Proben und Corona

  • Ersteller Ersteller Hardrockracer
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  • #841
Bist Du dir da sicher das wir nicht Proben dürfen ?
LD hat noch Bundesnotbremse. Wie die Verordnung aussieht, wenn der Käse endet, wird sich dann zeigen. Wenn bei euch schon wieder die Verordnung und nicht mehr Bundesnotbremse gilt, kann das durchaus sein, daß ihr schon wieder dürft. Aktueller Stand (zitiert aus dem Corona Newsletter der Stadt LD):
§ 15 Abs. 2: Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist unter Wahrung der Kontaktbeschränkung nach § 2 Abs. 1 je nach Inzidenz zulässig; Auftritte sind untersagt.

Edit hat grad in der ab 21.05. geltenden 21. CoBeLVO nachgelesen:
§ 15 Abs. 3
Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist unter Wahrung der Kontaktbeschränkung nach § 2 Abs. 1 sowie zuzüglich einer anleitenden Person zulässig, darüber hinaus im Freien auch bei Anwesenheit einer anleitenden Person in einer Gruppe von maximal fünf weiteren teilnehmenden Personen aus verschiedenen Hausständen. In geschlossenen Räumen gilt die Testpflicht nach § 1 Abs. 9. Im Freien ist der Probenbetrieb für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Person über 14 Jahre zulässig; es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1. Im Musikbereich gilt das Hygienekonzept Musik im Sinne des § 1 Abs. 11, im übrigen Kulturbereich das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1, die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 sowie die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der kulturellen Betätigung Minderjähriger. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 übersteigt, ist ab dem übernächsten Tag der Probenbetrieb im Freien nach Satz 3 auf Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Person über 14 Jahre beschränkt. Der Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.
§ 2 Abs. 1
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur gestattet 1. alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder 2. zusätzlich mit Personen eines weiteren Hausstands, höchstens jedoch mit insgesamt fünf Personen, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Als ein Hausstand zählen auch die und der nicht im gleichen Hausstand lebende Ehegattin und Ehegatte, Lebenspartnerin und Lebenspartner oder Lebensgefährtin und Lebensgefährte. Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben. § 1 Abs. 2 Satz 1 findet keine Anwendung. Soweit es zwingende persönliche Gründe erfordern, insbesondere wenn eine angemessene Betreuung für Minderjährige oder pflegebedürftige Personen unter Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten nicht umsetzbar ist, ist auch die Anwesenheit mehrerer minderjähriger Personen eines weiteren Hausstands gestattet.
Das Hygienekonzept Musik hab ich mir noch nicht näher angesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

  • #842
Unter Inzidenz 30 wird sich wohl nicht viel ändern, es sei denn man ist fertig geimpft.
 

  • #848
Übernimmst du jetzt die stänkernde Rolle deines Namensvetters, der sich kürzlich verpißt hat? :rolleyes:
Ziemlich übles hinterher treten. Anstand ist wohl nicht Dein Ding? Und bist Du nicht der, der hier ständig von wegen freier Meinungsäußerung plärrt?
 
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  • #849
Im Gegensatz zu dem gemeinten Subjekt ist mir Anstand durchaus ein Begriff. Wenn mir aber nachdrücklich und permanent ohne solchen begegnet wird, lasse ich den irgendwann auch außen vor.
Ich fand die Löschung der Hoschikeksens durchaus schade. Und an der war er ja auch nicht ganz unbeteiligt.
 
  • #850
Vorschlag No. 1 zur Güte: Wie wäre es, wenn wir alle mal den Pegel des Erregungspotentiometers von 10 auf 1 runterdrehten?
Vorschlag No. 2: Vor Drücken des "Antworten"-Knopfes eine Nacht lang schlafen, oder, wenn das zu lange dauert, 20 Minuten warten.
 
  • #854
Zur Abwechslung mal was positives:
Nachdem wir jetzt den dritten Tag in Folge unter 100 sind, fällt Landau hoffentlich ab Sonntag aus der Bundesnotbremse.
Vom Vermieter unseres Proberaums haben wir in dem Zusammenhang grad eben Bescheid bekommen, daß er ab Mitte Juni wieder öffnen will.
 
  • #855
Wir proben im Rottal, momentan 101. Keyboarder aus Lkr Deggendorf (140), Git+Bass Lkr. Passau (55), Drummer Lkr. Rottal. Aber alle im Umkreis von
40km um den Proberaum. Mist.
 
  • #856
Zur Abwechslung mal was positives:
Nachdem wir jetzt den dritten Tag in Folge unter 100 sind, fällt Landau hoffentlich ab Sonntag aus der Bundesnotbremse.
Vom Vermieter unseres Proberaums haben wir in dem Zusammenhang grad eben Bescheid bekommen, daß er ab Mitte Juni wieder öffnen will.
Da drücke ich den Katakomben mal die Daumen 👍
 
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  • #857
Ich habe mich gestern mit meinem Gitarristen getroffen.
Wir haben unsere Songs gespielt und neues ausprobiert.
Hat viel Spaß gemacht.
 
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  • #859
Wir wollen morgen zumindest mal wieder ein Treffen der ganzen Band machen, nachdem man sich seit heute wieder mit mehr als einer haushaltsfremden Person draußen treffen darf. Hoffentlich spielt das Wetter mit.
 
  • Gute Idee
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