2 Fragen zu Covern

Wensday

Wensday

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So bei Bandgesprächen ergaben sich in letzter Zeit vorallem 2 Fragen:
1. Wie ist es, wenn ich etwas covere und stelle es bei myspace auf die Bandseite, darf ich das? Oder dürfen ausschließlich eigene Sachen auf die Seite?
Wie ist es überhaupt bei Coversongs, wenn ich sie beispielsweise auch auf mein eigenes Album machen will?
2. Im Grunde eine ähnliche Frage: Wie ist es, wenn ich nur gewisse Textzeilen aber eine komplett andere Melodie bei einem Lied verwende.
Wenn ich also meine eigene Melodie komponiere und auch den Text zum Großteil abändere und eben nur einzelne Stellen benutze.
Gilt es als Cover, als Diebstahl, was ist es?

Hoffe es findet sich jemand der mir das beantworten kann.
Aber daran hab ich hier einfach mal keinen Zweifel [¦)]
 
Servus!
Sorry, aber das stimmt so nicht.
Du kannst sehr wohl dein eigenes Album mit Coversongs aufnehmen, auch ohne "ausdrückliche Genehmigung des Urhebers (des Künstlers bzw des Plattenlabels)". Einfach brav die GEMA-Gebühren abdücken und gut ist's. (ca 100,- € für 7 Covers, Auflage 300 Stk. -> aus'm Kopf, ohne Gewähr![;-)])
Ohne Nachweis, daß du die Gebühren bezahlt hast, preßt dir kein Preßwerk auch nur eine CD.
Das alles ist eigene Erfahrung und nicht "habe gehört..."[;-)]
Bezüglich DuRöhre etc.: keine Ahnung.[:o)]
Gecoverte Grüße,
Oli
 

BassTard hat recht, das war bei der CD meiner Jazzband auch so.
Komplizierter wird es, wenn ein Werk merklich abgeändert wird (z.B. anderer Text). Dann bedarf es einer Genehmigung, respektive einer vertraglichen Abmachung, weil dadurch ja ein neues, uheberrechtlich geschütztes Werk entsteht und somit auch ein Kooperationsverhältnis zwischen dem ursprünglichen Urheber und dem neuen Texter.

 
Zuletzt bearbeitet:
Hier ist irgenwo ein Thread (find ich grad nicht) über eine Kooperation zwischen GEMA und youtube.

Sinngemäss stand da, man darf auf youtube eingens erstellte Filme mit GEMApflichtigem Material unterlegen und veröffentlichen.
Also einfach 1-2 Standbilder und die Coversongs im Hintergrund laufen lassen ...

Edith mal wieder ...
[URL]https://www.bassic.de/forum/to...131&SearchTerms=Kooperation,GEMA,Youtube[/url]
 
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Zitat:Original erstellt von: Achim_der_2te

Hier ist irgenwo ein Thread (find ich grad nicht) über eine Kooperation zwischen GEMA und youtube.

Sinngemäss stand da, man darf auf youtube eingens erstellte Filme mit GEMApflichtigem Material unterlegen und veröffentlichen.
Also einfach 1-2 Standbilder und die Coversongs im Hintergrund laufen lassen ...

Edith mal wieder ...
[URL]https://www.bassic.de/forum/to...131&SearchTerms=Kooperation,GEMA,Youtube[/url]

bin erleichtert !!! ... hab was in die uröhre gestellt, einen zusammenschnitt von covers die wir ertönen lassen, weil ein paar weitverstreute und neugierige bekannte danach gefragt hatten

wollte es schon wieder "rausnehmen", weil ich keine unnötigen troubles riskieren will ... kanns also drinnenstehen lassen ...[:-P]

danke herzlich für die info
GL
 
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noch kurz, wenn du coverst und nur zahlst, dann muss das cover verdammt nahe am Originalen sein. Wenn nicht, wäre das eine Neuinterpretation und die muss der Urheber absegnen ;-)

Es sei denn, du willst eine... ich hab grad Wortfindungsschwierigkeiten... Satire zu dem Song machen. Also... nicht Satire, aber du weißt sicher was ich meine ;-) Das darfst du ohne deren Erlaubnis, das darf man immer ;-)
 
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Gilt es auch als Cover, wenn man einen Titel spielt, wie zum Beispiel "Knocking on heavens door"; den schon sehr viele Leute gespielt/gecovert haben?

 

Wie jetzt? Parodie ist keine Neuinterpretation?
Kann das jemand stichhaltig hinterlegen? Das interessiert mich wirklich dringend. Wir wollen grad unsre Webseite überarbeiten und eine "Mein Platz Präsenz" einrichten, und spielen doch hauptsächlich Parodien - oder zumindest was ganz Ähnliches . . .

Weiß das jemand genau?
 

Meine Informationen sind acht Jahre alt und stamman aus den USA, wo ich am MI im Nebenfach Music Business studierte und aus Interesse einige Seminare der Californian Lawyers for the Arts besuchte. Im Kern werden sie aber auch heute und in Europa zutreffen:
Der springende Punkt ist die Entstehung eines neuen Werks. Das ist eine Grauzone und Juristenfutter. Ein neuer Text (oder auch nur eine Übersetztung) ist da noch ein einfacher Fall, da ist eindeutig ein neues Werk entstanden. Ebenfalls einfach ist eine Uminstrumentierung oder Transponierung, das ist klar noch kein neues Werk. Den "Schacher Seppeli" in einer Death Metal version braucht also an sich noch keine Bewilligung, es besteht aber auch kein urheberrechtlicher Anspruch auf dieser Version. (Ausser den mechanischen Rechten, aber das würde hier zu weit führen).
So oder so muss man mit der GEMA/SUISA im Reinen sein und Gebühren entrichten. Der Rest wird eigentlich erst dann zum Problem, wenn man damit so viel Geld verdient, dass sich für die andere Seite eine Klage lohnt.

 
Entschuldigt, wenn ich noch weiter nachbohre . . .

Was unterscheidet aber die Parodie von der Neuinterpretation? Was ist das Kriterium, auf das man sich berufen kann?

Zitat:Der Rest wird eigentlich erst dann zum Problem, wenn man damit so viel Geld verdient, dass sich für die andere Seite eine Klage lohnt.

Das Problem sind ja meistens nicht die Anwälte der Urheber, sondern die arbeitslosen Rechtsverdreher, die sich im Web als Abmahner zu profilieren versuchen! Solch ein A-loch kann ganz schnell eine hoffnungsvolle, junge Karriere zerstören, noch ehe sie begonnen hat. [):]
 
Ich erlaube mir §3 des Urheberrechtsgesetz zu zitieren:

"§3 Bearbeitungen
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfung des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt."

Edith: Tippfehler
 
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Man... das ist was her, dass unser Musikanwalt uns das erklät hat... ich frag ihn nochmal genau, ja?
 
Nur wenn's keine Umstände macht, Aurora. Ich will ja nicht noch Kosten verursachen . . . [8D][:D]

Ich schätze, was wesentlich und was unwesentlich an einer Bearbeitung ist, entscheidet im Zweifelsfall der Richter, oder?
Allerdings ist mit diesem Paragraphenzitat noch nicht geklärt, ob ich die Einwilligung des Urhebers brauch, oder nicht, wenn's denn eine Parodie oder Persiflage sein soll . . .

Aber danke für Eure Bemühungen schonmal.
 

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