Bass mit in die USA nehmen

GlückAuf79

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Moin zusammen

Ich werde im nächsten Jahr zur Verwandtschaft in die USA reisen. Da dort eine große Familienfeier stattfinden wird bin ich gefragt worden ob ich evtl aktiv dran teilnehmen mag. Livemusik mit deutschem Bassisten

Blöde Frage. Ja sicher will ich. Macht sich gut im Lebenslauf

Da ich meinen Bass mitnehmen will frage ich mich wie ich den Kollegen am Zoll am besten verklicker dass der Bass den ich aus den USA mitbringe nicht dort gekauft wurde sondern meiner von zu Hause ist.

Hat von euch irgendjemand Erfahrungen wie das funktioniert? Habe keine Rechnung mehr als Eigentumsbeleg.

Habe mir die Zollbestimmungen schon mal versucht durchzulesen aber erstens sind die so bescheiden formuliert dass dort niemand irgendwas versteht und zweitens sehen die Zollbestimmungen einen solchen Fall offensichtlich nicht vor.

Kann mir jemand von euch dabei helfen?

Danke im voraus

GlückAuf
 
Kannste ja beim Kauf mit einrechnen.
Es wär halt nen cooles Erinnerungsstück
 
hallo glückauf

letzten november bin ich für aufnahmen nach nyc geflogen, mit american airlines von zürich aus. habe dazu einen precision im geformten hardshellcase mitgenommen. ich durfte den als gepäckstück in die kabine nehmen, weil der koffer (mit inhalt natürlich) in eine grosse gepäckbox passte. auf dem rückweg ging das nicht mehr, ich musste den bass als gepäckstück für temperierten frachtraum aufgeben. kostete 80 dollar. habe mich etwas über die willkür geärgert, deshalb empfehle ich dir informationen einzuholen. probleme am zoll gab's aber keine. der bass kam auch heil in nyc und zh an.
viel glück!
 
Wenn Du sichergehen willst, geh am Flughafen zum Zoll und lass Dir dort eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen... hab vergessen wie die genau heisst. Dass Du keinen Kaufbeleg mehr hast, sollte kein Problem sein: wichtig ist, dass Dein Bass eindeutig beschrieben werden kann, z.B. über Seriennummer und Fotos.
 
wir hatten kein arbeitsvisum für 2 wochen recording. niemand machte theater, niemand fragte nach.

würde ich auf keinen Fall sagen "nen Gig spielen".
das stimmt! hätten wir einen gig gespielt, hätten wir ein arbeitsvisum benötigt.
im falle von glückauf79, gig an einem privatfest, ist es wohl "grauzone".
 
Instrumente sind für Musiker zwar Berufsausrüstung und als solche normalerweise problemlos. Aber du bist auf der sicheren Seite wenn du dir ein Auskunftsblatt INF3 (das heißt so...) vom Zoll ausstellen lässt.
Das läuft so ab: Du besorgst dir das Formular und füllst es aus. Dann gehst du vor deiner Reise mit dem Blatt und dem Bass zum Zoll, die vergleichen deine Daten und die Beschreibung und Seriennummer vom Bass und machen dann ein paar Stempel drauf.
Damit wird dein Bass bei deiner Rückkehr als Rückware behandelt (Rückwaren sind zollfrei) und du bekommst zumindest beim Heimkommen keine Probleme. Du solltest es natürlich dabei haben.
Was du für die Amis brauchst, damit die sich bei der Einreise dort nicht anstellen, weiß ich allerdings nicht.

Edith meint, ich sollte noch erwähnen, dass das außer Zeit nichts kostet. Und du kannst mehrere Bässe da eintragen und es gilt für 3 Jahre.
 
Zuletzt bearbeitet:

Besten Dank für die Antwort.

Alles andere hätte mich auch eher gewandert. Mal angenommen ich komme auf die wahnsinnige Idee uns bringe mir ein Instrument aus den USA mit dann muss ich beim Zoll und good old germany gehen, die Rechnung vorlegen und die Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Werden denn die Rechnungen akzeptiert? Als Beispiel sind ja Showroom- Modelle relativ neu aber deutlich günstiger als komplette Neuware.
Oder suchen sich die Zöllner den neupreis raus?
 
Werden denn die Rechnungen akzeptiert?
Oder suchen sich die Zöllner den neupreis raus?
Ja und ja! Grundsätzlich ist eine Rechnung eine Rechnung, und zwar so lange, wie der Zöllner denkt, dass das alles in Ordnung ist... falls er da Zweifel hat - und die haben durchaus ein ganz gutes Gefühl für Werte -, wird er sicherlich recherchieren... wenn Du aber eine ordentliche Rechnung hast, und da ist vermerkt, dass es sich um ein gebrauchtes bzw. ein Vorführinstrument handelt, dann hast Du da auch bei einer Nachforschung nix zu befürchten...
 
Wenn du ne Rechnung hast und daraus erkennbar ist, dass es sich um ein Showroom Instrument handelt was daher günstiger war, müsste das für den Zoll okay sein.

Uups 4low war schneller
 
Bin vor Jahren mal mit dem Bass nach Neuseeland geflogen - da war das wohl alles noch entspannter (war halt auch vor 9/11...).
Alles was damals passierte, war dass ich gebeten wurde, kurz etwas vorzuspielen... ;-)
 
@GlückAuf79 : wo soll's denn eigentlich hingehen? Boston? Oder Umgebung?
...da hätt ich vielleicht ein paar Tips für Dich...
 
Mal angenommen ich komme auf die wahnsinnige Idee uns bringe mir ein Instrument aus den USA mit dann muss ich beim Zoll und good old germany gehen, die Rechnung vorlegen und die Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
Im Fall, du bringst einen Bass aus Amerika mit, gibt's grob zwei Möglichkeiten.

Die erste: Du marschierst mit deinem Gepäck und dem Bass einfach so auf der grünen Spur durch den Zoll. Falls dich ein Zöllner fragt, sagst du mit größter Selbstverständlichkeit dass du Musiker bist und das dein Instrument ist mit dem du drüben gespielt hast. Wen der jetzt "OK, danke, wiedersehen" sagt, hast du Glück. Wenn er weiter fragt wird's jetzt schon gefährlich...

Die zweite: Du gehst mit Bass und Rechnung zum Zoll und meldest ihn zur Einfuhr an. Die Rechnung sollte den genauen Typ, die Seriennummer und mögliche Gründe für einen niedrigeren Preis, z.B. Showroom, enthalten, und nicht nur ein auf ein Blatt Papier geklebter Kassenzettel sein. Wie 4low schon sagt ist eine Rechnung eine Rechnung, und ein einigermaßen normaler Zöllner glaubt was er glauben kann. Dann gibt es ein paar Formalitäten und Schreibkram, was aber normalerweise recht schnell geht und du musst löhnen. Und zwar, weil USA Drittland ist, 3,2% Zoll auf den Rechnungspreis, und auf die Summe Rechnungspreis + Zoll noch 19% Umsatzsteuer.

Vielleicht gibt dir aber der amerikanische Händler den Bass ohne die amerikanische Mehrwertsteuer, weil für den ist das ja eine steuerfreie Ausfuhrlieferung.
Das Ganze klingt schlimmer als es ist... :D:D
 
So clever den Preis für ein Instrument zu ergoogeln, möglicherweise direkt von der Seite des angegebenen Shops in den USA sind die Zöllner auch. Da sollten die Infos auf der Rechnung schon zu dem passen, was in Google auftaucht. Bei Kauf von "gebraucht, mit leichten Mängeln" muss sich der Zöllner auf das verlassen, was auf der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung steht. Allerdings sollte der Verkäufer auf der Rechnung schon tatsächlich existieren und den Kaufpreis bestätigen können. Bei extremen Abschlägen werden die Zöllner allerdings auch hier mißtrauisch. Und man muss schlimmstenfalls damit rechnen, dass der Zöllner selber Bassist ist und sich auskennt. Ist mir schon mal beim Zollamt in Wuppertal passiert. Da war aber zum Glück alles wasserdicht dokumentiert.
 
Vielleicht gibt dir aber der amerikanische Händler den Bass ohne die amerikanische Mehrwertsteuer, weil für den ist das ja eine steuerfreie Ausfuhrlieferung.
Das ist in den USA sowieso kompliziert, da sich die Steuer von Staat zu Staat unterscheiden können.
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