fender jazz - hals verzieht sich immer wieder

Zitat:Original erstellt von: jazzmattezz

Zitat:hast du anspruch auf einen neuen bass

vielleicht nehm ich ja nach dieser pleite mit fender dann besser mal einen warwick!! [ooo]




hahaha!! war nurn spass!! [;-)][:D]


Ganau das wollte ich dir gerade empfehlen. Aber sowas ist ja eher der Fendermantalisten-Stil. Hab's deshalb nicht gemacht.
Aber denk mal nach über Qualität ;-?
 
es gibt keinen hersteller, bei dem nicht ab und an gurken dabei sind, leider..[;-)] wobei das ja nicht das ganze instrument sein muss, ein fehlerhaftes teil reicht ja schon, davon kann sich kein hersteller freisprechen.
 
Zitat:Ganau das wollte ich dir gerade empfehlen. Aber sowas ist ja eher der Fendermantalisten-Stil. Hab's deshalb nicht gemacht.
Aber denk mal nach über Qualität ;-?

auch wenn der hals so bleiben sollte, wie er im moment ist - soooo schlimm ist es ausserdem auch nicht, weil gut bespielbar ist er trotzdem - würde ich ihn niemals gegen einen noch so teuren warwick tauschen! ausser ich würde den so gut verticken können, dass ich mir wieder ein usa reissue modell von fender kaufen könnte. [;-)][:D]
 
Das nennt man Firmenbindung.
Hätte vorher nicht gedacht, dass sich hier im Forum die Lager derart radikal trennen.
Es scheint mir nun bei der Beobachtung des Phänomens aber einseitig von den Fenderisten auszugehen.
Ich meinerseits besitze als bestes Instrument einen wirklich überzeugend guten WW, mittlerweile auch im Sound genau meinem geschmack entsprechend. Ich habe aber auch keine Scheu, bei einem guten Preci-oder Jazz-Fendersound das auch zu sagen, ich besitze ja selbst einen Preci (modifiziert).
Diese "niemals" - Haltung ist Kindergarten, man ist geneigt, das gleiche alleine aus diesem Grund auch den Fenders entgegenzubringen.
 
ein verzogener hals kam/kommt auch bei fender vor....früher oft genug...bei jazz bässen noch häufiger als bei precis....leider

bauschi
 
Zitat:Diese "niemals" - Haltung ist Kindergarten, man ist geneigt, das gleiche alleine aus diesem Grund auch den Fenders entgegenzubringen.

ich bin halt fan von fenderbässen, obwohl ich natürlich weiss, dass hie und da schwierigkeiten auftauchen. ich spiele jetzt seit 25 jahren bass und bin da angekommen, wo ich immer hin wollte. ein hals der ein bisserl krumm wird ändert daran rein gar nichts. ich bin seit ca. 1986 fan von fenderbässen geworden, weil mein basslehrer (der mir leider nicht viel beigebracht hat [;-)]) damals einen anfang 60er jazzbass hatte, der einfach nur geil war, allerdings auch einen ziemlich krummen hals hatte! [:D]

naja.. war ja klar, dass ich mit dem joke über warwick bässe ein paar proteste provoziert habe[;-)]
 
O.K. -
Der "Kindergarten" tut mir dann auch leid -
der Rest nicht!
So'n schön krummer Hals ist halt Fender-Mojo ;-!

P.S.
Wollte gerade die Fenderfreie Zone ausrufen, aber gut, wenn den zufriedenen Warwickbenutzern und all den anderen, die mit ihren Nichtfendern glücklich sind, weiterhin ein winziges Plätzchen zugestanden wird, kann man das ja erstmal verschieben.

Ich denke, deinen zum Verbiegen neigenden Hals wirst du nur durch Austausch kurieren können. Einstellen etc. bringt da wohl nix; es sei denn man stellt sich darauf ein, nur noch mit superdünnen Saiten darauf spielen zu wollen.
 
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Nochmal zum Thema Recht: Das Gewährleistungsrecht ist tatsächlich geändert worden, allerdings so wie ich sagte: nach den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast für den Mangel beim Käufer.
Davon zu unterscheiden sind Garantien, die unabhängig von der Beweislast gegeben werden und genau darin bestehen, was der Hersteller/Verkäufer verspricht. Fazit: einen Anspruch auf Mangelbeseitigung oder einen neuen Bass gibts nur, wenn der MusicStore zum Zeitpunkt des Kaufs eine 2Jahresgarantie gegeben hat.
 
ich muss zum ersten teil zustimmen, zum zweiten wiedersprechen: also beweislast beim verkäufer bis 6monate, garantie bis zwei jahre. siehe hier:
http://www.consumer.bz.it/25v71d994.html
Verbesserte Beweislastregelung
Wesentlich verbessert wird die Beweissituation für KonsumentInnen: Tritt demnach ein Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung/Leistung auf, so wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war (in der Praxis bedeutet dies, dass die Beweislast beim Unternehmer liegt). Nachher müssen die KonsumentInnen den Nachweis erbringen, dass die Sache/Leistung bei Übergabe/Lieferung mangelhaft war.

Wie werden die Mängel behoben?
Die Abstufung der Gewährleistungsbehelfe (Vorrang für Verbesserung oder Austausch) ist neu und ändert die Rechtslage zuungunsten des Verbrauchers.

Der Konsument kann selbst entscheiden, ob er die Ware repariert oder ersetzt haben will, beides ohne Spesen, es sei denn, eine der beiden Lösungen ist unvergleichlich teurer oder aufwendiger gegenüber der anderen.
Was heißt " unvergleichlich teurer oder aufwendiger"? Ein Beispiel: wenn der Schaden durch eine kleine Reparatur behoben werden kann, ist es unvergleichbar aufwendiger, vom Händler gleich die Ersetzung der Ware zu verlangen. Diese kann dann verlangt werden, wenn die Reparatur misslingt oder schlecht ausgeführt wird.
Ist der Schaden hingegen schwerwiegend, so dass das Gerät überhaupt nicht mehr funktioniert, ist eine Reparatur langwierig oder bringt sie dem Konsumenten große Nachteile, so ist die Forderung nach Ersetzung der Ware durchaus berechtigt.
Und wenn sich die Reparatur in die Länge zieht? Das Gesetz sieht vor, dass Reparatur und Ersatz innerhalb einer "angemessenen Zeit" erfolgen müssen, was immer darunter zu verstehen ist. Es ist jedenfalls ratsam, im Falle von langen Wartezeiten schriftlich einen Rückgabetermin, bzw. einen Termin für die Ersetzung der Ware einzufordern.

Für die Reparatur eines Gerätes "in Garantie" darf der Techniker nichts berechnen – auch nicht bei einem Hausbesuch!
Zu unterstreichen ist in diesem Zusammenhang, dass das Gesetz ausdrücklich vorsieht, dass dem Konsumenten keinerlei Spesen für Post oder Spedition, sowie für Arbeitsleistung oder Material verrechnet werden dürfen.
In drei Fällen kann der Konsument eine angemessene Preisminderung oder die Auflösung des Vertrages verlangen: (diese Kriterien waren bereits bisher vom Gesetz vorgesehen, Art.1492 ZGB)
die Reparatur oder die Ersetzung sind unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig;
der Verkäufer hat nicht innerhalb eines angemessenen Termins (s. oben) für die Reparatur oder für die Ersetzung gesorgt;
die Reparatur oder die Ersetzung bringen für den Konsumenten unzumutbare Nachteile mit sich.
 
Also, um hier dem juristischen Halbwissen nicht weiter Vorschub zu leisten:

Das Kaufrecht ist in Deutschland vorrangig in den §§ 433 ff BGB geregelt

Richtig ist zunächst: Ein Verkäufer in Deutschland ist verpflichtet gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), eine 2jährige Garantie auf neue Kaufsachen zu geben. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt gegenüber Verbrauchern (zwingende Verbrauchsgüterkaufrichtlinie der EU, §§ 475, 476 BGB) eine Beweislastumkehr zu lasten des Verkäufers. Tritt in dieser Zeit ein Mangel auf, so wird vermutet, dieser habe schon vor Übergabe der Sache vorgelegen. Das kann der Verkäufer dann ggf. widerlegen. Nach 6 Monaten hat der Käufer darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

Tritt während der Dauer der Gewährleistungszeit (2 Jahre) ein Mangel (§ 434 BGB) auf, so gibt es die folgenden Möglichkeiten für den Käufer:

1. Nacherfüllung (also Reparatur oder Ersatzbeschaffung nach Wahl des Verkäufers)
2. Nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen, Unzumutbarkeit oder entgültiger Verweigerung der Nacherfüllung durch den Verk. Rücktritt, also Rückabwicklung
und/oder
3. Schadenersatz, z.B. für eine Ersatzvornahme (Reparatur für Geld bei einem Dritten)

2. und 3. erfordern allerdings in der Regel zunächst eine Aufforderung zur Nacherfüllung unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung( Wenn nicht bis dann in Stand gesetzt, dann lehne ich die Leistung ab).

Davon zu unterscheiden ist die z.B bei Fender vorhandenen 1-3 jährige Herstellergarantie. Diese ermöglicht dem Verkäufer in dem Fall, dass ein Kunde einen fehlerhaften Bass gekauft hat, diesen beim Hersteller auszutauschen. Allerdings trägt er die Beweislast dafür, dass der Mangel nicht auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist. Natürlich kann sich der Käufer auch direkt an den Hersteller wenden, das macht aber wenig Sinn, da er ja mit dem Verkäufer einen greifbaren Vertragspartner hat.

Alles in allem: Wenn was kaputt geht innerhalb von 2 Jahren seit dem Kauf: an den Verkäufer wenden. Wer sicher gehen will, lässt vorher einen Experten die Sache anschauen um auszuschließen, dass der Mangel selbst verschuldet ist. Beim Verkäufer darauf bestehen, dass er nachbessert. Wenns länger dauert, auf ein Ersatzgerät bestehen. In schwerwiegenden Fällen wird ein guter Verkäufer von sich aus den Austausch anbieten, da er auch für eventuelle Verschlechterungen der Sache durch fehlerhafte Reparaturen einzustehen hat.

Bei konkreten fragen, pm.


 
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mal ein update zum thema:

hab meinen augen kaum getraut, aber seit einigen tagen ist die krümmung kaum noch vorhanden. ja tatsache!!! ich kann es mir wirklich nur mit der hitzewelle erklären, die ja genau zu der zeit ihren höhepunkt hatte.

mein resumee:
ich lass jetzt den bass so wie er ist, weil er einfach geil ist! ich werde ihn (den hals) beobachten und sollten temperaturschwankungen dem hals weiterhin so zusetzen, weiss ich dann eben bescheid. man muss ja auch noch abschliessend sagen, dass die krümmung nur ein wenig stärker war als im moment, aber der bass wirklich immer noch sehr gut bespielbar war und eine saitenlage hatte, die man durchaus noch als gut bezeichnen kann.
 
warum beklagst du dich dann überhaupt? [:D]
im ernst: während des vergangenen sommers..[**/]
konnte ich das auch an meinen bässen beobachten, aber ich kenne das phänomen bereits, und so macht es mir keinen kopf. zwei mal im jahr muss man eben schrauben, oder wie mark king sagte: " its like with the ladies: if you want them to be nice, you got to screw them sometimes.." olles macho-schwein, aber ihr wisst, was ich meine..[:D]
 
klar, das dürfte natürlich nicht sein, aber es ist auch schwer, auf die entfernung und nur aufgrund von beschreibung was über so eine krümmung zu sagen, sonst hätte man dich vielleicht vorher beruhigen können..[:D]
 
Ging bei mir auch ähnlich. Nun warte ich allerdings noch auf den Hals vom Squier Telecasterbass, der hatte auch nachgezogen. Hab gestern nochmal nachgestellt und werd dann ja sehen, ob das Ding gerader wird. Zumindest die dicken Flats kann man dem Hälschen nicht antun...
 
Zitat:Original erstellt von: Oli Wan

demnach ist der squier hals nicht so dick wie zb. der 51er preci-hals?

Ja leider nicht. Man könnte Squier vorwerfen, hier einfach am Holz gespart zu haben. Die Mehrzahl der Basser wird diesen etwas schmaleren und flacheren Hals wahrscheinlich als angenehm empfinden, aber rein vom Sound und Spielgefüghl her würde für mich eigentlich ein clubneck draufgehören, also ein richtig fettes Teil.

Dein 51er hat einen dickeren Hals, nicht unbedingt viel breiter. Daher hatte ich ja auchmal nach Ersatzhälsen gesucht, das dabn aber aus Kostengründen zurückgestellt...
 
... warte ma ab bis der nächste sommer kommt :-)))
habe gestern einen jb hals in neuss bei dolf gesehen der das gleiche problem hatte.
älterer jbhals.
christoph hat ihn irgendwie geheilt u. dabei graphitstäbe gefunden die absolut nutzlos waren.
das verwendete holz ist das problem.
(www.bassculture.de)

... es wird winter, die luftfeuchtigkeit steigt, ...
holz lebt!

,-))))
 
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