wär ja alles nich so dramatisch, hätte der HR einfach den Schnipsel aus deinem Video mit Quellenangabe gekennzeichnet (natürlich nachdem er bei dir angefragt hätte, ob die Nutzung ok is :-P)
Nach der aktuellen Rechtslage braucht man für ein Zitat noch nichtmal eine Erlaubnis. Aber klar, mit Anfrage ist es auf jeden Fall höflicher und es beugt Missverständnissen vor.


Aber ehrlich: "Urheberrecht, ja", aber doch nicht für eine "Versandabteilung"...:nix:...(denn "geistiges Eigentum" wurde dir ja nicht entwendet)...
Ja doch, gerade das wurde mir entwendet, denn als Urheber liegt die Entscheidung alleine bei mir, ob, wo und in welchem Umfang ich mein Werk veröffentliche. Weißt du, wie viel Arbeit in so einem Video steckt? Termin mit Thomann ausmachen, Erlaubnis einholen, Reise und Unterkunft organisieren, vor Ort mehrere Takes aus verschiedenen Winkeln mit verschiedenen Einstellungen machen, zu Hause Material sichten und die besten Takes auswählen, Manuskript schreiben, Video schneiden und editieren. Konkret in diesem Ausschnitt habe ich einen langsamen digitalen Zoom darüber gelegt, was es etwas interessanter macht. Das hat dem verantwortlichen Redakteur wahrscheinlich besonders gut gefallen, weshalb er sich dafür entschied, diesen Ausschnitt zu senden. Ich habe das aufgenommen und kreativ gestaltet, sicher nicht auf dem Niveau einer Dokumentation der BBC, aber das tut nichts zur Sache. Das Urheberrecht gilt für alle Urheber, oder wie es manche Rechtsanwälte den Laien erklären: Auch ein unscharfer Schnappschuss unterliegt dem Urheberrecht.

Naja, man muss das Lager nicht in Öl malen, oder künstlerisch verarbeiten, um das Urheberrecht in Anspruch nehmen zu können!
Danke :-)

Da @AndreBas sich ja schon mit einem Anwalt beraten hat (so habe ich das im Video zumindest verstanden), denke ich schon, dass es Hand und Fuss hat, was er zum Thema Urheberrecht in seinem Fall berichtet hat.
Ich komme aus einer Juristenfamilie, aber jetzt speziell in diesem Fall habe ich mich von einer auf Medienrecht spezialisierten Anwältin beraten lassen 😎
 
Ja doch, gerade das wurde mir entwendet, denn als Urheber liegt die Entscheidung alleine bei mir, ob, wo und in welchem Umfang ich mein Werk veröffentliche. Weißt du, wie viel Arbeit in so einem Video steckt? Termin mit Thomann ausmachen, Erlaubnis einholen, Reise und Unterkunft organisieren, vor Ort mehrere Takes aus verschiedenen Winkeln mit verschiedenen Einstellungen machen, zu Hause Material sichten und die besten Takes auswählen, Manuskript schreiben, Video schneiden und editieren. Konkret in diesem Ausschnitt habe ich einen langsamen digitalen Zoom darüber gelegt, was es etwas interessanter macht. Das hat dem verantwortlichen Redakteur wahrscheinlich besonders gut gefallen, weshalb er sich dafür entschied, diesen Ausschnitt zu senden. Ich habe das aufgenommen und kreativ gestaltet, sicher nicht auf dem Niveau einer Dokumentation der BBC, aber das tut nichts zur Sache. Das Urheberrecht gilt für alle Urheber, oder wie es manche Rechtsanwälte den Laien erklären: Auch ein unscharfer Schnappschuss unterliegt dem Urheberrecht.

...ich weiss nicht, ob mein letzter Post möglicherweise missverständlich formuliert war... - ...daher:...

Ich habe dir zu keinem Zeitpunkt das "Urheberrecht" abgesprochen. Mein Punkt war die "Relativierung der Bedeutung" des "widerrechtlich angeeigneten Filmmaterials".

Und nein, ich hatte bis zu deinem letzten Post keinerlei Kenntnis darüber, wieviel Arbeit und Mühen du in die Aufnahme des Zentrallagers von "Big-T." gesteckt hattest - woher auch...:nix:...

Es ist mir schon klar, dass du das "Urheberrecht" an Allem alleinig hast, was du veröffentlichst. Unabhängig von Wichtigkeit, dokumentarischer Wertvollheit, journalistischem Geschick oder fotographischer Unschärfen. Mein Punkt war einzig und allein die "Relativierung der Bedeutung" - und das ist und war meine Meinung und dazu kann ich auch stehen. Es steht Allen frei, mich für meine Meinung zu kritisieren - so funktioniert Meinungsvielfalt. Und die "Weisheit" habe ich auch nicht geimpft bekommen - trotzdem...(muss es auch erlaubt sein, einer anderen Meinung zu sein)...

Ich gebe dir "vom Grundsatz her" ja Recht und der "HR" muss fremdes Bildmaterial kennzeichnen. Punkt. Ohne Ausnahme. Und das scheint ja nun auch mittlerweile bei "Verantwortlichen" angekommen zu sein.

Also "don't panic"... - ...schlussendlich ist das "Urheberrecht" ein wichtiges Thema, das auch thematisiert werden muss, gerade auch in diesem Rahmen. Dennoch...mit Augenmaß...

Ich hoffe, meinen Standpunkt hinreichend genau formuliert zu haben...(und einen "Disput" diesbezüglich ist weder angestrebt noch gewollt)...

P.:-):bier:
 
Zuletzt bearbeitet:

@Prof-A.(Bass-Magic GmbH) Ist schon okay, ich nehme es ja nicht persönlich, aber die Formulierung "Urheberrecht, ja, aber doch nicht für eine Versandabteilung" klang so, als ob das Urheberrecht nur bei geistreichem Inhalt greifen würde.

...Nein, genauso war es nämlich nicht gemeint... - ...daher auch meine "Klarstellung"... - ...Nix für Ungut...

P.:-):bier:

P.S.: ...ich habe "sehr grossen Respekt" vor deinem Wissen und vor deinem (von mir wahrgenommenen) Enthusiasmus, mit dem du "deine Videos" machst... - ...und das auf einem Niveau, dass nicht nur für Amateure interessant sein kann...
 

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