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Rechtliches: Versuchter Einbruch in die Garage, wer bezahlt das Tor?
Das ist Vermieterssache. Und zwar ganz ohne Zweifel. Am Ende ist da nur irgendwas abgebrochen oder war sowieso schon marode. Machts doch nicht so kompliziert...
Hallo es sieht hier danach aus, dass dir Gebäudeversicherung erst einmal versucht, den Schaden auf eine der anderen Versicherungen abzuwelzen. Doch laut http://www.gebaeudeversicherungs-konzepte.de/ muss diese solche Schäden am Gebäude übernehmen. Daher die eigene Versicherung nehmen und den Anspruch durchsetzen lassen. Zur Not auch mit Hilfe eines Anwaltes. Man darf sich von den Versicherungen nicht beeinflussen lassen.