Ray Mahogany
Come as u are!
...aber es gibt auch ganz entscheidende Änderungen für Deutschland (der Artikel ist für Händler geschrieben worden, nicht wundern):
http://www.lexware.de/werbung-und-v...n/37087/02623777/14_05_21/Link_Widerrufsrecht
Das Rückgaberecht entfällt
In der Vergangenheit gab es immer wieder Verwirrung um den Unterschied zwischen Rückgaberecht und Widerrufsrecht. Händler verwechselten beide Möglichkeiten häufig oder vermischten sie sogar. Teure Abmahnungen waren die Folge. Damit ist ab dem 13. Juni 2014 Schluss. Ab diesem Tag gilt nur noch das Widerrufsrecht.
Verbraucher muss Widerruf erklären
In der Vergangenheit konnte ein Konsument die bestellte Ware auch kommentarlos zurücksenden, um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. War dies der Fall, wusste der Händler oft nicht, ob es sich um einen Mangel am Produkt oder einen simplen Widerruf handelte. Damit ist künftig Schluss. Nach der neuen Gesetzeslage muss der Verbraucher seinen Widerruf dem Händler gegenüber eindeutig erklären. Begründen muss er ihn nicht. Zur Fristwahrung genügt es, wenn der Verbraucher den Widerruf rechtzeitig absendet.
Verbraucher muss bei Widerruf Rücksendekosten tragen
Ein häufiger Streitfall waren in der Vergangenheit die Rücksendekosten bei einem Widerruf. Nur wenn der Preis der zurückgesendeten Ware weniger als 40 EUR betrug, musste der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen. Diese 40-EUR-Klausel wird abgeschafft. Die Neuregelung bringt Händlern Vorteile. Im Falle eines Widerrufs muss der Käufer nun die Rücksendekosten tragen – unabhängig vom Warenwert.
Quelle:Widerrufsrecht wird zeitlich begrenzt
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Ihr Beginn ist von der Vertragsart beziehungsweise dem Vertragsgegenstand abhängig. Wenn Sie beispielsweise via Internet Waren ohne Finanzierung verkaufen, beginnt die Widerrufsfrist, sobald die Ware beim Verbraucher vollständig eingegangen ist. Ein weiterer Vorteil: Nach der bis zum 13.06.2014 geltenden Rechtslage konnte ein Widerrufsrecht unter bestimmten Umständen sogar unendlich lange bestehen – nämlich dann, wenn der Unternehmer es versäumt hatte, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß zu belehren. Wird der Verbraucher ab dem 13.06.2014 nicht oder nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert, endet die Widerrufsfrist spätestens 12 Monate, nachdem die übliche 14-Tage-Widerrufsfrist verstrichen ist.
http://www.lexware.de/werbung-und-v...n/37087/02623777/14_05_21/Link_Widerrufsrecht