Gerade wurde ich über eine Zusammenstellung der relevanten Produktkennzeichnungspflichten bei Musikinstrumenten gestolpert: https://www.somm.eu/fileadmin/_migrated/content_uploads/SOMM_LF_Produktkennzeichnung_DE_K3.pdf
Der Text führt die Regeln recht anschaulich und kompakt auf, gibt aber keine Handlungsempfehlungen, insbesondere keine für den "Geigenbauer um die Ecke".
Die Pflichten scheinen mir sehr umfassend zu sein und weit über das hinaus zu gehen, was "offensichtlich" ist und wo es ja auch umgesetzt wird: Verstärker, Keyboards, Effektgeräte...
So wie ich den Text lese, müssen auch bei Musikinstrumenten diverse EU-Kennzeichnungspflichten beachtet werden, zumindest zum Teil ausgenommen sind Pfeifenorgeln. Hinweise Bagatellgrenzen für Kleinstunternehmen fand ich nicht.
Was also gilt z.B. für den passiven E-Bass oder gar einen Aktivbass von einem unserer Custom-Hersteller? Gibt es da etablierte und auch praktikable Wege oder schauen die Behörden einfach nur weg, weil sie nicht sämtliche KLeinstunternehmen der Branche zu für den Staat teureren Sozalfällen machen wollen?
Die Frage richtet sich vor allem an die Betroffenen und die Juristen hier; sie ist inhaltlich *sehr* ernst gemeint.
Der Text führt die Regeln recht anschaulich und kompakt auf, gibt aber keine Handlungsempfehlungen, insbesondere keine für den "Geigenbauer um die Ecke".
Die Pflichten scheinen mir sehr umfassend zu sein und weit über das hinaus zu gehen, was "offensichtlich" ist und wo es ja auch umgesetzt wird: Verstärker, Keyboards, Effektgeräte...
So wie ich den Text lese, müssen auch bei Musikinstrumenten diverse EU-Kennzeichnungspflichten beachtet werden, zumindest zum Teil ausgenommen sind Pfeifenorgeln. Hinweise Bagatellgrenzen für Kleinstunternehmen fand ich nicht.
Was also gilt z.B. für den passiven E-Bass oder gar einen Aktivbass von einem unserer Custom-Hersteller? Gibt es da etablierte und auch praktikable Wege oder schauen die Behörden einfach nur weg, weil sie nicht sämtliche KLeinstunternehmen der Branche zu für den Staat teureren Sozalfällen machen wollen?
Die Frage richtet sich vor allem an die Betroffenen und die Juristen hier; sie ist inhaltlich *sehr* ernst gemeint.