Urheberrechte auf YouTube und was die GEMA damit zu tun hat

Nein, das stimmt nicht. Vor langer Zeit haben wird das mal gemacht, und natürlich mußten wir zahlen. Wenn es eine geschlossenen Gesellshaft in einem angemieteten Saal ist, dürfte es anders aussehen.
Ok, verdienen musst du nix. Hab gerade auf der GEMA-Seite nachgesehen. Sehr unverständlich das ganze.
Zahlen musstdu für öffentliche Aufführungen (und zwar der Veranstalter!). Als Band (solange du nicht der Veranstalter bist) und bei nicht-öffentlichen (also privaten) Veranstaltungen zahlst du nix. Konnte dazu nichts finden.

Wenn ihr als Band gezahlt habt, dann ward ihr wohl auch Veranstalter eines Festes (Strassenfest, Altstadtfest, Markt, etc.).
Wenn ihr für ein Hinterhoffest mit Freunden und geladenen Nachbarn Musik gespielt habt und evtl dieses nichtmal selbst organisiert habt, dann sollte es mich doch stark wundern, wenn ihr zahlen musstet.
Berichtige mich bitte, wenn ich falsch liege....
 
Die GEMA-Seite hat mich sowas von verwirrt (wer kapiert diese Sätze eigentlich auf Anhieb? Ich kenn nicht einen, der es wirklich kapiert hat...), ich frag die jetzt wirklich mal, was mit Coversongs auf YouTube ist....
Ich hoffe, die äußern sich dazu...
 
Der Punkt, der mir in dem Münchner Urteil viel zu wenig Beachtung findet, ist, dass wir als Nutzer ja bezahlen (durch Infomrationen über uns, die dann für Werbung ausgeschlachtet werden) - auch wenn wir Videos hochladen - und unsere eventuellen Rechte an Youtube abgeben. Statt dessen werden wir als Verletzer von Urheberrechten angesehen - auch wenn wir letztlich nichts anderes machen, als unsere Covers in der Kneipe oder beim Straßenfest zu spielen.

Da fände ich es nur angemessen, wenn wir als Nutzer ohne Streß Coverversionen hochladen und damit den Laden Youtube am Laufen halten. Und natürlich ist es richtig, dass Youtube dafür Geld an die Verwertungsgesellschaften abdrückt. Fragt sich nur, wie viel.
 
Zahlen musst Du, wenn Du im im öffentlichen Raum anderer Leute Eigentum/Produkt/Idee/Komposition nutzt. Unabhängig davon, ob Du damit Geld verdienst.
Da gibt es sehr komplizierte Verteilungs-Schlüssel nach Sitz- oder Stehplätzen, Eintritt, qm usw.
Zahlen muss der Veranstalter - der ist i.d.R. besser greifbar als die Band.

Sinn der Sache ist, dass derjenige, der ein Produkt (Musik) erschaffen hat, für dessen Nutzung entlohnt wird.
Wenn Ihr Beatles-Cover spielt, bekommen Lennon/Mccartney Geld - der Rest der Beatles nicht (oder wer auch immer Komponist oder Rechte-Inhaber ist).
Wenn Beatles-CDs laufen, bekommen L./Mc. Geld für die Komposition, die Beatles Geld für die Performance und ein eventueller Arrangeur Geld für das Arrangement.

Es geht immer darum, dass derjenige, der die Leistung erbracht hat, auch etwas dafür bekommt. Ob Du damit Geld verdienst, ist dem egal.
Private Nutzung ist bereits abgegolten durch allerlei Abgaben, die Du bereits mit dem Kauf eines Radios, CD-Brenners, einer CD usw. bezahlst.

Dass die Verteilungs-Schlüssel Scheiße und ungerecht sind, steht nochmal auf einem ganz anderen Blatt.
 
Zahlen muss der Veranstalter - der ist i.d.R. besser greifbar als die Band.
Es geht darum, ob (bzw. in meinen Augen dass) Youtube hier Veranstalter ist und eben die Nutzer dazu einlädt, zu der Veranstaltung beizutragen. Insofern folge ich hier weitestgehend der Argumentation der GEMA.

Eine weitere interessante Frage ist m.E., wie die Handhabung der Urheberrechts erfolgt: Youtube schaltet Werbung und suggeriert, dass die daraus resultierenden den Urhebern zugute kämen. Wenn das wirklich der Fall ist, gibt es ja gar keine Urheberrechtsverletzung, oder?

Dann wäre ja nur formal die Gema ausgeschaltet bzw umgangen...
 
Der Urheber stellt anscheinend einen Antrag bei YouTube. Deshalb reden die auch nicht vom Urheber, wenn die Werbung schalten, sondern vom "Antragsteller"...
Zumindest klingt es so, als wenn der Urheber die Werbung schalten möchte .(...die YouTube vielleicht vermittelt gehen Gebühr? Oder wie läuft das?)
 
Puh, hier geht ja nu einiges durcheinander.
Wenn das wirklich der Fall ist, gibt es ja gar keine Urheberrechtsverletzung, oder?
Warum? Das eine hat mit dem anderen nicht zwangsweise zu tun. Who the fuck ist der "Antragsteller"? Wird irgendwo der Eindruck erweckt, mit dieser Werbung wären die Ansprüche der GEMA plötzlich zerstäubt?

Grundsätzlich ist die GEMA von den Mitgliedern beauftragt, alle Lizenzkohle einzusammeln, die es so zu holen gibt.
Diese Mitglieder bzw. deren Labels/Vertriebe/Verlage betreiben bei YT Channels. Darauf laufen die Songs in ihren offiziellen Versionen. Mit diesen Channels verdienen deren Betreiber und YT Geld, weil sie Deals abgeschlossen haben.
Wie kann es denn sein, dass es alle großen Hits, alle Singles, jeden neuen heissen Scheiß komplett ohne die "nixVideoweilGEMA"-Plaketten zu sehen gibt? Wenn die doch keine Abrechnungseinigung haben? Wenn die doch nicht miteinander reden, sondern sich nur verklagen? Wo's doch um die großen Summen geht?
Weil die entsprechenden Rechteinhaber der GEMA gesagt haben, daß sie die Fresse halten soll, bzw. Ihr die Einziehungsrechte für YT entzogen haben. Ja, wenn man Sony, Universal oder so heisst, dann geht das.
Diese Klasse von Künstlern interessiert die grundsätzliche von der GEMA geforderte Abgabe NULL, denn einerseits verdienen sie dierkt über YT mit den Klicks/der Werbung, andererseits ist es Werbung für das zu verkaufende Produkt.
Als die GEMA vor zwei Jahren das Club- und Veranstaltungssterben beschlossen hatte, gab es von wirklich allen Lagern was zu hören. Grönemeyer, die Prinzen, Silbermond, Väth - jede Deutschdeppvisage fand das zwar überzogen, aber die GEMA grundsätzlich sinnvoll, grade für die kleinen Künstler, man muß da abwägen, runder Tisch - bla.
Ist jemandem bei der Lektüre der ganzen tollen Artikel mal aufgefallen, daß in keinem von ihnen ein Künstler oder ein Verleger oder eine Labelfresse was dazu sagt? Vielleicht ist es bloß einfach nur gammeliger Journalismus, vielleicht hat sich aber auch niemand dazu äußern wollen, weil in diesem Fall die GEMA, die sonst gerne genutzt wird für die klassischen Bereiche einfach unnötig geworden ist. Wieviele Anbieter gibt es? 10? Das kriegen die Labels und Vertriebe auch alleine und besser hin - schneller, flexibler, weil eben nicht einen Tarif für alle. Dafür aber sofort und nicht nach Jahren der Klagerei, der Quatsch ist ja seit 2008 ausgesetzt. Im Gegensatz zu 300 Rundfunksendern und zigtausenden Läden, Clubs und Vereinsheimen, dafür braucht man dann schon Behördenqualität.
 
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Es geht hier doch um die Frage, ob und inwieweit Youtube Veranstalter oder Hoster ist. Als Veranstalter (und so sehe ich den Laden) hat er auf jeden Fall die zuständigen Verwertungsgesellschaften zu bezahlen: sein Geschäftsmodell ist doch, Content zu sammeln und aufzuführen, um darüber Werbung verkaufen zu können. Für mich analog zu dem Bestreben des Kneipenwirts, mit Unterhaltungsdarbietungen besser Bier verkaufen zu können.


Wenn ich mich jetzt auf das Spielchen einlasse, die Einladung zum Content beitragen annehme und einen Coversong auf Youtube poste, verletze ich für meinen Empfinden genauso viel oder wenig die Rechte der Urheber als wenn ich ihn in der Kneipe spiele. Und ich als Interpretin mache mir doch normalerweise keine Gedanken darüber, ob der jeweilige Veranstalter seiner Verpflichtung nachkommt, die Gema zu bezahlen oder nicht, oder? Der wesentliche Unterschied ist doch wohl, dass der Großveranstalter sich darum drücken zu wollen scheint (und möglicherweise, dass die Gema-Forderung höher als die Einnahme ist (tatsächlich sein dürfte), die Youtube pro Klick erzielt; mit anderen Verwertungsgesellschaften scheint es ja Verträge zu geben).

Natürlich weiß ich, dass mein Rechtsempfinden nicht zählt.
 
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Puh, hier geht ja nu einiges durcheinander

Jepp.

Ursprünglich wollte ich ja nur auf evtl. Urheberrechtsverstöße bei Coverversionen auf YouTube eingehen.
Die sind ja mittels lesen in YouTube geklärt worden. Was erlaubt wird und welcher Song nicht, kann man herausfinden.

Dann kommt aber die GEMA ins Spiel (deshalb hab ich den Titel mal geändert) und plötzlich ist nix mehr verständlich.
Eigentlich weiß (fast) keine Sau richtig Bescheid. Aber vielleicht klärt sich das ja mal hier.
Ich hab heute die GEMA einfach mal angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Schaun wir mal.....:rolleyes:
 
sein Geschäftsmodell ist doch, Content zu sammeln und aufzuführen, um darüber Werbung verkaufen zu können. Für mich analog zu dem Bestreben des Kneipenwirts, mit Unterhaltungsdarbietungen besser Bier verkaufen zu können.
Ich glaube, das sieht jeder so. Sogar die GEMA.
Aber YouTube sieht das wohl anders und anscheinend haben die wohl die besserer Rechtsverdreher...
 

Mit dem durcheinandergehen wollte ich auf die fröhliche Verwuschelung von Begriffen hinweisen.
Antragsteller, Urheber, Interpret, GEMA, etc.
Die sind ja mittels lesen in YouTube geklärt worden. Was erlaubt wird und welcher Song nicht, kann man herausfinden.
Nein, da ist eben nicht alles geklärt.
WER bekommt denn nun wieviel Geld für Sweet Dreams? Annie und Dave? Sony? Eine zwischengeschaltete Agentur? Oder ist das Ganze kompletter BS? Was sagt die GEMA dazu?
Und was ist jetzt mit Megadaves Megahit? Laut YT-Text ist es verboten, es sind aber 25 Seiten von da. Oder bezieht sich "Dieser Titel ist nicht verfügbar für die Verwendung in Deinen YouTube-Videos" nur auf die offiziellen Originalversionen? Was steht denn in der Liste über Megadeth und Eurythmics? Interpret? Was ist denn mit Sweet Dreams von Marilyn Manson?

Und was genau hast Du getan? Hast Du irgendwo zugestimmt, daß Euer Cover von SD mehr Werbung bekommt als das "verbotene" Cover von SoD?
 
Ich glaube, das sieht jeder so. Sogar die GEMA.
Aber YouTube sieht das wohl anders und anscheinend haben die wohl die besserer Rechtsverdreher...

Das Problem ist doch wohl der Richter vom Münchner OLG. Und der Gema, diese Analogie eben gerade nicht sieht, sondern das Einstellen des Materials auf Youtube ebenfalls als Urheberrechtsverletzung betrachtet (das erkennt man, wenn man in dem Urteil liest, recht schnell).

Und vermutlich die Verhärtung der Fronten aufgrund einer überzogenen Forderung der Gema; immerhin scheint es ja mit fast allen anderen Verwertungsgesellschaften Verträge zu geben. Aber das führt nicht weiter.

Zurück zu den Covers: es zählen immer die Rechte der Komponisten, nicht die Rechte, die ihre Interpreten auf ihre Interpretationen einräumen - außer, die gelten als Bearbeitungen i.S.des Urheberrechts. Dann gälten die zusätzlich zu den Rechten der Komponisten.

Das Rechtsproblem scheint sich für mich auf folgendes zu reduzieren: solange Youtube "Veranstalter" ist und damit Gema-pflichtig, sind wir mit der derzeitigen Regelung einigermaßen sicher. Wenn sich aber die Ansicht des Münchner OLG durchsetzen sollte, dass Youtube "Hoster" ist und die Wahrung der Urheberrechte den jeweiligen Usern obliegt, darf sich die Gema eben auch an jedem einzelnen gütlich halten.



In dem erwähnten Urteil scheint es übrigens nicht um Coverversionen zu gehen, sondern um Originaleinspielungen, die von unautorisierten Dritten hochgeladen wurden. Die Gema hat in den wohl meisten Fällen sogar die Blockierung umgangen, die Youtube hierzulande aufbaut (was streng genommen ebenfalls nicht legal ist).
 
Die 1000 Songs sind alte Nummern. Bitte verbessere mich jemand, aber sind diese alten Songs von Onkelz und Ärzte nicht solche, bei denen die Rechte eben nicht bei den Bands liegen, die sich ansonsten sehr eindringlich um ihre Kataloge kümmern?
Es handelt sich dabei auch nicht um produzierte Musikvideos, sondern einfach um die Audios mit irgendeinem Bild.

In der Kneipenanalogie will die GEMA also nicht dem Wirt für die beworbene Band auf der Bühne an den Kragen, sondern den Gästen, die den Raucherraum nutzen um sich 80er-LPs zu überspielen. Während die Hauptband fröhlich CDs und Shirts von der Bühne verkauft und daran sofort und schwarz deutlich mehr verdient, als wenn sie per Halbjahresabrechnung die Gage abzüglich Bearbeitungsgebühr, Steuer und Jubiläumstorte für Uschi aus der EDV überwiesen bekommt.
Das mit so Analogien ist eben Mist, deshalb kann man deren Missachtungen auch nicht ernsthhaft irgendwelchen Prozessbeteiligten vorwerfen.
Ich und alle die ich kenne saufen in der Kneipe eh umsonst, ich muß mich echt anstrengen, bei YT überhaupt irgendwelche Werbung zu sehen. Wenn ich erzähle, daß ich bei Bassic jegliche Werbung zulasse, werde ich schon erstaunt angeschaut.

YT hat nicht die "besseren Rechtsverdreher", die GEMA fährt schlicht eine blöde Klagestrategie. Sie will eigentlich das eine, klagt aber auf das andere, weil sie von ihren Mitgliedern für's erste keine Unterstützung kriegt.
 
Ich habe eine Antwort bekommen. Da ich aber immer noch keine konkrete Aussage hatte, wie ich mich verhalten soll, habe ich in Wiesbaden (u.a. für Hessen, wo ich wohne, zuständig) angerufen und mich sehr gut mit einem sehr freundlichen und auch kompetenten Mitarbeiter der GEMA unterhalten. :great:

Dadurch, das ich nur Titel mit der Zustimmung der Urheber verwendet habe, ist die Urheberrechteverletzung schonmal vom Tisch.

Nun geht es um die Bezahlung (GEMA-GEBÜHREN)...
Die GEMA sieht YouTube in der Pflicht. YouTube ist Homepage-Besitzer und verdient Geld damit, das User Videos hochladen, diese von Besuchern der YouTube-Seite gesehen werden und man mit der Werbung )oder Vermittlung von Werbung?) Geld verdient. Der Vergleich mit dem Wirt in der Kneipe, der Musik anbietet um Bier zu verkaufen wurde mir mit "...genau so ist es" kommentiert.

Allerdings ist das die deutsche Rechtsprechung. Und mittlerweile ist die ganze Sache ja schon international. In anderen Ländern gibt es ggf eine andere Rechtsprechung.
Wie und wann der Prozess ausgeht ist noch unklar. Die Möglichkeit besteht aber, das doch der User (der das Video hochläd) in die Verantwortung genommen werden kann. Das entscheiden die Gerichte.

Wie diese Verantwortung dann aussehen könnte, ist rein spekulativ...
-Wird ein Datum gesetzt, ab wann Gebühren fällig werden, wenn die Videos nicht gelöscht werden?
-Zahlt man (da bei so vielen Videos einzelne Rechnungen unmöglich sind) für vergangene und/oder zukünftige Videos einen Pauschalbetrag?
.....:rolleyes:

Eine Strafzahlung ist sicher ausgeschlossen, da zum jetzigen Zeitpunkt nach Auffassung der GEMA der User/Videohochlader ja nicht zahlungspflichtig ist, sondern YouTube.

Wer aber 100%ig sicher sein will, daser auch in Zukunft nichts zahlt, wartet erstmal ab...:-/

Wer einen Veranstalter zum Beispiel zeigen möchte, wie seine Band klingt um an einen Gig zu kommen, kann sein Video auch auf eine CD brennen und den Veranstalter geben. Dieses wäre zwar GEMA-pflichtig, bei Einzelkopien aber nur im Cent-Bereich und man bekäme sowieso keine Rechnung, da die Kosten den Nutzen übersteigen. Auch kann man auf seiner Homepage auf diese Möglichkeit hinweisen.
Aber das gilt natürlich nur für einzelne Hör-/Videoproben. Nicht für mehrere Vervielfältigungen, die man raushauen möchte...:rolleyes:


Nein, da ist eben nicht alles geklärt.
Und was genau hast Du getan?

Bei Megadeth steht in den Richtlinien, die der Urheber (Mr. D. Mustaine?) auf YouTube angegeben hat: DieserTitel ist nicht verfügbar für die Verwendung in Deinen YouTube-Videos.
Der Urheber möchte also nicht, das ich den Titel verwende. Mache ich das trotzdem, verstoße ich gegen Urheberrecht. Das Video kann gesperrt werden und ich bekomme eine Verwarnung. Auch werden die Funktionen meines Kontos eingeschränkt, was selbst durchs löschen des Videos nicht so schnell rückgängig gemacht werden kann.
Ob der Urheber mich dann noch weiter belangen kann, geht YouTube dann nichts mehr an.



Bei den Eurythmics steht sinngemäß, das ich den Titel verwenden darf, es aber sein kann, das Werbung geschaltet wird. Und das der Urheber seine Richtlinie jederzeit ändern kann.

Bei Sweet Dreams ist noch nichts gekommen, aber bei J. Cash-Ring of fire (gleiche Richtlinie wie Eurythmics) kam dann, das urheberrechtlich geschütztes Material gefunden wurde. Die Antragsteller (Urheber) haben anscheinend einen Antrag an YouTube gestellt, das Werbung eingeblendet wird. Die Urheber von Ring of Fire wurden mir sogar genannt (12 Stück, darunter auch Cash:rolleyes:). Dafür geben die Urheber die Verwendung dieses Videos für mich frei.
Dem ganzen kann ich auch widersprechen. Mache ich nichts, bin ich einverstanden.

Damit bin ich erstmal "safe" und mir pinkelt keiner an die Karre....

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Ich denke aber, das ganze "Antragsteller, Werbung, usw" liegt sicher allein bei YouTube das zu organisieren. Ich kann mir nicht vorstellen, das irgendein Urheber unsere RingOfFire-Version gefunden hat und bei YouTube einen Antrag gestellt hat. Ist sicher ein Standardverfahren, bei YouTube. Also ist YouTube kein Technik-Spender sondern Website-Betreiber, oder?

Wie auch immer, klar wird doch hier wiedereinmal, das Musik nichts mehr Wert ist... Geld wird anders verdient...xx(

Das Rechtsproblem scheint sich für mich auf folgendes zu reduzieren: solange Youtube "Veranstalter" ist und damit Gema-pflichtig, sind wir mit der derzeitigen Regelung einigermaßen sicher. Wenn sich aber die Ansicht des Münchner OLG durchsetzen sollte, dass Youtube "Hoster" ist und die Wahrung der Urheberrechte den jeweiligen Usern obliegt, DARF sich die Gema eben auch an jedem einzelnen gütlich halten.

...genau so sieht es aus. :bier:
Nur sollte anstatt "darf" dort "muss" stehen...:rolleyes:
 
Dann hat die Gema doch genau das bestätigt, was ich geschrieben hatte?
 
Dann hat die Gema doch genau das bestätigt, was ich geschrieben hatte?

Ich denke schon..:bier:
(Ich bin aber gerade zu faul nachzusehen ...:rolleyes:...:D)

Fakt ist: die GEMA will ja garnicht an den User. Ist ja auch zuviel Aufwand.
Klar ist nach dem Gespräch zum Glück: Es wird keiner eine Strafe zahlen, wie z.B. der Wirt, der seine Veranstaltung nicht angegeben hat. Das ist ja schonmal positiv. Und evtl Zahlungen, falls die GEMA verliert, werden sich im Rahmen halten. Es braucht wohl niemand befürchten, das er arm wird, falls er 100.000 Klicks auf seinem Video hat...;-)
 
wahrscheinlich muss dann jeder Gema Mitarbeiter täglich 1000 Videos anklicken. :w00t:
 
Die Antragsteller (Urheber) haben anscheinend einen Antrag an YouTube gestellt, das Werbung eingeblendet wird. Die Urheber von Ring of Fire wurden mir sogar genannt (12 Stück, darunter auch Cash:rolleyes:).
Ich habe das immer noch nicht verstanden, wer ist denn nun der "Antragsteller" bei Ring of Fire? Die Erben von June Carter Cash und Wyatt Merle Kilgore? Wer vertritt die? Oder heisst das ernsthaft nur "Antragsteller"?
Der GEMA-Mensch hat zu Dir gesagt, daß durch diesen Vorgang seiner Meinung nach keine Urheberrechtsverletzung vorliegt? Quasi nachträglich geheilt?
Tut Ihr Euren Kneipengig dann mit den sauberen Videos wieder online?
wahrscheinlich muss dann jeder Gema Mitarbeiter täglich 1000 Videos anklicken. :w00t:
Du meinst so wie die outgesourceten Billigkräfte, die im Auftrag der Majors YT durchsuchen? Und dann löschen lassen? Oder die Spotify-Praktikanten, die sich Wettrennen mit den Uploadern vom Schulz&Böhmermann-Podcast liefern?
 

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