Cover is das Legal ?

slamandertom

slamandertom

Member
Beiträge
82
Ort
AT
Bassix
ß338
Haben flogendes Problem.

In unsere Schule gibt es jez ein Projekt, alle schüler die lust haben könne allein oder mit ihrer band songs, sketches, dialoge, kabaretts etc. aufnehemn und das kommt dann auf eine charaty cd für kranke und arme kinder.

ich würde gern mit meiner band ein lied von Metallica (unforgiven II) covern und das zu der cd dazu geben.

Jetzt meine frage ist das legal denn die cd wird ja dann verkauft allerdings berreichern wir uns ja damit nicht sonder es ist ja für einen guten zweck.

sollte es illegal sein was kann man tun das es das nicht mehr ist.

thx tom
 
also im endeffekt würde es nur die leute treffen, die die cd verkaufen....
was dann ja deine schule wäre.
dann müsst ihr halt gucken, ob die die verantwortung übernehmen

aber keine ahnung, wie es aussieht mit wohltätigen zwecken, aber ich denke das macht keinen unterschied.
 

Grundsätzlich darf man Covers auf eine CD aufnehmen, man muss nur die entsprechenden Tantiemen bezahlen. Dafür sind die Urheberrechtsgesellschaften zuständig. (in der Schweiz die SUISA, in Deutschland die GEMA und wie die in Österreich heisst, weiss ich nicht).
Darum soll sich aber gefälligst die Schule kümmern, die dieses Projekt lanciert! Sprich einfach mal die zuständigen Lehrer auf das Thema an.

 
Zu den Konzerten:
Soviel ich weiß muß sich der Verastalter darum (GEMA) kümmern.
Wir hatte das jedenfalls früher so in unserem Vertrag stehen.

Zu der CD.
Denke auch das der jenige der die CD Verkauft zuerst dafür verantwortlich gemacht wird.
Aber das sollte auf jedenfall abgeklärt werden.

Ich spiele ja in nem Kirchenchor und da haben wir vor ein paar wochen doch glatt post von nem Typen bekommen,der ein paar kirchenlieder geschrieben hat.
Wir haben jetzt herausbekommen das der doch glatt alle chöre in Deutschland abklappert ob da seine Lieder gespielt werden wovon er nix weiß.Soweit wir informiert sind hagelt es zur zeit ne menge von , ich nenn es mal rechtlichen schritten, gegen manche Chöre.
Meiner meinung nach ein Affe der unter minderwertigkeitskomplexen leidet.

Hat aber nix mit eurer CD zu tun.Aber ihr solltet euch trotzdem absichern.
Ich glaub zwar nicht das euch das Managment von Metallica auf´s Dach steigt,aber Lars Ulrich ist in der beziehung ja ein wenig sensibel.[:-)][:-)][:-)]
Stichwort-Napster[):][):][):][:D]
 

Wenn man Musik schreibt und dafür das einem zustehende Geld will, muss man nicht zwingend eine Affe mit Minderwertigkeitskomplexen sein.
Ich staune immer wieder, wie auch Musiker Musik als wertloses Gut betrachten, das nichts kosten soll.

 
@rabarvek:
wenn du doch nur die ganze story kennen würdest...
bei dem gehts nicht um Geld.Das will der ja gar nicht.Das hat er (uns jedenfalls geschrieben).Wenn´s da ums geld gehen würde ,könnte ich ja sogar verstehen.Das ist halt ganz normal,aber der will "doch bitte um erlaubniss gebeten werden"-und das finde ich nun echt affig.


 

Das ist was anderes.
Tatsächlich hat er aufs "gebeten werden" gar keinen Anspruch. (Es sei denn, die Stücke wären noch nie aufgeführt worden, dann könnte er seinen Anspruch auf Erstaufführung geltend machen)
Ich stell mir gerade vor, was für einen Aufwand Coverbands hätten, wenn sie alle Urheber erst um Erlaubnis bitten müssten. Ganz zu schweigen von den Hitschreibern, die Tausende von Anfragen von Coverbands beantworten müssten![:D]

Im Bezug auf die Ausgangsfrage bedeutet das: Zahlen muss man, fragen nicht!



 
Zuletzt bearbeitet:
Nur so: Die GEMA und die SUISA sind die Vertreter der Urheber und die Tantiamen müssen auch dann bezahlt werden, wenn keine Covers gespielt werden. Wenn ich mit meiner Band Songs schreibe und die dann bei der Suisa anmelde, muss der Veranstalter auch bei einem Auftritt von uns für unsere Songs der Suisa Tantiemen bezahlen... Klingt zwar komisch, ist aber so. Wenn ich die Songs aber nicht bei der Suisa anmelde, erübrigt sich das.

Und dann noch etwas: Eigene Songs sind immer urheberrechtlich geschützt, auch wenn sie nirgends angemeldet werden. Die GEMA und die Suisa sind nur Verwalter von solchen Urheberrechten. Zudem ist es sinnvoll, dass wenn es doch mal um eine Streitigkeit gehen sollte, ob jemand etwas einem anderen geklaut hat, hat man bei solchen Gesellschaften immer eine detaillierte und chronologische Beweisführung, was halt sonst fehlt.

Grüsse
 
Zitat:Original erstellt von: slamandertom

ich würde gern mit meiner band ein lied von Metallica (unforgiven II) covern und das zu der cd dazu geben.
Uhje, ausgerechnet Metallica.

Die sind ja extrem unentspannt, wenn´s ums Copyright geht. [:D]

Also, wie rabarvek schon geschrieben hat - anmelden und zahlen, aber das ist Sache der Schule.

Oder ihr nehmt was eigenes auf.

Ach ja, die Urheberrechtsdings in Österreich heißt AKM (Autoren, Komponisten, Musiker).
 
k ich werd mal eine mail schrieben an die klasse die das programm organisiert werde euch am laufenden halten aufjedenfall danke an jeder der seinen senf dazu gegeben hat
 

aja hab das grad auf der akm seite gefunden

Fragen & Antworten
Wohltätigkeitsveranstaltung

Muss ich auch zahlen, wenn es sich um eine Wohltätigkeitsveranstaltung handelt?

Wenn der Ertrag wirklich ausschließlich wohltätigen Zwecken zufließt und wenn wirklich alle Mitwirkenden auf ein Entgelt (sei es auch in Form einer Aufenthaltsvergütung, eines Reisekostenzuschusses usw.) verzichten, ist kein Entgelt zu zahlen (gesetzliche Ausnahmebestimmung).
Die Veranstaltung ist auf alle Fälle anzumelden. Die AKM prüft dann, ob wirklich alle Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmebestimmung erfüllt sind.

heißt soviel wir sind aus dem schneider oder ????
 

Achtung!
Live Aufführungen und Aufnahmen sind zwei verschiedene Dinge. Hier ist die Rede von Wohltätigkeitsveranstaltungen. Das heisst, dass der Veranstalter nichts zahlen muss, wenn ihr live auftretet und Covers spielt. Dass das auch für CDs gilt, die zu wohltätigen Zwecken verkauft werden, heisst das noch lange nicht.
Es führt wohl nichts daran vor bei, mal bei der AKM direkt anzufragen. Aber wie bereits gesagt, ist das eigentlich Sache der Lehrer / Schulleitung.



 
Ich habe bis jetzt immer gedacht, dass es reicht wenn man den original Titel und Interpreten aufschreibt wenn man als Coverband ne CD aufnimmt. Allerdings dann nicht für den Verkauf sondern einfach nur das aufnehmen für Promotion-Zwecke, also Verantsaltern vorspielen, etc.
Stimmt das?
 
Zitat:Original erstellt von: griznak

Ich habe bis jetzt immer gedacht, dass es reicht wenn man den original Titel und Interpreten aufschreibt wenn man als Coverband ne CD aufnimmt. Allerdings dann nicht für den Verkauf sondern einfach nur das aufnehmen für Promotion-Zwecke, also Verantsaltern vorspielen, etc.
Stimmt das?


Ich mutmasse jetzt einfach mal, dass das in Deutschland und der Schweiz gleich läuft:

Erstens muss man nicht den Interpretwen aufschreiben, sondern den Komponisten und den Textautor.
Zweitens kannst du es nicht beim aufschreiben belassen, du musst das Aufgeschriebene auch jemandem zeigen und zwar der GEMA (In deinem Fall)
Drittens musst du die Rechnung, die dir die GEMA darauf hin schickt, bezahlen. Das scheint aufs erste unfair, weil man die CD ja nicht verkauft. Nichtdestotrotz hat jemand für dich kreative Vorarbeit geleistet.

 
Das mit der kreativen Vorarbeit sehe ich ja ein. Und ich finde das auch nicht soooo unfair. Es war halt nur so in meinem Kopf drin ;-)
Aber danke :-)
 

Similar threads

bassic_matthias
Antworten
25
Aufrufe
13K
DudelRiza
DudelRiza

Zurück
Oben Unten