Oh mann, ich schlag mich gerade mit Paragraphen rum.
Die wollen doch tatsächlich für ein Hinterliegergrundstück für das es kein Bebauungsplan gibt, bei bestehender Eigentümeridentität mit dem Vorderliegergrundstück (beides meins) Gebühren für den Ausbau von Verkehrswegen von mir abzocken. Wenn es irgendwann Bauland wird, dann ist der Erschließungsbeitrag sogar mit der Erschließung des Vorderen abgegolten und es dürfen nur wiederkehrende Beiträge eingefordert werden. Es ist aber kein Bauland. Also ist das Einfordern der Wiederkehrenden Beiträge für das HLG nicht rechtens. Es gibt von den Verwaltungsgerichten Lüneburg, Freiburg... Urteile die das, so wie ich es Widersprochen habe, bestätigen.
Mann mann mann, nur Beratungsresistente Beamte.
Morgen muss ich das klären.
Das wird ja wieder nichts. Weiß ich jetzt schon.
OKAY, Nachti