Online-Käufe: 14-tägiges Widerrufsrecht ab 13.06.2014 EU-weit...

Ray Mahogany

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...aber es gibt auch ganz entscheidende Änderungen für Deutschland (der Artikel ist für Händler geschrieben worden, nicht wundern):
Das Rückgaberecht entfällt
In der Vergangenheit gab es immer wieder Verwirrung um den Unterschied zwischen Rückgaberecht und Widerrufsrecht. Händler verwechselten beide Möglichkeiten häufig oder vermischten sie sogar. Teure Abmahnungen waren die Folge. Damit ist ab dem 13. Juni 2014 Schluss. Ab diesem Tag gilt nur noch das Widerrufsrecht.
Verbraucher muss Widerruf erklären
In der Vergangenheit konnte ein Konsument die bestellte Ware auch kommentarlos zurücksenden, um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. War dies der Fall, wusste der Händler oft nicht, ob es sich um einen Mangel am Produkt oder einen simplen Widerruf handelte. Damit ist künftig Schluss. Nach der neuen Gesetzeslage muss der Verbraucher seinen Widerruf dem Händler gegenüber eindeutig erklären. Begründen muss er ihn nicht. Zur Fristwahrung genügt es, wenn der Verbraucher den Widerruf rechtzeitig absendet.
Verbraucher muss bei Widerruf Rücksendekosten tragen
Ein häufiger Streitfall waren in der Vergangenheit die Rücksendekosten bei einem Widerruf. Nur wenn der Preis der zurückgesendeten Ware weniger als 40 EUR betrug, musste der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen. Diese 40-EUR-Klausel wird abgeschafft. Die Neuregelung bringt Händlern Vorteile. Im Falle eines Widerrufs muss der Käufer nun die Rücksendekosten tragen – unabhängig vom Warenwert.
Widerrufsrecht wird zeitlich begrenzt
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Ihr Beginn ist von der Vertragsart beziehungsweise dem Vertragsgegenstand abhängig. Wenn Sie beispielsweise via Internet Waren ohne Finanzierung verkaufen, beginnt die Widerrufsfrist, sobald die Ware beim Verbraucher vollständig eingegangen ist. Ein weiterer Vorteil: Nach der bis zum 13.06.2014 geltenden Rechtslage konnte ein Widerrufsrecht unter bestimmten Umständen sogar unendlich lange bestehen – nämlich dann, wenn der Unternehmer es versäumt hatte, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß zu belehren. Wird der Verbraucher ab dem 13.06.2014 nicht oder nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert, endet die Widerrufsfrist spätestens 12 Monate, nachdem die übliche 14-Tage-Widerrufsfrist verstrichen ist.
Quelle:
http://www.lexware.de/werbung-und-v...n/37087/02623777/14_05_21/Link_Widerrufsrecht
 
Warten wir mal ab, ob sich bei unseren Lieblingshändlern was ändert. Sie müssen sich ja nicht an die für Verbraucher ungünstigeren Bedingungen halten. Bessere Regelungen im Sinne des Käufers sind ja erlaubt.
 
Jau so ist das. Ich kann mir das auch noch nicht so richtig vorstellen. Wäre ja gerade bei den Musikequipmentversendern eher kontraproduktiv.

Andererseits kann der Händler sich nun gegenüber den 'Vielzurückschickern' besser auf einer allgemeinen gesetzlichen Grundlage bewegen.
 
Klar kann ich die Händler auch gut verstehen. Wenn wir in unserem Musikbereich bleiben wollen, bin ich davon überzeugt, dass sich bestimmt eine größere Anzahl von KollegInnen einfach mal so auf Verdacht Dinge bestellen, die sie gar nicht brauchen. Auch wenn ich hier immer mal wieder gelesen habe, dass einige sich einfach mal so mehrere Instrumente bestellen, die man dann ja einfach zurückschicken kann, sträuben sich bei mir die Nackenhaare. Gerade bei Instrumenten ist das viel problematischer als bei z.B. Amps.
 
Seh ich auch so - selbst die üblichen Verdächtigen wie Amazon, Zalando & co werdens vllt versuchen aber nicht durchsetzen können. Gerade bei Kleidung/Schuhen etc kommt man ja kaum drum rum, 1-2 Grössen zu probieren ...und das werden die allermeisten Kunden nicht zu bezahlen bereit sein.
 

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