So, hab eben mit ihm telefoniert. Musste ich eh, da konnte ich die Frage kurz einschieben.
Übernimmt man eine Melodie oder Textfrakmente komplett, braucht man vorher die Zustimmung des Urhebers. Nimmt man eine Melodie oder Textfrakmente als Vorlage, ändert man zum Beispiel den Rhythmus oder schreibt auf einem bestehenden Rhythmus neue Harmonien, so ist das erlaubt. Ist man sich nicht sicher, ob man komplett übernimmt oder nur "bearbeitet", kann man das prüfen lassen. Musikwissenschafler können da Gutachten drüber ausstellen.
Eine Parodie stellt jedoch einen Sonderfall da. Sie ist erlaubt, auch wenn sie das komplette Playbach benutzt oder den kompletten Text. Da gibt es aber strenge Regeln. Einfach einen Text vom englischen ins deutsche übersetzen, ist keine Parodie. Sie sollte schon zynische, ironische, sarkastische oder kritische Elemente enthalten.
Übernimmt man eine Melodie oder Textfrakmente komplett, braucht man vorher die Zustimmung des Urhebers. Nimmt man eine Melodie oder Textfrakmente als Vorlage, ändert man zum Beispiel den Rhythmus oder schreibt auf einem bestehenden Rhythmus neue Harmonien, so ist das erlaubt. Ist man sich nicht sicher, ob man komplett übernimmt oder nur "bearbeitet", kann man das prüfen lassen. Musikwissenschafler können da Gutachten drüber ausstellen.
Eine Parodie stellt jedoch einen Sonderfall da. Sie ist erlaubt, auch wenn sie das komplette Playbach benutzt oder den kompletten Text. Da gibt es aber strenge Regeln. Einfach einen Text vom englischen ins deutsche übersetzen, ist keine Parodie. Sie sollte schon zynische, ironische, sarkastische oder kritische Elemente enthalten.