Elektrosmog im Proberaum durch Solaranlagen... Mietminderung möglich?

Stratitis

Stratitis

Erklärbär
Beiträge
7.983
Lösungen
9
Ort
32457
Bassix
ß201.227
Vor einiger Zeit hat der Besitzer des Proberaumgebäudes (ehm. British Baracks in Minden) die Dächer des Gebäudes an jemanden vermietet, der das gesamt Dach mit Photovoltaik zugepflastert hat. Ist ja nix schlimmes, aber die Wechselrichter der Anlage produzieren ein dermassen starkes Magnetfeld, dass Instrumente mit Singlecoils praktisch nicht mehr spielbar sind. Selbst in meinen Yamaha-Bass pfeift es etwas rein, wenn ich Treble aufdrehe, wo den doch sonst nicht einmal ein Handy in der Nähe stört.
Das Geräusch erinnert an das Feedbackpfeifen eines alten Pickups.. so um die 4-5 KHz.
Dürfen solche Anlagen so einen Mist erzeugen oder wurde das Ganze unsachgemäß zusammengebaut?
Wenn an den jetzigen Sommerabenden die Sonne noch kräftig scheint, ist das mehr als nervig. Erst mit der Dämmerung wird es langsam erträglicher...
Hat man als Mieter da eigentlich Rechte, da gegen anzugehen?
 
Nunja.. es betrifft die anderen Proberäume auch. Wir waren neulich allein im Gebäude, haben alle Geräte mit Schaltnetzteilen etc. abgestellt. Kein Einfluss.. Wenn die Sonne scheint bzw. es draussen hell genug ist, dann haben wir hier ein sehr starkes Störfeld.
Es ist erst da, seitdem die Kollektoren auf dem Dach sind. Bei schlechtem Wetter / starker Bewölkung oder halt bei Dunkelheit draussen ist es ruhig.
 
Nunja.. es betrifft die anderen Proberäume auch. Wir waren neulich allein im Gebäude, haben alle Geräte mit Schaltnetzteilen etc. abgestellt. Kein Einfluss.. Wenn die Sonne scheint bzw. es draussen hell genug ist, dann haben wir hier ein sehr starkes Störfeld.
Es ist erst da, seitdem die Kollektoren auf dem Dach sind. Bei schlechtem Wetter / starker Bewölkung oder halt bei Dunkelheit draussen ist es ruhig.
Ich glaub dir das und halte dies auch für recht wahrscheinlich.
Aber in Rechtsfragen wirste das zweifelsfrei belegen müssen.....wie das gemacht wird/werden kann weiß ich allerdings nicht
 
Hat man als Mieter da eigentlich Rechte, da gegen anzugehen?
Ein Proberaum ist nicht mit einer Privatwohnung zu vergleichen. Hier gelten ganz andere Regeln, die dir aber nur ein Anwalt nach Studium des Mietvertrags auslegen kann.
Prinzipiell hast du viel weniger implizite Rechte, weil hier weitgehend die Schutzfunktion des Gesetzgebers wegfällt. Auf der anderen Seite hast du die Meitsache für einen bestimmten Zweck gemietet und der Vermieter muss den Vertrag natürlich auch erfüllen.
Und unabhängig davon darf eine elektrische Anlage nur in ganz begrenztem Rahmen Funkstörungen verursachen. Schlägt das auf den Rundfunk durch? Hast du Bekannte, die KW funken?
as wird abhängig sein ob es zweifelsfrei zu beweisen ist das es von den Solaranlagen kommt
Ausschalten: Störung weg. Einschalten: Störung da...
 
Naja, die Aussichten dagegen etwas zu unternehmen ist gleich Nullkommanull.

Ansonsten musst auf erst mal beweisen das die Geräte nicht den aktuellen EMV Vorschriften entsprechen.

Das solche Geräte Oberwellen im Netz durch den Wechselrichter produzieren und evtl. Im gewissen En auch Störstrahlung begeben, ist eigentlich Normal.

Entweder anderer Übungsraum, Miete kürzen ( wird sicher nichts) oder Spannbettlaken mitbringen um die Panels abzudunkeln.....
 
Offiziell:

Gefährdungsanalyse durch eine befähigte Person erstellen lassen.... mit Schwerpunkt auf Gefährdungsfaktor Strahlung.
Muss genaugenommen der Vermieter oder der Betreiber der Anlage (Verursacher) beauftragen und auch bezahlen nach einer baulichen, betriebselektrischen Veränderung, sofern das Ganze gewerblich vermietet wird.

Des Weiteren muss das Brandschutzkonzept neu erstellt werden, denn von diesen Solar-Anlagen geht ein zusätzliches, nicht unerhebliches Brandrisiko aus (Da müsst Ihr nur mal die örtliche Feuerwehr fragen, die "freuen" sich immer sehr über solche Anlagen) Und da spätestens ist dann ohnehin eine brandschutztechnische Gefährdungsanalyse fällig, in die man die im ersten Satz genannte strahlungstechnische einfach integrieren kann. Ist dies nicht gemacht, kann sogar der Versicherungsschutz erlöschen. Und da spätestens könnt Ihr als Mieter drauf bestehen, denn Ihr habt ja ein Recht auf den Schutz und bezahlt das über die Nebenkosten ja auch mit und dann hört der Spaß auf.

Deswegen würde ich mir an Eurer Stelle auch die Baugenehmigung zeigen lassen. Die Solaranlage ist eine bauliche Veränderung und muss somit auch in der Baugenehmigung vermerkt/genehmigt und abgenommen sein bzw. muss diese Baugenehmigung nachträglich erweitert werden. Dort steht dann normalerwiese auch die Überarbeitung des Brandschutzkonzepts inkl. Gefährdungsanalyse und in manchen Bundesländern auch die strahlungstechnischen Analysen als Auflagen drin
 
grundsätzlich:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE...aeglichkeit/EMV-Normung/emv-normung-node.html

und

https://www.elektropraktiker.de/pv-...d=14432&hash=f1ea54319a2dc77f78b279733eff09b0

da scheint in deinem fall etwas nicht zu stimmen. der betreiber der pv-a hat die technischen und gesetzlichen regelungen hinsichtlich einhaltung der emv-grenzwerte auf ac- und dc-seite einzuhalten. es gibt u. a. für beide seiten separate filter, ggf. bringt bei kleinen anlagen bereits ferrit abhilfe, sofern die wechselrichter nicht bereits ausreichende maßnahmen eingebaut haben (müssten sie eigentlich, um eine zulassung zu erhalten).


ich würde den verantwortlichen (den vermieter) schriftlich mahnen mit angemessener frist, da eine nutzung durch die beeinträchtigung nur noch sehr eingeschränkt möglich ist. da die störungen nicht nur singlecoils & co beeinträchtigen sondern auch erheblich den funkverkehr stören können, könnte man sich auch bei der bnetza beschwerden und eine prüfung von dieser seite aus initiieren.

edit sagt: der örtliche verteilnetzbetreiber, an dessen (strom)netz die anlage angeschlossen ist und von dem der betreiber eine vergütung erhält, ist idr auch sehr interessiert an rückmeldungen zu störungen aus angeschlossenen anlagen. dieser sitzt auch am seeeeeeehr langen hebel (vergütungseinstellung)
 
Ausschalten: Störung weg. Einschalten: Störung da...

Ausgeschaltet ist es im Dunkeln. Regelmäßig.

Weil es ja alle Mieter stört, solltet Ihr gemeinsam auftreten. Dann wird es für Euch billiger, und Ihre habt als Gruppe mehr Durchsetzungsmacht als ein einzelner "Meckerer".

Erstmal würde ich mich kundig machen und danachdas Gespräch mit dem Vermieter suchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Offiziell:

Gefährdungsanalyse durch eine befähigte Person erstellen lassen.... mit Schwerpunkt auf Gefährdungsfaktor Strahlung.
Muss genaugenommen der Vermieter oder der Betreiber der Anlage (Verursacher) beauftragen und auch bezahlen nach einer baulichen, betriebselektrischen Veränderung, sofern das Ganze gewerblich vermietet wird.

Des Weiteren muss das Brandschutzkonzept neu erstellt werden, denn von diesen Solar-Anlagen geht ein zusätzliches, nicht unerhebliches Brandrisiko aus (Da müsst Ihr nur mal die örtliche Feuerwehr fragen, die "freuen" sich immer sehr über solche Anlagen) Und da spätestens ist dann ohnehin eine brandschutztechnische Gefährdungsanalyse fällig, in die man die im ersten Satz genannte strahlungstechnische einfach integrieren kann. Ist dies nicht gemacht, kann sogar der Versicherungsschutz erlöschen. Und da spätestens könnt Ihr als Mieter drauf bestehen, denn Ihr habt ja ein Recht auf den Schutz und bezahlt das über die Nebenkosten ja auch mit und dann hört der Spaß auf.

Deswegen würde ich mir an Eurer Stelle auch die Baugenehmigung zeigen lassen. Die Solaranlage ist eine bauliche Veränderung und muss somit auch in der Baugenehmigung vermerkt/genehmigt und abgenommen sein bzw. muss diese Baugenehmigung nachträglich erweitert werden. Dort steht dann normalerwiese auch die Überarbeitung des Brandschutzkonzepts inkl. Gefährdungsanalyse und in manchen Bundesländern auch die strahlungstechnischen Analysen als Auflagen drin

Und das Resultat der Geschichte:

Ruck zuck hast Du keinen Proberaum mehr.
Fertig aus.
 

Kann natürlich passieren. Aber Miete zahlen für eine Raum, in dem man nicht proben kann?

Bedingt Proben kann....

Meinst Du das auf Musiker Rücksicht genommen wird? Dann wird es eben als Lagerraum o.ä. vermietet.... und die Band sitzt auf der Strasse.
Die werden sich da mit dem A. drauf setzen.

Droh doch mal mit Brandschutzbestimmungen...... entweder fliegst Du gleich raus, oder wenn nicht, verbietet die Feuerwehr dort weiter zu proben....du bist so oder so gekniffen.
 
Bevor man fatalistisch kuscht, sollte man in jedem Fall versuchen, mit dem Vermieter zu reden.

Eine technische Möglichkeit: alles über PA laufen lassen und Notch-filter für die Störfrequenzen?
 
verbietet die Feuerwehr dort weiter zu proben.
Wenn der Vermieter die Immobilie nicht mehr nutzen kann, dann verdient er auch nix mehr dran. Und eine Immobilie erzeugt auch laufende Kosten...
Habt ihr denn überhaupt schon mal mit dem Eigentümer gesprochen? Vielleicht ist der froh, was von dem Mangel zu hören? Denn nur so kann er sein Recht auf sachgerechte Arbeit von seiten des Lieferanten durchsetzen.
 
Bedingt Proben kann....

Meinst Du das auf Musiker Rücksicht genommen wird? Dann wird es eben als Lagerraum o.ä. vermietet.... und die Band sitzt auf der Strasse.
Die werden sich da mit dem A. drauf setzen.

Droh doch mal mit Brandschutzbestimmungen...... entweder fliegst Du gleich raus, oder wenn nicht, verbietet die Feuerwehr dort weiter zu proben....du bist so oder so gekniffen.

Ach so … und wenn Dein Zeug abbrennt, dann bezahlt Dir der Vermieter alles bis auf den letzten Heller? Auch wenn die Versicherung nicht zahlt? Ich sag Dir eins: der zahlt keinen Cent! Und allein deswegen würde ich das abklären.

Und als Lagerraum? Was hast Du denn für Vorstellungen? Hast Du überhaupt ein bißchen Ahnung? Wenn die Baugenehmigung nicht eingehalten wird, dann darf da überhaupt niemand mehr rein, basta … auch nicht zum Einlagern oder sonstwas.

Dafür reicht übrigens eine anonyme Anzeige beim Amt für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsichtsamt und ruckzuck ist das Ding zu und Zutrittsverbot, wenn die BRandschutzauflagen nicht eingehalten werden.
 
wer hat denn gedroht? Ich habe nur mal die offizielle, rechtsbegründete Version aufgezeigt.

Ich würde zuerst nur mal rein informativ nach der Abnahme der Anlage fragen … und wenn dann ein gewisses Entgegenkommen signalisiert wird, dann findet man auch fast immer eine Lösung.

Und wenn nicht, dann ist es ohnehin ratsam, da raus zu gehen … aus mehreren Gründen.
 

Zurück
Oben Unten