Rechtssystem fürn A****

Zitat:Original erstellt von: TomM

Hilft nichts, sich aufzuregen, die ganze Juristerei kostet den Normalmenschen stets nur Nerven.
Genau DAS besagt doch der Threadtitel, und wenn ich mir das mal von der anderen Seite angucke: Solange sich alle da dran halten, wird sich daran auch nix ändern. Und warum ist Zuparken Nötigung und den eigenen Parkplatz zugeparkt kriegen, nicht ?

Ich bin kein Freund von Privatparkplätzen und solche Schilder nerven mich auch immer und erinnern mich an Zwerge und Kleingärtnerverein, aber ich hab auch lange genug in Innenstädten gelebt, um das gut nachvollziehen zu können. Und bei der Hasskappe, die ich da rauslese: Bei mir wären die Ventile geflogen, wenn nicht noch ganz was anderes ... [):]

Hat mich doch neulich so'n ca. 19-jähriger Spacken aus'm M6 angehupt und hinterher noch mit Lichthupe und so. Kaufhausparkplatz, kein Schild "Hier gilt die STVO", ich mit Schrittgeschwindigkeit auf der Mainstreet, und er kam von rechts aus 'ner Parkplatznische und meinte wohl, ich hätte ihn vorlassen müssen. Keine Ahnung von nix und macht auf wilden Mann. Die nächste Ampel war dann rot und ich bin ausgestiegen. WOW, so 'ne Dreckskarre hat ja sogar 'nen Rückwärtsgang ... [):]

@ Penelope: Die 911er-Nummer gefällt mir, sowas hat doch Gesicht [:D]

@ MoSh: Mal angenommen, die wären gekommen: Wieviel Promille hätten die denn dann gemessen ? [:o)]
 
Zum besseren Verständnis:

[URL]http://www.daemonolatria.de/upload/pp.jpg[/url]

Die öffentlichen und der Lidlparkplatz sind genauso nah wie meiner, und vor allem umsonst. Mein Parkplatz ist natürlich gekennzeichnet, genau wie die beiden davor und dahinter. Diese 3 Parkplätze stehen auf dem Grundstück des Hauses. Warum ist das kein Hausfriedensbruch ? Und der stellt sich trotzdem auf meinen. Als wenn das der einzig freie
Parkplatz gewesen ist. Das ist das, was mich so aufregt. Es gibt hier genug Parkmöglichkeiten.

Der war entweder blöd oder blind.


An die anderen: Es ging nie darum, das ich polizeilichen Beistand gebraucht hätte. Nur warum wird man bestraft wenn man sich wehrt und den Falschparker einparkt ?
Aber muss man ihn praktisch gewähren lassen oder wie ?
 
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Zitat:Original erstellt von: Achim_der_2te

Und warum ist Zuparken Nötigung und den eigenen Parkplatz zugeparkt kriegen, nicht ?
Streng doch mal Dein Hirn an. Im ersten Fall hinderst Du jemanden massiv an seiner Bewegungsfreihet. Im zweiten Fall bist Du nicht (oder nur marginal) an Deiner Bewegungsfreiheit gehindert.

Im ersten Fall geht es ums "Parken". Im zweiten Fall geht es um die Bewegungsfreiheit. [:O!]
 
Zitat:Original erstellt von: TheBass

Ist schon seltsam ...

365 Tage im Jahr auf den Staat wegen zu vieler Gesetze schimpfen und dann am besten direkt das Überfallkommando rufen, wenn sich mal einer auf den Privatparkplatz stellt und am besten gleich noch Selbstjustiz üben ...

Warum nicht gleich am nächsten Baum lynchen ?

Cool ist was anderes für mich ...

Hoffentlich verschwindet der Thread ganz, ganz schnell im Sommerloch ...

Ich brauch die Polizei nicht. Ich wollte lediglich wissen was ich tun kann, deswegen hab ich angerufen.
Was mich einfach anreiert ist, das man polizeilich verklagt wird wegen Nötigung wenn man von seinem Parkrecht gebrauch macht und den Falschparker zuparkt...
 
Zitat:Original erstellt von: basshole

Zitat:Original erstellt von: Achim_der_2te

Und warum ist Zuparken Nötigung und den eigenen Parkplatz zugeparkt kriegen, nicht ?
Streng doch mal Dein Hirn an. Im ersten Fall hinderst Du jemanden massiv an seiner Bewegungsfreihet. Im zweiten Fall bist Du nicht (oder nur marginal) an Deiner Bewegungsfreiheit gehindert.

Im ersten Fall geht es ums "Parken". Im zweiten Fall geht es um die Bewegungsfreiheit. [:O!]

Der sich aber vorsätzlich auf meinen Grund auf meinem Grundstück begibt ohne meine Erlaubnis. Und da kann ich nichts dagegen tun ?
Wenn ich schon weiss, das ich einen Fehler mache muss ich doch auch mit den Konsequenzen rechnen oder ?
 
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Bloss, weil da Nachts um 1 'ne Menge frei war, heisst das nicht, dass da auch zum Zeitpunkt des Einparkens was frei war [;-)] Aber er hätte ja zumindest zwischendurch mal Gucken und Umparken können ...

Ich verstehe das gut: Das sind genau die Leute, die sich auch immer mal gern rücksichtslos auf 'n Behindertenparkplatz stellen. Und die kriegt man imho nur durch 'ne kritische Würdigung in Form einer Beule umerzogen ... [):]
 
@ Achim:

So werde ich auch in Zukunft vorgehen. Wenn in allen 4 Reifen keine Luft mehr drin ist merkt er das nach 2 Metern und läuft auch nicht Gefahr, einen Unfall zu bauen.
Anders kann man sich nicht wehren.
 
Zitat:Original erstellt von: MoSh

Nur warum wird man bestraft wenn man sich wehrt und den Falschparker einparkt ?
Weil die Art und Weise wie Du Dich wehrst unanangemessen ist. Bestand eine unmittelbare Gefahr, die Dein Verhalten (Zuparken) angemessen erscheinen lassen?

Zitat:Original erstellt von: MoSh


Aber muss man ihn praktisch gewähren lassen oder wie ?
Nein, er muss für Deinen Schaden aufkommen, sofern Du ihn gelten machst und sofern der Schadenersatz angemessen ist (Du hast auch eine Schadensminderungsobliegenheit). Schaden kann sein: Kosten für einen anderen gebührenpflichtigen Parkplatz, Kosten fürs Abschleppen etc.)
 
Zitat:Original erstellt von: Achim_der_2te

Das sind genau die Leute, die sich auch immer mal gern rücksichtslos auf 'n Behindertenparkplatz stellen. Und die kriegt man imho nur durch 'ne kritische Würdigung in Form einer Beule umerzogen ... [):]
Behindertenparkplatz ist nicht vergleichbar. Der ist öffentlich. Da schleppt die Polizei ab.

M.E. ist die Umerziehung wohl eher bei Dir anzusetzen. Ein Auffrischung des Rechtsverständnisses scheint nötig.

Basshole
 
Zitat:Original erstellt von: basshole

Im ersten Fall geht es ums "Parken". Im zweiten Fall geht es um die Bewegungsfreiheit. [:O!]
Falsch ! Er kann doch gerne hinlaufen, wo auch immer er will ... [:o)] Aber ich könnte in dem Fall nicht einfach mein Auto irgendwo abstellen und nach Hause gehen, sondern würde genötigt, im Auto zu verbleiben und irgendwo anders nach was Freiem zu suchen !

Wessen Bewegungsfreiheit ist da jetzt eingeschränkt ?
 
Zitat:Original erstellt von: Achim_der_2te

Zitat:Original erstellt von: basshole

Im ersten Fall geht es ums "Parken". Im zweiten Fall geht es um die Bewegungsfreiheit. [:O!]
Falsch ! Er kann doch gerne hinlaufen, wo auch immer er will ... [:o)] Aber ich könnte in dem Fall nicht einfach mein Auto irgendwo abstellen und nach Hause gehen, sondern würde genötigt, im Auto zu verbleiben und irgendwo anders nach was Freiem zu suchen !

Wessen Bewegungsfreiheit ist da jetzt eingeschränkt ?
war das denn so?

Das Auto gehört zu Bewegungsfreiheit dazu in diesem Fall. und natürlich kannst Du Dein Auto immer noch abstellen, wo Du willst - eben nur nicht auf Deinem Parkplatz. Und sollte kein andere Parkplatz frei sein, dann ruft man das Abschleppunternehmen an und lässt die Karre fortschaffen.
 

Zitat:Original erstellt von: basshole

Und sollte kein andere Parkplatz frei sein, dann ruft man das Abschleppunternehmen an und lässt die Karre fortschaffen.
Eben, aber das dann eben mit Zeitverlust und (zunächst) auf eigene Kosten ... [xx(]

Aber bevor das hier ausartet: Sommerloch [:D] Wie MoSh schrub, waren ja genug freie Parkplätze da. Also gehts wohl nicht ums eigenliche Parken, sonder doch eher um 'ne heftige Grundsatzdiskussion [;-)]

Und jetzt bitte weiterhauen [:-P]

P.s.: Ich glaub', ich hatte sie irgendwo schon mal geposted ... [url="http://www.umverka.de/hefte/heft306/parkenicht.jpg"]Kennt noch irgendwer diese Aufkleber[/url] ?
Alter Schwede, liessen die sich Shice wieder abkratzen [:D] Davon 3-5 auf der Scheibe: Hauptgewinn !!! [¦)]
 
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Man kann nicht nichts tun, sondern tatsächlich kann man so jemanden ohne weiteres abschleppen lassen, nur trägt man eben das Risiko der Abschleppkosten und muss diese dann ggf. einklagen, falls der Störer sie nicht bezahlen will.

Das dient vor allem dem Schutz des Abschleppunternehmers in den Fällen, in denen ein Fahrzeug abgestellt und nie wieder geholt wird. Das gibt es öfter als man denkt...
 

Wie definiert man eigentlich einen Spiesser?
Ob er sich nun um 22:05 wegen zu lauter Musik beschwert, die Polizei ruft, weil jemand am Sonntag draussen Wäsche trocknet, oder den Nachbarn anzeigt, weil der für seine Hundehütte ein Baubewilligung brauchte: Im Recht ist er immer!
Für mich ist ein Spiesser jemand, der vor lauter im Recht sein den Blick für die Verhältnissmässigkeit verliert.

 
...ist Wäschetrocknen am Sonntag verboten ..? [:O!]

...aber die Tendenz zum bedingungslosen Gartenzwerg-Gemetzel im Vorgarten gross wei ein Handtuch sehe ich auch...Wie eng kann die Stirn eigentlich sein...
 
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Zitat:Original erstellt von: Achim_der_2te


Aber bevor das hier ausartet: Sommerloch [:D] Wie MoSh schrub, waren ja genug freie Parkplätze da. Also gehts wohl nicht ums eigenliche Parken, sonder doch eher um 'ne heftige Grundsatzdiskussion [;-)]
Und ich werde den Eindruck nicht los, die Diskussion mit einem 75jährigen Querulanten zu führen, der bei allen Autos, die es nur wagen zu nah am Gehsteig zu parken, mit seinem Gehstock den Rückspiegel abschlägt.
 
Was für ein Gemetzel :-)))

Um ehrlich zu sein hab' ich den Eindruck, dass nur Basshole versucht, die Sache wirklich mal objektiv zu sehen. Und da setzt das "Recht" welches ja alle haben wollen, nunmal auch an: Objektiv gesehen hat der und der Recht. Und nicht subjektiv. Wenn es dann im konkreten Fall ja "nur" darum geht, abzuwägen, ob nun die Einschränkung der Bewegungsfreiheit höher wiegt als die Einschränkung, einen ganz bestimmten (okay, auch bezahlten...) Parkplatz zu nutzen, ist es objektiv gesehen wohl eher die Bewegungsfreiheit, die hier höher zählt. Denn die ist grundgesetzlich manifestiert (vgl. Art. 2 Grundgesetz). Ein "Recht auf Parkplatzbenutzung" kann ich im Grundgesetz auch nicht finden (Gott sei Dank!).

Und es hat auch nicht der Recht, der am lautesten Schreit und/oder sich am meisten ärgert. Die Dinge sind wie sie sind... Außerdem sagt niemand, Mosh, dass Du Deine Rechte nicht durchsetzen kannst. Im Gegenteil. Du kannst Dein Recht auf Deinen privatrechtlich abgesicherten Parkplatz sehr wohl damit durchsetzen, dass Du den Menschen (erstmal auf Deine Kosten und nicht die der Allgemeinheit) abschleppen lässt. Du kannst ja nachweisen, dass es Dein Parkplatz ist und war und daher kannst Du Dir sicher sehr sorglos das Geld vom Falschparker wiederholen.

Nur mal ganz ehrlich (und damit schließt sich der Kreis): Sowas will aber natürlich niemand. Denn das ist ja unbequem. Viel bequemer ist es ja - und damit geht es nämlich DOCH um die Hinzuziehung von Polizei oder anderen öffentlichen Institutionen - die Allgemeinheit mit sowas zu belasten oder wenigstens zu behelligen.

Da kann man sich biegen und wenden wie man will: es ist DEIN Parkplatz, also musst DU auch dafür Sorge tragen, dass Du ihn entsprechend schützt. Und nicht durch Luft aus den Reifen lassen (=mutwillige Sachbeschädidung), selbst zuparken (=Einschränkung der Bewegungsfreitheit), Scheiben zukleben (=mutwillige Sachbeschädigung) etc. pp. Die Allgemeinheit, die hier durch den Staat und seine Organe vertreten wird, in diesem Fall durch die Polizei oder sonst wen, wird sich der Sache nicht annehmnen, und das ist auch gut so.

Also muss man schon selber tätig werden. Das verbietet einem ja keiner. Nur ist das - wie gesagt - unbequem. Wenn es aber doch sooooo ein wichtiges Thema zu sein scheint: warum nicht also machen? Verklag den Arsch doch, der Deinen Parkplatz benutzt. Nächstes Mal macht Du ein leckeres Photo zum Zeitpunkt, als Du ihn dort das erste Mal gesehen hast und noch eins, als er 8 Stunden später immer noch da steht. Und damit hast Du alle Beweise, die Du brauchst. Lässt ihn abschleppen und kassierst die Knete dafür hinter von ihm zurück. Das wird er/sie/es sich merken und nie wieder auf diesem Parkplatz stehen, glaub' mal.

@Rail Groove: Lass uns doch auch mal... Ist sonst so langweilig hier immo^^
 
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Zitat:Original erstellt von: MoSh


Was mich einfach anreiert ist, das man polizeilich verklagt wird wegen Nötigung wenn man von seinem Parkrecht gebrauch macht und den Falschparker zuparkt...

Weil ganz einfach eine Ordnungwidrigkeit gegen eine Straftat steht!
Wenn ich deine Skizze richtig deute, ist das nicht mal richtig erkennbar, ob da ein Privatgrund ist. Der muss nämlich unmissverständlich gekennzeichnet oder eingefriedet sein. Ein Schild kann man leicht übersehen.
Ich versteh nicht, wie man das nicht begreifen kann...

Nehmen wir doch mal den Härtefall an: Der "Sich beim Autofahren nur cirka Korrekte" (nachfolgend SAcK) genannt stellt sich wissentlich und trotz Ermahnung Anwesender, vorsätzlich auf dem gekennzeichneten Parkplatz von"Dem Eigentümer eines privatem Parkplatzes" (nachfolgend DEepP genannt) ab. Hiermit macht sich der SAcK des Hausfriedensbruches strafbar. Die kann angezeigt werden und wenn der Staatsanwalt ein öffentliches Interresse erkennt, wird er die Sache weiter verfolgen, ohne dass DEepP weitere Schritte unternehmen muss. DEepP kann, wenn die Schuld festgestellt wurde, auch noch zivilrechtlich seinen Schaden geltend machen.
Angenommen DEepP greift zur Selbstjustiz und parkt SAcK, trotz Hinweis Anwesender und vorsätzlich, ein, macht er sich je nach Umstand strafbar bezüglich Nötigung und/oder Freiheitsberaubung. Wenn SAcK jetzt DEepP anzeigt und der Staatsanwalt ein öffentliches Interesse feststellt, wird die Sache ohne weiteres Zutun von SAcK weiterverfolgt. und im Falle einer Verurteilung wäre DEepP dann vorbestraft. Desweiteren kann SAcK dann seinen entstandenen Schaden auf zivilrechtlichem Wege geltend machen.

Je nachdem kann dieser Schuss ganz leicht nach hinten losgehen. Wenn bei DEepP lediglich Parkplatz kosten anfallen, aber SAcK eine Urlaub- oder Dienstreise nicht antreten kann.

Du siehst also, selbst in diesem konstruierten Fall ist der Coolste immer der Sieger. Ein einfacher, höflich und humorvoll geschriebener Zettel an der Windschutzscheibe bringt dem SAcK vielleicht ein schlechtes Gewissen und damit ist in der Erziehung unserer Mitbürger ein weiterer, wichtiger Schritt getan...und sei es nur, dass er wenn´s ihn trifft, auch so besonnen reagiert.
 

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