bassmansemi
Well-Known Member
wär ja alles nich so dramatisch, hätte der HR einfach den Schnipsel aus deinem Video mit Quellenangabe gekennzeichnet (natürlich nachdem er bei dir angefragt hätte, ob die Nutzung ok is
)
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Hm, ich habe ein passenderes Unterforum gesucht, aber nicht gefunden, denn mein neues Video hat nichts mit Bass-Spielen zu tun:
Naja, man muss das Lager nicht in Öl malen, oder künstlerisch verarbeiten, um das Urheberrecht in Anspruch nehmen zu können!Aber ehrlich: "Urheberrecht, ja", aber doch nicht für eine "Versandabteilung"......(denn "geistiges Eigentum" wurde dir ja nicht entwendet)...
Aber ehrlich: "Urheberrecht, ja", aber doch nicht für eine "Versandabteilung"......(denn "geistiges Eigentum" wurde dir ja nicht entwendet)...
Naja, man muss das Lager nicht in Öl malen, oder künstlerisch verarbeiten, um das Urheberrecht in Anspruch nehmen zu können!
Danke @crystalgreen! Ich weiß nicht, ob es mit meinem Gang an die Öffentlichkeit zu tun hat, aber vor wenigen Stunden wurde auf YouTube mein Kommentar unter Hans Thomanns Kommentar so kommentiert:Irgendwie hoffe ich, dass sie sich noch "fangen" und Dir noch schreiben.
Nach der aktuellen Rechtslage braucht man für ein Zitat noch nichtmal eine Erlaubnis. Aber klar, mit Anfrage ist es auf jeden Fall höflicher und es beugt Missverständnissen vor.wär ja alles nich so dramatisch, hätte der HR einfach den Schnipsel aus deinem Video mit Quellenangabe gekennzeichnet (natürlich nachdem er bei dir angefragt hätte, ob die Nutzung ok is)
Ja doch, gerade das wurde mir entwendet, denn als Urheber liegt die Entscheidung alleine bei mir, ob, wo und in welchem Umfang ich mein Werk veröffentliche. Weißt du, wie viel Arbeit in so einem Video steckt? Termin mit Thomann ausmachen, Erlaubnis einholen, Reise und Unterkunft organisieren, vor Ort mehrere Takes aus verschiedenen Winkeln mit verschiedenen Einstellungen machen, zu Hause Material sichten und die besten Takes auswählen, Manuskript schreiben, Video schneiden und editieren. Konkret in diesem Ausschnitt habe ich einen langsamen digitalen Zoom darüber gelegt, was es etwas interessanter macht. Das hat dem verantwortlichen Redakteur wahrscheinlich besonders gut gefallen, weshalb er sich dafür entschied, diesen Ausschnitt zu senden. Ich habe das aufgenommen und kreativ gestaltet, sicher nicht auf dem Niveau einer Dokumentation der BBC, aber das tut nichts zur Sache. Das Urheberrecht gilt für alle Urheber, oder wie es manche Rechtsanwälte den Laien erklären: Auch ein unscharfer Schnappschuss unterliegt dem Urheberrecht.Aber ehrlich: "Urheberrecht, ja", aber doch nicht für eine "Versandabteilung"......(denn "geistiges Eigentum" wurde dir ja nicht entwendet)...
DankeNaja, man muss das Lager nicht in Öl malen, oder künstlerisch verarbeiten, um das Urheberrecht in Anspruch nehmen zu können!
Ich komme aus einer Juristenfamilie, aber jetzt speziell in diesem Fall habe ich mich von einer auf Medienrecht spezialisierten Anwältin beraten lassenDa @AndreBas sich ja schon mit einem Anwalt beraten hat (so habe ich das im Video zumindest verstanden), denke ich schon, dass es Hand und Fuss hat, was er zum Thema Urheberrecht in seinem Fall berichtet hat.
Mag sein, aber dann muss das bestimmt zwingend als Zitat gekennzeichnet seinNach der aktuellen Rechtslage braucht man für ein Zitat noch nichtmal eine Erlaubnis. Aber klar, mit Anfrage ist es auf jeden Fall höflicher und es beugt Missverständnissen vor.
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Ja doch, gerade das wurde mir entwendet, denn als Urheber liegt die Entscheidung alleine bei mir, ob, wo und in welchem Umfang ich mein Werk veröffentliche. Weißt du, wie viel Arbeit in so einem Video steckt? Termin mit Thomann ausmachen, Erlaubnis einholen, Reise und Unterkunft organisieren, vor Ort mehrere Takes aus verschiedenen Winkeln mit verschiedenen Einstellungen machen, zu Hause Material sichten und die besten Takes auswählen, Manuskript schreiben, Video schneiden und editieren. Konkret in diesem Ausschnitt habe ich einen langsamen digitalen Zoom darüber gelegt, was es etwas interessanter macht. Das hat dem verantwortlichen Redakteur wahrscheinlich besonders gut gefallen, weshalb er sich dafür entschied, diesen Ausschnitt zu senden. Ich habe das aufgenommen und kreativ gestaltet, sicher nicht auf dem Niveau einer Dokumentation der BBC, aber das tut nichts zur Sache. Das Urheberrecht gilt für alle Urheber, oder wie es manche Rechtsanwälte den Laien erklären: Auch ein unscharfer Schnappschuss unterliegt dem Urheberrecht.
@Prof-A.(Bass-Magic GmbH) Ist schon okay, ich nehme es ja nicht persönlich, aber die Formulierung "Urheberrecht, ja, aber doch nicht für eine Versandabteilung" klang so, als ob das Urheberrecht nur bei geistreichem Inhalt greifen würde.
@hessischerRundfunkARD
@BassVideoAcademyDE Wir bekommen die Videos für unseren Kanal in der fertigen Fassung von der Redaktion angeliefert, daher war uns leider nicht bewusst, dass die Redaktion anscheinend einen Ausschnitt aus deinem YouTube Video verwendet hat. Sonst hätten wir auf jeden Fall mindestens eine Quellenangabe eingeblendet. Es sieht aber auch für uns so aus als wäre es genau der Ausschnitt aus deinem Video. Wir haben bei der Redaktion von nachgefragt und würden uns noch mal melden, wenn wir Genaueres wissen.Wenn es bestätigt ist, dass die Ausschnitte aus deinem YouTube Video gezeigt wurden oder wir nicht in den nächsten Tagen eine Antwort von der Redaktion bekommen, dann können wir den Beitrag, wenn du das möchtest, auch gerne offline nehmen.Es ist definitiv nicht unser Standard, sich einfach an fremden Material zu bedienen, ohne um eine Erlaubnis zu bitten oder eine Quellenangabe zu machen.Liebe Grüße,Daniel aus dem Social Media Team
@hessischerRundfunkARD
Hallo Bass Video Academy,wie besprochen haben wir das Video jetzt auf YouTube und Facebook offline genommen. Der ganze Vorfall tut uns auf jeden Fall leid und hätten wir früher etwas davon mitbekommen, hätten wir das Video so nicht veröffentlicht. Wie auch schon gesagt ist es für uns, vom Social Media Team, kein Standard ungefragt oder unerlaubt das Material von Dritten zu verwenden.Das mindeste wäre eine Quellenangabe geben.P.S.: Wir haben als Social Team nichts mit der Rechtsabteilung zu tun, deswegen ist uns auch nicht bekannt ob ein Schreiben vom Anwalt eingegangen ist und/oder bearbeitet wird/wurde.Vor deiner Nachricht unter unserem Video haben wir keine Kenntnis davon gehabt. Wir hoffen, dass du noch eine Antwort von der Rechtsabteilung bekommst und es sich auch auf diesem Wege noch klärt.
Wie ich in meinem Video sagte (und es auch im Schreiben steht), akzeptiere ich eine Löschung als Lösung, aber alternativ fände ich auch ein Stehenlassen mit einer Anmerkung zum Urheber gut (vielleicht in der Videobeschreibung?), damit die 800 Nutzer-Kommentare nicht verloren gehen, die sich inhaltlich mit der Problematik Einzelhandel/Onlineversand beschäftigen. Das war nämlich eine interessante Diskussion, die völlig unabhängig von meinem Videoausschnitt angestoßen wurde, und die ich ja auch positiv hervorgehoben habe.