Die Parkbank (Laberecke nicht nur für Senioren )


Sag einmal, Hoschi - du hast doch mal erzählt, dass du bei einem Abgasbe Autobauer?
Wie weit seid ihr denn mit dem autonomen Fahren?

Heut morgen hab ich wieder so einen Idioten gesehen, der zu mistig war sein Auto abzukehren...
Abkehren wird überbewertet;-) da geht doch der ganze Überraschungseffekt verloren. Schlimmer finde ich die Eisplatten auf den LKWs. Aber da gibt es schon Protektoren. Die werden über Luft mittig aufgepumpt, dann bleibt kein Wasser darauf stehen.
Autonom, es geht vorwärts, Brems- und Spurhalteassi hämma schun. Abstandsregelassi. Jetzt kommt die Mirrorcam. LED-Displays an den A-Säulen und Kameras links und rechts am Dach. Abbiegeassi gibts auch, damit Radfahrer auf der rechten Straßenseite nicht übersehen werden.
:bier:

...sssuuuper Idee,...der Typ der nicht Unfallfrei "Radfahren":o):D:bier: kann, nach der Entwicklung mit dem autonomen Fahren zu befragen,...:bang:
:weird::weird::weird: Ich weiß was du meinst :weird:;-)
Ich will euch ja nicht beschämen. :D:bier:
:rofl::rofl::rofl: alter Drummler, brauchschd ä Telefonbuch dassd besser reißen kannschd?:whistle:
 
Abkehren wird überbewertet;-) da geht doch der ganze Überraschungseffekt verloren. Schlimmer finde ich die Eisplatten auf den LKWs. Aber da gibt es schon Protektoren. Die werden über Luft mittig aufgepumpt, dann bleibt kein Wasser darauf stehen.
Autonom, es geht vorwärts, Brems- und Spurhalteassi hämma schun. Abstandsregelassi. Jetzt kommt die Mirrorcam. LED-Displays an den A-Säulen und Kameras links und rechts am Dach. Abbiegeassi gibts auch, damit Radfahrer auf der rechten Straßenseite nicht übersehen werden.
:bier:

Ich WILL aber selber fahren! Kaufe mir auch immer extra Autos mit manuellem Schaltgetriebe statt Automatik.:opa:

Und Musik mache ich auch selber :stolz:

Der ganze Spass am Leben beginnt und endet doch mit dem selber machen :nix:
 

Klingt als würden die Geld kosten. Dann zeig mir d e n Fuhrunternehmer, der das kauft.
Da hast du allerdings auch wieder recht :-) Allerdings, wenn ich mir die Sonderausstattungen anschaue, was manche Fuhrunternehmer einbauen lassen, ich weiß nicht ob manche sich sagen, bei ein zwei Winter haben sich die Dinger bezahlt gemacht wenn sie es gegen rechnen gegen etwaige Protokolle oder vlt werden die auch von der Versicherung gesponsert. Fragen über Fragen :-)
Guten Morgen Herr Hoschi :hat:
Guten Morgen Herr Double, wünsche wohl geruht zu haben :hat::kaffee:Kaffee?
 
Klingt als würden die Geld kosten.
Uiuiuiuiuiui.
Die Paragraphen, ich denke es ist billiger das einzubauen :D

Verliert ein Lkw oder auch ein Pkw während der Fahrt Eisstücke oder feste Schneereste von seiner Ladefäche oder vom Dach, begeht der Fahrer nach § 23 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) i. V. m. § 49 StVO – Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers – eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Ein Fahrzeugführer darf durch sein Verhalten niemanden behindern oder gar schädigen, da auch § 1 Abs. 2 StVO zu beachten ist. Danach hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Verstöße gegen die in § 23 StVO reglementierten Sachverhalte werden ohne Eintritt eines Schadens mit 25 Euro geahndet. Wird die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, z. B. wenn rutschender Schnee die Sicht durch die Frontscheibe behindert, werden 50 Euro fällig und es werden drei Punkte im Flensburger Zentralregister eingetragen.

Bei einem Verkehrsunfall erhöht sich das Bußgeld bereits auf 75 Euro und ebenfalls drei Punkte im Flensburger Zentralregister. Werden Personen verletzt, werden bis zu fünf Punkte eingetragen. Diese werden dann nicht, wie bei einigen anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten, nach zwei Jahren, sondern erst nach fünf Jahren wieder gelöscht.

Werden Personen verletzt oder sogar getötet, liegen Verstöße gegen das Strafgesetzbuch vor, u. a. nach § 229 (fahrlässige Körperverletzung) oder nach § 222 (fahrlässige Tötung).

Entfernt sich ein Unfallbeteiligter nach einem Unfall, der durch herabgefallene Eisplatten verursacht wurde vom Unfallort, ohne zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten, u. a. die Feststellung seiner Person zu ermöglichen, so kann weiterhin ein Verstoß gegen § 142 StGB –Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – vorliegen.

Das Herabfallen der Eisplatten und das Liegenlassen auf der Fahrbahn kann zusätzlich einen Verstoß nach § 32 StVO beinhalten. Dort heißt es, dass es verboten ist, die Straße zu verschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf die Fahrbahn zu bringen oder diese dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat für die unverzügliche Beseitigung zu sorgen und muss die Gefahrenstelle bis dahin ausreichend kenntlich machen.




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